Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen Amt für Pflege und Versorgung 2019
Vorlage
V-KT/076/2019
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro für das Jahr 2019 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist teilweise durch Mehrerträge im Amtsbudget sowie darüber hinaus durch Minderaufwendungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter vollständig sichergestellt.

1. Sachverhalt

Das Amt für Pflege und Versorgung erbringt unter anderem für die Leistungsberechtigten im Landkreis – sowohl ambulante als auch stationäre - Leistungen der Hilfe zur Pflege auf der Grundlage des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Darüber hinaus ist das Amt für Pflege und Versorgung zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer sowie Opfer einer Gewalttat auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

 

Im Haushaltsjahr 2019 werden überplanmäßige Aufwendungen vor allem im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erforderlich; dafür stehen im Haushalt insgesamt 4.324.000 Euro zur Verfügung.

Es kommt voraussichtlich zu Mehraufwendungen von 330.000 Euro für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Pflegerade 2- 5).

Begründet sind diese überplanmäßigen Aufwendungen zum einen in einer deutlichen Erhöhung der Kosten der Pflegeheime, bedingt durch Tarifabschlüsse und Personalschlüsselerhöhungen, sowie einer deutlich steigenden Anzahl an Leistungsberechtigten (327 Leistungsberechtigte im September 2019 gegenüber 313 Leistungsberechtigten noch zu Jahresbeginn). Die höheren Vergütungen schlagen voll auf die Leistungsberechtigten bzw. die Hilfe zur Pflege durch, weil die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind („Teilkaskoversicherung“).

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen stehen Einsparungen bzw. Minderaufwendungen von insgesamt 130.000 Euro unter anderem beim Profitcenter 3150 – Kriegsopferfürsorge und Opferentschädigung in Höhe von 100.000 Euro sowie im Verwaltungskostenbereich – 44201000/42710030 in Höhe von 15.000 Euro sowie 311001/4431000 ebenfalls in Höhe von 15.000 Euro, also insgesamt 130.000 Euro, gegenüber.

Unter Berücksichtigung dieser Minderaufwendungen werden somit voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen von 200.000 Euro entstehen.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können zum einen teilweise durch Mehreinnahmen im Bereich der stationären Pflege (Produkt 311001/ Sachkonto 32231000) von mindestens 20.000 Euro gedeckt werden. Wegen der Finanzierung der verbleibenden Mehraufwendungen kann auf Minderaufwendungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Umfang von bis zu  1,4 Mio. Euro verwiesen werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch höhere Erträge und Minderaufwendungen im Amtsbudget sowie beim Jobcenter ist die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen sichergestellt.

Es kommt im Vergleich zur Planung zu keiner Mehrbelastung des Kreishaushalts.

Anlagen: 1