Beschlussantrag
1.
Der
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird genehmigt.
a) Für das Wirtschaftsjahr 2019 werden festgesetzt:
1.
Im Erfolgsplan
Erträge in Höhe
von 1.668.400
Euro
Aufwendungen in
Höhe von 1.668.400
Euro
2.
Im Vermögensplan
Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von jeweils 885.100
Euro
3.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen
in Höhe von 472.000
Euro
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 3.000.000
Euro
5. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000
Euro
b) Der Finanzplan nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 wird genehmigt.
c) Der Übertragung von Restmitteln aus dem Vermögensplan des Jahres 2018 in Höhe von 160.000 € wird zugestimmt. Die Mittelverwendung erfolgt gemäß Aufstellung im Sachverhalt.
1. Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach wurde am 24.10.2018 im Kreistag eingebracht
und im Sozial- und Kulturausschuss am 21.11.2018 sowie im Kreistag am
05.12.2018 vorberaten. Hierbei wurde den Anträgen der CDU-Fraktion vom
16.11.2018 vollumfänglich zugestimmt. Dies führte zu folgenden Änderungen.
2. Änderungen seit der Einbringung des Wirtschaftsplans
2.1 Erfolgsplan
Für das Jahr 2019 ergeben sich gegenüber dem eingebrachten Wirtschaftsplan keine Änderungen.
2.2 Vermögensplan
Gemäß Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2018 wurden die Mittel für die Sanierung des Parkplatzes Archivbau mit 150.000 € und für Planungskosten/Untersuchungen Denkmalschutz mit 230.000 € im Jahr 2019 und 300.000 € im Jahr 2020 aus dem Vermögensplan gestrichen. Dies führt zu einer Senkung des Investitionsvolumens im Jahr 2019 von 852.000 € auf 472.000 €.
Bedingt dadurch konnten die Kreditaufnahmen im Jahr 2019 um 310.000 € reduziert werden, was ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Tilgungszahlungen hat. Die Änderung bei den Tilgungen fällt jedoch nur geringfügig aus (-2.600 €).
Des Weiteren wirkt sich der CDU-Antrag auf die im eingebrachten Wirtschaftsplan eingeplanten Zuschüsse aus. Durch die Streichung der den Zuschüssen gegenüberstehenden Auszahlungen entfallen nunmehr Zuschüsse in Höhe von insgesamt 70.000 €.
Schlussendlich führen die oben beschriebenen Änderungen zu einer minimalen Senkung des investiven Verlustes (Kapitalzuführung durch den Landkreis). Dieser sinkt im Jahr 2019 um 2.600 € auf nun 156.200 €.
2.3 Mittelfristige Finanzplanung
Im Erfolgsplan wirken sich die Streichungen der Investitionen und die daraus resultierende Reduzierung der Kreditaufnahmen aufgrund sinkender Darlehenszinsen positiv auf das Defizit bzw. den Betriebskostenzuschuss aus. So kann das Defizit um 9.500 € (2020), 14.800 € (2021) und 14.400 € (2022) reduziert werden.
Im Vermögensplan setzen sich die positiven Effekte aus dem Jahr 2019 fort. So sinken Kreditaufnahmen und Tilgungen nochmals deutlich. Allein im Jahr 2020 sind gegenüber dem eingebrachten Haushalt 313.000 € weniger an Kreditaufnahmen eingeplant.
Resultierend aus dieser Entwicklung kann die Kapitalzuführung durch den Landkreis (investiver Verlust) im Jahr 2021 von 48.800 € auf 25.100 € zurückgefahren werden.
Außerdem werden im Jahr 2022 sogar erübrigte Mittel in Höhe von 5.100 € ausgewiesen, da die Netto-Abschreibungen die Investitions- und Tilgungszahlungen übersteigen.
Alle Veränderungen einschließlich der Auswirkungen auf den Erfolgs- und Vermögensplan können der Anlage 1 entnommen werden.
Zusätzlich sollen aus dem
Vermögensplan des Wirtschaftsjahres 2018 Mittel in Höhe von 160.000 € in das
Wirtschaftsjahr 2019 übertragen werden. Die
Mittel sollen im Jahr 2019 für die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Maßnahmen verwendet werden:
Bezeichnung der Maßnahme |
Ausgaben |
Biergarten Orangerie |
50.000 € |
Fensteraustausch Prälatenbau |
30.000 € |
Austausch Fensterläden |
10.000 € |
Planungsmittel Denkmalschutz |
20.000 € |
Unvorhergesehenes |
50.000 € |
Summe: |
160.000 € |
Anlagen