Betreff
Entgeltordnung Holzverkaufsstelle ab 01.01.2020
Vorlage
V-KT/068/2019
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Entgeltordnung der Holzverkaufsstelle ab 01.01.2020 wird entsprechend der Anlage 1 zugestimmt.

 

 

1. Sachverhalt

Zum 01. Januar 2020 wird die Bewirtschaftung des Staatswaldes landesweit in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst. Neben der ausschreibungsfreien Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes durch das Kreisforstamtes, kann das Landratsamt auch den Holzverkauf über die Holzverkaufsstelle anbieten. Die Holzverkaufsstelle ist seit 2015 eine eigenständige Einrichtung des Landkreises. Dies war erforderlich, da in Folge eines Kartellverfahrens der Holzverkauf von der Betreuung des Waldes durch das Kreisforstamt getrennt werden musste.

Sie ist vor Ort präsent, treuhänderisch für die Waldbesitzer tätig und geht Kooperationen über die Landkreisgrenze ein, um das Holz bestmöglich zu vermarkten.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Bei den Arbeitsfeldern der Holzverkaufsstelle handelt es sich ausschließlich um wirtschaftliche Tätigkeiten. Aus diesem Grund muss sich die Holzverkaufsstelle vollständig durch Entgelte zu Echtkosten refinanzieren.

 

Basierend auf den Kosten des Jahres 2018 und der voraussichtlichen Verkaufsmenge in den kommenden Jahren erfolgte die Entgeltberechnung für nachfolgende Leistungen (siehe Anlage 1, § 3 Abs. 1 und 2 Entgeltordnung):

 

-       Holzverkauf/Holzvermarktung                                                                                              2,40€/fm

-       Fakturierung/Rechnungsstellung                                                                                         0,50€/fm

-       Verkauf und Fakturierung von Hackrohholz und Hackschnitzeln                            0,50€/fm

-       Finanzielle Abwicklung über Konto des Landkreises                                   1,00€/fm

-       Vermarktung von Flächenlosen                                                                                            1,50€/fm

 

Das Mindestentgelt beträgt je Abrechnung 30 €.

 

Anlagen: 1