Beschlussantrag:
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald mit Wirkung zum 31.12.2019. Ab dem 01.01.2020 tritt für diese Leistungen die Entgeltordung für den Holzverkauf in Kraft.
1. Sachverhalt:
Mit der Einrichtung
der Holzverkaufsstelle im Jahr 2015 wurde mit Kreistagsbeschluss vom 21.10.2015
die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des
Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald beschlossen.
Aufgrund der Reform
zur Neuregelung des Forstbereichs zum 01.01.2020 ist für diesen Bereich eine
privatrechliche Entgeltordnung zu kalkulieren. Diese Entgeltordnung wurde durch
die Holzverkaufsstelle kalkuliert und tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
(vgl. Vorlage
V-KT/068/2019)
Die seither geltende Gebührensatzung wird zum 31.12.2019 außer Kraft gesetzt. Hierzu wurde eine Aufhebungssatzung der Gebührensatzung erstellt.
Verfasser: Andreas
Dohn, Amt für Finanzen
Dezernent: Torsten
Hauck, Personal und Finanzen
Anlagen 2
Gebührensatzung
Aufhebungssatzung