Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe zur Einrichtung von Verwahrstellen aufgrund der Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Vorlage
KT/029/2019
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

1.    Für die Errichtung von elf Verwahrstellen aufgrund der Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden für den I-Auftrag I12265023100 „Bewegliches Anlagevermögen Veterinäramt“ Kosten i. H. v. 198.603,01 € festgestellt. Den in der Kostenfeststellung bereits enthaltenen außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 24.603,01 € wird zugestimmt.

 

2.    Für die Errichtung von elf Verwahrstellen aufgrund der Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden für den I-Auftrag I12265023000 „Tiefbaumaßnahmen Verwahrstellen“ Kosten i. H. v. 331.905,60 € festgestellt. Den in der Kostenfeststellung bereits enthaltenen außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 i. H. v. -25.905,60 € wird zugestimmt.

3.    Die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 50.508,61 € werden durch Einsparungen beim I-Auftrag I11243416000, Gemeinschaftsunterkunft Bad Mergentheim - Zwischen den Bächen, gedeckt.

 

1. Sachverhalt:

Am 02. Mai 2018 hatte der Kreistag mit der Sitzungsvorlage KT 037/2018 einstimmig die Bewilligung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 480.000 € (174.000 € für bewegliche Anlagen, 306.000 € für Tiefbaumaßnahmen) zur Einrichtung von elf Verwahrstellen wegen des drohenden Ausbruchs der ASP beschlossen.

 

Mit Abschluss des Jahres 2018 konnten alle wichtigen Baumaßnahmen durchgeführt, sowie die Betriebsanlagen beschafft und eingerichtet werden. Das Ziel, im Jahr 2018 elf funktionsfähige ASP-Verwahrstellen zu errichten, wurde erreicht.

 

Nach Abschluss aller Arbeiten belaufen sich die Kosten für die Errichtung der Verwahrstellen auf insgesamt 530.508,61 €. Es liegt somit eine Unterdeckung von insgesamt 50.508,61 € (Bewegliche Anlagen: 24.603,01 €, Tiefbaumaßnahmen: 25.905,60 €) vor.

 

Vom Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) wurde mit Erlass vom 23.07.2018 und 24.10.2018 eine Erstattung von bis zu 20.000 € je Verwahrstelle zugesichert. Diese wurde bei zehn Verwahrstellen in voller Höhe ausgeschöpft und für eine Verwahrstelle noch ein Restbetrag von 1.547,92 € beantragt.

 

Ausgaben und Einnahmen (hier die Erstattung durch das MLR) sind haushaltsrechtlich getrennt zu behandeln und zu buchen. Die Ausgaben, die die genehmigte Summe von 480.000 € überschreiten, sind als außerplanmäßige Ausgaben dem Kreistag vorzulegen. Der Erstattungsbetrag von 218.452,08 € (zzgl. der beantragten 1.547,92 €) kann somit nicht verrechnet werden und dient hier lediglich als Deckungsvorschlag.

 

Von den insgesamt bewilligten Mitteln i.H.v. 480.000 € standen für 2019 aus 2018 für noch ausstehende Rechnungen folgende Beträge zur Verfügung:

Erwerb beweglicher Anlagen (I12265023100)                                                              5.600 €

Tiefbaumaßnahmen (I12265053000)                                                                          97.700 €

 

Weil die Kosten für die Errichtung der Verwahrstellen von den veranschlagten 480.000 € auf insgesamt 530.508,61 € gestiegen sind, mussten in 2019 noch folgende Ausgaben getätigt werden:

Erwerb beweglicher Anlagen (I12265023100)                                                       30.203,01 €

Tiefbaumaßnahmen (I12265053000)                                                                  123.605,60 €

 

Abzüglich der Mittel aus 2018 liegt nach Vorlage der Schlussrechnungen somit folgende Unterdeckung vor:

Erwerb beweglicher Anlagen (I12265023100)          5.600 € - 30.203,01  =       - 24.603,01 €

Tiefbaumaßnahmen (I12265053000)                 97.700 € - 123.605,60 € =        - 25.905,60 €

 

Gründe für die Mehrkosten:

Im Planungsvorfeld wurde davon ausgegangen, dass es sich bei allen Baustellen um systemgleich geeignete Plätze handelt. Im Planungs- und Bauverlauf zeigte sich jedoch, dass die Voraussetzungen zur Realisierung der Anlagen höchst unterschiedlich waren, was sich letztlich in der Kostenstruktur niederschlagen hat. Dies waren unter anderem:

  • Erfordernis unterschiedlicher Grundrisszuschnitte (in Form und Größe);
  • Über die Maßen große Erschließungswege bei Wasser, Abwasser und Strom;
  • Von Gemeinden geforderte geeichte und zugelassene Ablesemöglichkeiten für Wasser und Strom;
  • Aufwendigere Zusammenschlüsse in den jeweils örtl. Betriebsgebäuden bei Strom- und  Wasserzähler;
  • Zusätzliche Hauptschließanlage;
  • Die Beauftragung eines freien Architekten aufgrund des personellen Engpasses beim Amt für Immobilien.

 

Durch die anhaltend hohe Bauaktivität im Landkreis konnten Gewerke erst zum Ende des Jahres 2018 bzw. erst im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Da die tatsächlichen Kosten erst in 2019 bekannt wurden, konnten die erforderlichen Mittel nicht in den Haushalt 2019 eingestellt und somit nicht aus den dafür vorgesehenen Budgets gedeckt werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 50.508,61 € werden durch Einsparungen beim I-Auftrag I11243416000, Gemeinschaftsunterkunft Bad Mergentheim - Zwischen den Bächen, in Höhe von 55.100 € gedeckt.

 

gez. Scheidel