Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
V-KT/007/2019 a
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Änderung der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises gemäß der Anlage wird zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

 

1.                  Sachverhalt

 

Zum Selbstverwaltungsrecht des Landkreises zählt die Satzungshoheit. In der Hauptsatzung des Landkreises werden wichtige Verfassungsfragen geregelt. Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung ist seit 01.01.2018 in Kraft.

 

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 27.11.2019 wurde die Änderung der Hauptsatzung vorberaten. Der Empfehlungsbeschluss lautet, dass in der Hauptsatzung lediglich die Bestimmungen geändert werden, die sich aus der Auflösung des Eigenbetriebes Kloster Bronnbach ergeben. Alle anderen Zuständigkeitsregeln werden beibehalten.

 

Die geänderte Hauptsatzung ist in der Anlage beigefügt.

 

Hinweis:

Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.

 

 

 

 

Verfasser: Uwe Fischer, Amt für Personal und Organisation

Gez.: Torsten Hauck, Dezernent Personal und Finanzen

 

 

 

Anlage: Hauptsatzung 01.01.2020