Betreff
Satzung über die Aufhebung der Gebührensatzung für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald
Vorlage
KT/085/2019
Aktenzeichen
969
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald mit Wirkung zum 31.12.2019. Ab dem 01.01.2020 tritt für diese Leistungen die Entgeltordung für den Holzverkauf in Kraft.

 

1. Sachverhalt:

Mit der Einrichtung der Holzverkaufsstelle im Jahr 2015 wurde mit Kreistagsbeschluss vom 21.10.2015 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald beschlossen.

 

Aufgrund der Reform zur Neuregelung des Forstbereichs zum 01.01.2020 ist für diesen Bereich eine privatrechliche Entgeltordnung zu kalkulieren. Diese Entgeltordnung wurde durch die Holzverkaufsstelle kalkuliert und tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

(vgl. Vorlage V-KT/068/2019)

 

Die seither geltende Gebührensatzung wird zum 31.12.2019 außer Kraft gesetzt. Hierzu wurde eine Aufhebungssatzung der Gebührensatzung erstellt.

 

 

Verfasser: Andreas Dohn, Amt für Finanzen

Dezernent: Torsten Hauck, Personal und Finanzen

 

 

 

Anlagen 2

Gebührensatzung

Aufhebungssatzung