Betreff
Änderung der Entschädigungssatzung
Vorlage
V-KT/008/2019
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 01.04.2016 wird gemäß Anlage zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

1. Sachverhalt

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Main-Tauber-Kreis ist letztmalig zum 01.04.2016 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung soll die Satzung zum 01.01.2020 angepasst, bzw. neu gefasst werden.

 

Änderungen:

 

è § 2 Abs. 4       Fraktionsvorsitzende und Gruppensprecher erhalten zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 bis 3 eine Aufwandsentschädigung von monatlich Euro 100,00 Euro (bisher 60,00 Euro)

 

è § 3 Abs. 3       Die Fraktionen des Kreistags erhalten pro Fraktionsmitglied und Jahr eine Sachkostenpauschale von 100,00 Euro (bisher 60,00 Euro).

 

 

Anlage: Satzung

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Ausgaben betragen 11.900 € und sind ab dem Haushalt 2020 zu etatisieren.

 

Anlage: Entschädigungssatzung