Beschlussantrag:
Der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 01.04.2016 wird gemäß Anlage zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
1. Sachverhalt
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Main-Tauber-Kreis ist letztmalig zum 01.04.2016 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung soll die Satzung zum 01.01.2020 angepasst, bzw. neu gefasst werden.
Änderungen:
è § 2 Abs. 4 Fraktionsvorsitzende und Gruppensprecher erhalten zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 bis 3 eine Aufwandsentschädigung von monatlich Euro 100,00 Euro (bisher 60,00 Euro)
è § 3 Abs. 3 Die Fraktionen des Kreistags erhalten pro Fraktionsmitglied und Jahr eine Sachkostenpauschale von 100,00 Euro (bisher 60,00 Euro).
Anlage: Satzung
2. Finanzielle
Auswirkungen
Die jährlichen Ausgaben betragen 11.900 € und sind ab dem Haushalt 2020 zu etatisieren.
Anlage: Entschädigungssatzung