Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für 2019
Vorlage
V-KT/072/2019
Aktenzeichen
421.42
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.434.000 Euro für das Jahr 2019 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge von 814.000 Euro im Budget des Amts für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration und darüber hinaus durch Minderaufwendungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende beim Jobcenter vollständig sichergestellt.

 

 

1. Sachverhalt

Das Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (Sozialamt) erbringt für alle Leistungsberechtigten im Landkreis Leistungen auf der Grundlage des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Ausnahme der Leistungen der Hilfe zur Pflege, welche durch das Amt für Pflege und Versorgung bearbeitet werden.

Darüber hinaus ist das Sozialamt auch für die Leistungsgewährung an Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung der Flüchtlinge zuständig.

 

Im Haushaltsjahr 2019 werden überplanmäßige Aufwendungen durch die notwendige Leistungsgewährung vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe erforderlich.

Es kommt zu Mehraufwendungen vor allem in folgenden Bereichen:

-      Stationäres Wohnen + 580.000 € (Planansatz 9.070.000 €)

-      Inklusive Leistungen in Schulen + 90.000 € (Planansatz 130.000 €)

-      Voll- und teilstationäre Unterbringung Schule + 200.000 € (Planansatz 1.810.000 €)

-       Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (unter anderem Seniorenbetreuung) + 130.000 € (Planansatz 670.000 €)

-      Summe der dargestellten Mehraufwendungen + 1.000.000 €

Die Leistungserbringer wenden fast ausschließlich den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag an. Die Überschreitungen sind zum größten Teil auf tariflich und strukturell bedingte Vergütungserhöhungen zurückzuführen; welche teilweise bei weit über 5 % im Vergleich zum Vorjahr liegen. Hinzu kommen steigende Fallzahlen. So erhalten im neuen Wohnheim für behinderte Menschen in Bad Mergentheim seit Oktober dieses Jahres weitere 14 behinderte Menschen Leistungen zur Unterstützung beim Wohnen.

 

Im Bereich Asyl werden bei der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und bei integrativen Angeboten überplanmäßige Aufwendungen, vor allem in folgenden Bereichen, anfallen:

-      Hilfen z. Gesundheit + 350.000 € (Planansatz 150.000 €)

-      Integration – Sprachkursangebote + 63.000 € (Planansatz 17.000 €)

-      Summe der dargestellten Mehraufwendungen + 413.000 €

Die höheren Gesundheitskosten sind auch darauf zurückzuführen, dass die Stadt- und Landkreise regelmäßig Asylbewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Behinderung aufnehmen müssen.

 

Auch bei den Existenz sichernden Leistungen ist mit Mehraufwendungen zu rechnen:

-      Hilfe zum Lebensunterhalt – laufende Leistungen in Einrichtungen + 80.000 € (Planansatz 880.000 €)

-      Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen  + 50.000 € (Planansätze 4.250.000 €)

-      Summe der dargestellten Mehraufwendungen + 130.000 €

 

Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben ist mit Mehraufwendungen von 19.000 € zu rechnen. Diese fallen vor allem durch erhöhte Fahrtkosten und Fortbildungskosten im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an.

Demgegenüber ergeben sich Einsparungen bzw. Minderaufwendungen unter anderem bei den Profitcentern 311003 – Hilfen zur Gesundheit mit 50.000 €, 311006 – Hilfen in anderen Lebenslagen/Bestattungskosten mit 20.000 €, 311007 – Hilfen in besonderen Lebenslagen mit 40.000 €, 3190  Bildungs- und Teilhabeleistungen mit 15.000 € und 318009 – (Basis-) Sprachkurse mit 3.000 €, insgesamt somit ca. 128.000 €.

 

Damit werden zusammengefasst überplanmäßige Mehraufwendungen mit rd. 1.434.000 € entstehen, das entspricht einer Überschreitung der geplanten Gesamtausgaben im Umfang von 3,9 %.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehreinnahmen im Transferbereich mit insgesamt 814.000 € gedeckt werden. Maßgeblich dafür sind vor allem Mehreinnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe von 590.000 €, eine erhöhte Bundeserstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 50.000 € sowie durch höhere Zuweisungen erhöhte Beträge des Landes im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und der Sprachförderung.

 

Die nicht durch Einsparungen/Minderaufwendungen bzw. Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben von rd. 620.000 € können durch Einsparungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Profitcenter 3120) von rund 1,4 Mio. € gedeckt werden. Anzumerken ist, dass die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten (Bundeserstattung KdU) dem Grunde nach eine Entlastung der Kommunen für die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe darstellen sollte.

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge und Minderaufwendungen kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Mehrbelastung des Kreishaushalts.

Anlagen: 1