Beschlussantrag:
- Im Main-Tauber-Kreis besteht Bedarf an der Schaffung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF). Dort werden familien- und wohnortnahe Komplexleistungen zur Früherkennung, Behandlung und Förderung von behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern ab Geburt bis zum Schuleintritt erbracht.
- Mit der Implementierung einer IFF beim Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim kann die bedarfsgerechte Versorgung für betroffene Familien und Kinder im Vorschulalter im Landkreis gewährleistet werden.
- Die Landkreisverwaltung schließt auf der Grundlage der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung und der dazu vereinbarten Preisvereinbarung einen IFF-Vertrag zu Leistungen und Vergütungen mit dem Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim ab.
1. Sachverhalt:
1. Ausgangslage
und Allgemeines:
Die
Frühförderungsverordnung (FrühV) des Bundes sowie die Landesrahmenvereinbarung
zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung (LRV IFF) bilden neben den §§ 46 und
79 SGB IX den Regelungsrahmen für Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF)
in Baden-Württemberg.
Nach der FrühV sind
IFF familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung,
Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer
Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und pädagogischen
Fachkräften eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und die Behinderung durch gezielte
Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern.
Diese Komplexleistungen
werden in der Regel in ambulanter, einschließlich mobiler Form erbracht. Sie
umfassen neben heilpädagogischen Leistungen therapeutische Leistungen der
Ergo-, Physio- und / oder Logopädie in abgestimmter Form. Hinzu kommen die
Beratung, Unterstützung und Begleitung der Eltern sowohl als
medizinisch-therapeutische Leistung als auch als offenes niedrigschwelliges
pädagogisches Beratungsangebot für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem
Kind vermuten.
Aufgrund dieser
gesetzlichen Vorgaben und Intentionen sind in ganz Baden-Württemberg in den
vergangenen Jahren viele Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) entstanden,
siehe Übersichtskarte (Anlage 1).
Trotz intensiver
Bemühungen und Gesprächen in den vergangenen Jahren war es bislang nicht
gelungen, im Main-Tauber-Kreis, als einem der letzten Kreise in Baden-Württemberg
ohne IFF, eine IFF zu implementieren.
Bislang werden
Eltern aus dem Main-Tauber-Kreis, die einen entsprechenden Bedarf haben,
entweder an IFF in den benachbarten Kreisen verwiesen oder müssen sich einzelne
therapeutische sowie auch heilpädagogische Unterstützungsleistungen bei
unterschiedlichen Therapeuten und Heilpädagogen selbst suchen, ohne dass es ein
abgestimmtes Förder- und Behandlungskonzept gibt.
2.
Lösungsansatz:
Nun zeichnen sich
positive Entwicklungen ab. Anfang 2020 konnte in Gesprächen mit den Vertretern
der Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim gGmbH ein Lösungsansatz entwickelt
werden, der am Standort des Caritas-Krankenhauses geeignete Räumlichkeiten für
eine IFF vorsieht. Gleichzeitig hat sich die Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim
gGmbH bereit erklärt, die Trägerschaft für die IFF zu übernehmen und ab 2021
mit dem Betrieb zu beginnen. Eine Beschlussfassung ist in der
Gesellschafterversammlung im Dezember vorgesehen. Das Konzept ist der
Präsentation des Caritas-Krankenhauses zu entnehmen (Anlage 2).
Der Standort des
Caritas-Krankenhauses Bad Mergentheim mit seinen Fachabteilungen Kindermedizin,
Gynäkologie & Geburtshilfe sowie den medizinisch therapeutischen
Abteilungen mit Logopädie und Ergotherapie sind bei den Eltern und Familien
bekannt und bieten bereits entsprechende Infrastruktur und Erfahrungen, die für
den Betrieb einer IFF wichtig sind.
Entsprechend
befürwortet die Verwaltung die beabsichtigte Schaffung der IFF durch bzw. beim
Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim.
3. Finanzierung
einer IFF sowie der Komplexleistungen:
a) Anlaufphase: Für die Vorbereitung und Implementierung einer IFF sowie die Anlaufphase sind Kosten verbunden, denen zunächst keine bzw. dann geringe Erträge für die medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Leistungen gegenüberstehen. Die Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim gGmbH wird deshalb einen Antrag auf finanzielle Förderung der Anlaufkosten durch die Aktion Mensch stellen.
Es wird davon ausgegangen, dass ein positives Fördervotum erteilt wird und es damit, gerade in der ersten Anlaufphase bis zu 5 Jahren, zu einer Abfederung der Anlaufkosten kommen wird.
Damit ist eine
finanzielle Förderung der Anlaufphase durch die Landkreisverwaltung nicht
erforderlich.
b) Betrieb und
interdisziplinäre Zusammenarbeit: Für den Aufbau, den Ausbau und den Erhalt
von interdisziplinären Frühförderstellen regelt die „Verwaltungsvorschrift des
Ministeriums für Soziales und Integration für die Förderung von
interdisziplinären Frühförderstellen – VwV-IFF“ die Landesförderung von
Personalkosten bei fest bei den IFF angestellten Fachkräften.
Für eine IFF im
Main-Tauber-Kreis kann demnach mit bis zu 34.000 Euro für insgesamt 2,0
Fachkräfte gerechnet werden.
Fördervoraussetzung
ist unter anderem die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Kreises über
die Notwendigkeit der Einrichtung aus sozialplanerischer Sicht.
Diese Bestätigung
soll für eine Antragstellung im Jahr 2021 ausgestellt werden.
c) Komplexleistungen
in Form von medizinisch-therapeutischen Leistungen und heilpädagogischen
Leistungen:
Bezüglich der
einzelnen in der IFF erbrachten Leistungen wird der überwiegende Teil, die
medizinisch-therapeutischen Leistungen (= Ergo-, Logo- und Physiotherapie)
durch die Krankenkassen finanziert.
Die
heilpädagogischen Leistungen als Teil der Komplexleistungen sind grundsätzlich
durch den Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren.
Die Vergütungen
sind in der jeweils gültigen Preisvereinbarung zur LRV IFF festgelegt, die
regelmäßig fortgeschrieben wird.
Danach werden die
heilpädagogischen Leistungen aktuell 2020 wie folgt vergütet:
Leistung |
Leistungssatz Anlage 7 FrühV –
2020 |
Erstgespräch (2-4
Betreuungseinheiten) |
73,77 € |
Förder- und Behandlungsleistung
einzeln – Heilpädagogik / psychologische Leistung |
53,20 € |
Förder- und Behandlungsleistung
Gruppe (je Kind) – Heilpädagogik / psychologische Leistung |
25,10 € |
Mobile Förder- und
Behandlungsleistung einzeln – Heilpädagogik / psychologische Leistung |
66,20 € |
Teamgespräch (je Kind je
Therapeutin je Monat) Heilpädagogik / psychologische Leistung |
8,73 € |
Die konkrete Bewilligung von heilpädagogischen Leistungen im Einzelfall kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer besteht. Deshalb soll ein IFF-Vertrag mit dem Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim abgeschlossen werden.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Der
Main-Tauber-Kreis ist zuständiger Kosten- bzw. Leistungsträger für die heilpädagogischen
Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen für Kinder und Familien,
die im Landkreis wohnen. Leistungen der Frühförderung bzw. Heilpädagogische
Leistungen für Kinder im Vorschulalter sind deshalb auch bislang schon im
Haushaltsplan des Landkreises vorgesehen.
Durch die
Einrichtung einer IFF im Main-Tauber-Kreis wird es voraussichtlich nach und
nach zu einer höheren Inanspruchnahme kommen, weil die bislang nicht versorgten
Familien diese Leistung nachfragen werden.
Verfasser/-in: Jürgen Gotthard / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen 2