Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen für Resttilgungen zum Festzinsauslauf
Vorlage
KT/030/2019
Aktenzeichen
923.22
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 15.320 € für die vorzeitige Tilgung der Restschuld für zwei Darlehen des Main-Tauber-Kreises bei der Landesbank Baden-Württemberg nach Ablauf der zwanzigjährigen Zinsbindung.

Die Deckung im Haushaltsjahr 2019 erfolgt über verfügbare Mittel aufgrund geringerer Auszahlungen für die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Mergentheim.

1. Sachverhalt

 

Der Main-Tauber-Kreis hat im Jahr 1999 zwei Darlehen mit jeweils 3,00 Mio. DM (1,53 Mio. €) bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen. Dabei wurde jeweils eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren mit einem Festzinssatz von 4,414 % bzw. 5,515 % vereinbart. Der Ablauf der Zinsbindungsfrist war auf den 30.03.2019 bzw. den 31.12.2019 festgesetzt.

Die Restschuld beträgt zum Ablauf der 20-jährigen Festzinsperiode noch 76.693,48 € und 79.646,26 €. Die Darlehensrestschuld wird laut Kreditvertrag mit Ablauf der Zinsbindung oder einer neu vereinbarten Zinsbindungsfrist fällig. Ein Prolongationsangebot wurde dem Landkreis im Kreditvertrag in Aussicht gestellt.

Aufgrund der geringen Höhe der Restschulden wurde jedoch kein Prolongationsangebot bei der Landesbank Baden-Württemberg angefordert. Stattdessen soll die jeweilige Restschuld im Anschluss an die letzte Tilgungsrate beglichen werden.

 

Die Auszahlungen der Restschulden nach Ablauf der Zinsbindungsfrist von insgesamt 156.339,74 € werden gedeckt über:

  • 59.762,85 € aus dem Haushaltsansatz 2019,
  • 81.256,89 € aus den im Haushaltsplan 2019 veranschlagten Tilgungen für die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung von 6,50 Mio. € und
  • 15.320,00 € überplanmäßige Auszahlungen

 

Nach § 5 Abs. 4 Nummer 3 der Hauptsatzung ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss für die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bis zu 37.500 € zuständig.

2. Finanzielle Auswirkungen

Die überplanmäßigen Auszahlungen in 2019 von 15.320 € werden über Minderauszahlungen bei der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Mergentheim gedeckt.

 

 

Verfasser: Andreas Dohn, Kämmerei

Gez.: Dietmar Freidhof, Amtsleiter Kämmerei

Gez.: Torsten Hauck, Dezernent Personal und Finanzen 

Anlagen -