Beschlussantrag:
Der Änderung der Geschäftsordnung Kreistag Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 01.04.2016 wird gemäß Anlage zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
1. Sachverhalt
Gemäß § 31 Abs. 2 Landkreisordnung regelt der Kreistag seine inneren Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Kreistages wurde letztmalig am 01.04.2016 geändert.
Da im neu gewählten Kreistag des Main-Tauber-Kreises erstmalig sechs Fraktionen vertreten sind, ist eine Neuordnung der Geschäftsordnung angezeigt.
Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf
è § 3 Regelungen zu den Fraktionsvorsitzenden
è § 7 Änderung der Tagesordnung und Anträge zur Geschäftsordnung
è § 13 Hausrecht
Anlage:
Die Synopse der neuen Geschäftsordnung ist der Anlage beigefügt. Die Änderungen sind mit „rot“ gekennzeichnet.
Anlage: Synopse der Geschäftsordnung Kreistag
Main-Tauber-Kreis