Betreff
Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 und Ausblick auf 2020
Vorlage
JHA/0082/2020
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 und den Ausblick auf 2020 zur Kenntnis.

 

1. Sachverhalt:

Auch im Jahr 2019 war die Verwaltung in vielfältiger Weise gefordert. Einmal mehr gab es umfangreiche Aufgaben zu bewältigen. Gleichzeitig zeigten sich im vergangenen Jahr unterschiedlichste Entwicklungen in den verschiedenen Leistungsbereichen, die erste Ausblicke und Prognosen für das Jahr 2020 erlauben.

 

Betrachtet man die wirtschaftlichen Hilfen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien, gehören dazu auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die zuletzt nochmals häufiger von alleinerziehenden Müttern in Anspruch genommen wurden.

Eine ganz elementare finanzielle Unterstützung erhalten berufstätige Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Horteinrichtungen oder bei Tagespflege-personen. Nach einigen Jahren des stetigen Anstiegs stellte sich schon in 2018 - und nun auch in 2019 - eine gewisse Konsolidierung der Fallzahlen ein. Diese zunächst einmal positive Entwicklung hat ihre Ursache jedoch auch in einem Mangel an Plätzen, insbesondere für die klassischen Kindergartenkinder.

Betrachtet man die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, zu einer angemessenen wirtschaftlichen Absicherung alleinerziehender Mütter und Väter beizutragen, dann ist sicherlich auch das Engagement der Unterhaltsbeistände zu nennen, die all ihre Möglichkeiten nutzen, um als bestellter Beistand dafür Sorge zu tragen, dass der betreffenden Mutter bzw. dem Kind der zustehende Unterhalt zufließt.

 

Die allgemeine Förderung junger Menschen sowie die individuellen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien standen auch im Jahr 2019 stark im Fokus und werden von den sorgeberechtigten Eltern bzw. indirekt teils auch vom Familiengericht eingefordert, wenn eine ausreichende Erziehung ohne unterstützende und in einigen Fällen auch ersetzende Hilfe nicht mehr gegeben ist. Der neue Rahmenvertrag zur Finanzierung der teil- und vollstationären Erziehungshilfeangebote in Baden-Württemberg mit höheren Personalschlüsseln kommt zwischenzeitlich durchgehend zur Anwendung. Dies hat zur Folge, dass vor allem die Fallkosten im Bereich der Heimerziehung überdurchschnittlich gestiegen sind und weiterhin steigen.

 

Das Jugendamt war jedoch auch im Jahr 2019 nicht nur im Bereich der Leistungen tätig. Vielmehr gehörten auch und gerade die hoheitlichen Aufgaben zum Leistungsspektrum der Verwaltung. Das SGB VIII spricht hier von den sogenannten „Anderen Aufgaben“ der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu gehört die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht, aber auch die Beteiligung an Adoptionsvermittlungsverfahren. In der Folge von familiengerichtlichen Verfahren kommt es immer wieder zu anteiligen oder vollständigen Entzügen der elterlichen Sorge. In diesen Fällen wird vom Familiengericht ein einzelner Mitarbeiter des Sachgebietes Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften als Ergänzungspfleger (anteilige Personensorge) oder Vormund (vollständige Personensorge) bestellt und ist danach auch nur gegenüber dem Gericht berichtspflichtig.

 

Last but not least nahm das Thema Kinderschutz einen breiten Raum in der Arbeit der Verwaltung ein. Der Kinderschutzauftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe bezieht sich zu allererst auf die Sicherstellung der Kindeswohls im konkreten Einzelfall, beginnend meist mit dem Eingang einer Kinderschutzmeldung, der Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Minderjährigen und seiner Familie und dann der Einleitung notwendiger Maßnahmen bis hin zu einer Inobhutnahme, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht auf andere Weise sicherzustellen ist.

Daneben hat der Gesetzgeber dem öffentlichen Jugendhilfeträger seit 2012 den Auftrag erteilt, gemeinsam mit der freien Jugendhilfe und den Kooperationspartnern des Gesundheitswesens sogenannte „Frühe Hilfen“ aufzubauen, um überhaupt zu vermeiden, dass die Bedürfnisse von Kindern in ihren Familien zu kurz kommen. Auch im Jahr 2019 entwickelte sich das Leistungsspektrum dieser präventiven Jugendhilfe weiter.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird die Verwaltung die wichtigsten Entwicklungen vortragen und Prognosen für den weiteren Verlauf im Jahr 2020 geben.

 

Verfasser/-in: Herr Frankenstein

Bereich/Amt: Jugendamt

Dezernatsleitung: Frau Krug