Betreff
Bekanntgabe über die Schülerbeförderungsvergabe zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in der Trägerschaft des Main-Tauber-Kreises
Vorlage
S/011/2019
Aktenzeichen
208.11
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

1.)   Der Bericht über die Vergabe der Schülerbeförderung zu den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen/Sonderschulkindergärten) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.)   Die anfallenden Beförderungskosten zu den Sonderschulen und Sonderschulkindergärten im Main-Tauber-Kreis belaufen sich voraussichtlich auf rund 637.000 Euro pro Schuljahr. Die Mittel sind im Haushalt 2019 bzw. werden in den folgenden Haushaltsjahren unter Produkt 214001, Schülerbeförderung,

vgl. Haushaltsplan Seite 331, eingeplant.

 

 

1. Sachverhalt:

 

Die Schülerbeförderung zu den kreisseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten wurde für die Schuljahre 2019/20 bis 2021/22 in einem europaweiten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte im sogenannten „Verhandlungsverfahren“ mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Beschluss vom 21.11.2018, S/508/2018). Verhandelt wird mit den Bietern nicht über den Preis, sondern lediglich über die Optimierung der Tourenverläufe und Anpassung der Fahrtstrecke bei Zu-, Weg- oder Umzug von Schülern und Schülerinnen.

 

Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 der Vergabeordnung (VgV) kann dieses Verfahren durchgeführt werden, da eine exakte Leistungsbeschreibung hinsichtlich der Tourenverläufe und Schülerzahlen weder vor der Vergabe noch über einen längeren Zeitraum möglich ist. Die Schulen können dem Landratsamt frühestens Ende Juli die Listen mit den Schülern übermitteln, die im kommenden Schuljahr in der Schülerbeförderung mitfahren. Davon ist die Planung und Gestaltung der Beförderungstouren abhängig. Durch Weg- oder Zuzug von Schülern kommt es zudem unterjährig zu zahlreichen Änderungen der Tourenverläufe.

 

Der Teilnahmewettbewerb wurde entsprechend der VgV im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es haben sich neun Unternehmen um eine Teilnahme beworben.

 

Am 09.05.2019 erfolgte der Versand der Angebotsunterlagen mit Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen an die neun Unternehmen.

 

Fünf Bewerber, alle aus dem Main-Tauber-Kreis, haben bis zum Angebotsschluss am 24.06.2019 Angebote abgegeben.

 

Vier Bieter konnten mit einem (Teil-)angebot berücksichtigt werden.

 

Am 01.08.2019 erfolgten die (Teil-)absagen für einzelne Fahrzeuge an die Bieter. Grund für die (Teil-)absagen waren in allen Fällen zu hohe Angebotspreise für einzelne Fahrzeuge. Mit Ausnahme der Fahrzeugvermietung Dosch haben alle zum Zuge kommenden Bieter bereits in den vergangenen Jahren eine oder mehrere Beförderungstouren gefahren.

 

Der fünfte Bieter kam wegen zu hoher Preise generell nicht zum Zug.

 

Gegen diese Entscheidung der Landkreisverwaltung sind seitens der Bieter keine Einwendungen eingegangen.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist erfolgte die Vergabe. Da die einzelnen Beförderungs-touren unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Ausschusses liegen, wurden die Verträge als Geschäft der laufenden Verwaltung geschlossen.

 

Folgende Bieter haben bei der Ausschreibung Zuschläge für eine oder mehrere Beförderungstouren bekommen:

 

-       Autovermietung Wolfgang Gneisz, Lauda-Königshofen

-       Fahrzeugvermietung Dosch, Königheim-Brehmen

-       Ruppert Personenbeförderung, Lauda-Königshofen

-       Tobias Englert Mietwagen, Ahorn-Berolzheim

 

Für die vier gemeinsamen Beförderungstouren zum Schulkindergarten Waldenhausen und der Außenstelle der Schule im Taubertal in Wertheim sind im Rahmen der europaweiten Vergabe nur drei Angebote eingegangen.

 

Die vierte Tour wurde aus diesem Grunde nochmals im Rahmen einer Freihändigen Vergabe (Angebotseinholung bei sieben Beförderungsunternehmen) ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an die Firma Taxi Stemmer aus Wertheim.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Trotz der allgemeinen Kostensteigerung ist mit moderaten Mehrkosten für den Landkreis in den Schuljahren 2019/20 bis 2021/22 zu rechnen.

 

Die voraussichtlichen Schuljahreskosten ab 2019/20 betragen rund 637.000 Euro.

Für das Schuljahr 2018/19 belaufen sich die Kosten auf rund 605.000 €.

 

Es fallen somit voraussichtlich Mehrkosten pro Jahr von rund 30.000 Euro an.

 

Die Kosten der Schülerbeförderung werden im Ergebnishaushalt beim Produkt 214001, Schülerbeförderung, unter dem Sachkonto 44290120, eingestellt.