Betreff
Mobilfunkversorgung im Main-Tauber-Kreis - Abbau der weißen Flecken
Vorlage
V-KT/102/2020/a
Aktenzeichen
790
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

  1. Von den Aktivitäten zum Mobilfunkausbau im Main-Tauber-Kreis und dem damit verbundenen Abbau der weißen Flecken wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises wird beauftragt, die Aktivitäten des Unternehmens ATC Germany und der Telekommunikationsunternehmen Telekom, Telefónica und Vodafone weiterhin konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen.

 

  1. Über die  Weiterentwicklung des Mobilfunkausbaus ist regelmäßig in den Kreistagsgremien zu berichten.

 

  1. Sachverhalt

 

Die Mobilfunkversorgung im Main-Tauber-Kreis weist leider noch zahlreiche nicht versorgte Gebiete auf. Über diese als weiße Flecken bezeichneten Versorgungslücken wurde bereits

 

·      im Kreistag am 5.12.2018, Vorlage KT/543/2018 - Resolution zur Mobilfunkversorgung im Main-Tauber-Kreis,

·      im Kreistag am  22.05.2019, Vorlage KT/585/2019 - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion

·      und in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 16.10.2019, V/017/2019 -  Sachstandsbericht und Ermittlung der weißen Flecken in der Mobilfunkversorgung

 

berichtet.  In der Sitzung im Oktober 2019 wurde die Wirtschaftsförderung des Landkreises beauftragt,

 

-       die weißen Flecken zu ermitteln

-       zum Unternehmen ATC Germany wegen des Mastenbaus Kontakt aufzunehmen und die

-       Telekommunikationsunternehmen noch einmal aktuell zu deren Ausbauvorhaben zur Mobilfunkversorgung zu befragen.

 

Diese Arbeitsaufträge wurden ausgeführt. Demnach ergibt sich gegenwärtiger Sachstand:

 

A)   Dokumentation der weißen Flecken

 

Die Dokumentation der weißen Flecken in der Mobilfunkversorgung ist erstellt. Das Unternehmen Viridas GmbH hat die Daten Ende 2019/Anfang 2020 dokumentiert und der Landkreisverwaltung zur Verfügung gestellt.

Aufgrund dieser Daten wurden geografische Karten erstellt, welche den jeweiligen Versorgungsgrad in den Städten und Gemeinden und in den Freiflächen zeigt. Es bestehen Karten für die Mobilfunkversorgung der Unternehmen Telekom, Telefónica und Vodafone. Die Karten zeigen die jeweilige LTE-Mobilfunkversorgung (4G), die zur Vorstufe für den 5G-Standard benötigt wird. Eine LTE-Ausstattung ist wesentlich stabiler als die 2G- oder 3G-Generation und sichert eine gute Funktionalität beim Telefonieren.

Die Ergebnisse der einzelnen Karten wurden durch die Landkreisverwaltung auch übereinandergelegt und so das Gesamtbild für die Mobilfunkversorgung im Landkreis dargestellt. Allerdings ist dieses Gesamtbild differenziert zu betrachten, da überwiegend der jeweilige Nutzer nur Mobilfunkleistungen seines Vertragspartners nutzen kann. (Anders bei Global SIM Card-Nutzern.)

 

Die weißen Flecken sind digital unter www.feldkarte.de einsehbar (es erscheint eine Deutschlandkarte; dann Main-Tauber-Kreis bitte heranzoomen). Im Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie im Kreistag erfolgt eine Kurzpräsentation.

 

B)   Unternehmen ATC Germany - Ausbauvorhaben

 

Am 30. Januar 2020 fand ein Austausch mit Vertretern des Unternehmens ATC Germany statt.

Das Unternehmen ist weltweit tätig; seit 2012 wurde Deutschland in das Ausbauprogramm des Unternehmens aufgenommen.  Weltweit betreibt ATC 177.000 Mobilfunkstandorte; in Deutschland sind es 2.200. Rund 2.000 Mobilfunkstandorte hat man vom ehemals selbständigen Unternehmen e.plus+ übernommen.

ATC baut die sogenannte passive Infrastruktur; d.h. Mobilfunkmasten, die notwendige Stromzufuhr und die Breitbandversorgung.

Die aktive Mobilfunkinfrastruktur obliegt den Telekommunikationsunternehmen, welche die Masten anmieten und nutzen können.

 

ATC geht für die Mobilfunkversorgung wie folgt vor:

 

-       Zunächst werden Zielgebiete definiert. Zielgebiete befinden sich an Autobahnen und Bundesstraßen, Gewerbegebieten, Siedlungsplätzen und auch Kreisstraßen. Zielgebiete müssen eine dauerhafte Nutzung und Abnehmer aufweisen.

-       ATC lässt durch Funknetzplaner die Mobilfunkausleuchtung der Gebiete erstellen. Hierdurch wird beantwortet, ob ein Mobilfunkmast oder eine Antenne etc. benötigt  wird.

-       Gesucht wird stets nach einem geeigneten Grundstück. Ebenso wird der Bau des Mobilfunkmasten oder einer anderen Mobilfunkeinrichtung (Dachantenne, Small Cells) immer mit der politischen Gemeinde abgestimmt. Es wird deren Interessenlage erfragt und auch auf die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger eingegangen.

-       In Fortfolge erfolgt die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (Umweltschutzamt, Landwirtschaftsamt, Flurneuordnungsamt, etc.) bis hin zur Baugenehmigung.

-       Ist das Grundstück in Abstimmung mit den Fachbehörden bebaubar, wird das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet.

-       Die zu erstellende passive Mobilfunkinfrastruktur erfolgt ohne Zuschüsse des Bundes, des Landes oder der kommunalen Ebene. Gebaut wird mit der Zusage des oder der Telekommunikationsunternehmen, den Mobilfunkmast zu nutzen. Durch die erzielten Mieteinnahmen erfolgt die Refinanzierung.

-       ATC ist schneller als die Telekommunikationsunternehmen. ATC befasst sich schon mit Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen, die erst in zwei, drei oder noch späteren Jahren vorgesehen sind. ATC hilft also, weiße Flecken möglichst rasch zu beseitigen.

 

Für den Main-Tauber-Kreis hat ATC 13 Zielgebiete/Suchkreise definiert. Diese Zielgebiete sind inzwischen den Städten und Gemeinden mit der Frage vorgestellt: Liegt  die Erschließung dieses Zielgebietes im Interesse der Stadt bzw. Gemeinde? Bei Zustimmung wird die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises auch die Kontakte zu den Fachämtern in der Landkreisverwaltung herbeiführen. Die Zielgebiete sind bei Ahorn, Assamstadt, Bad Mergentheim (2x), Boxberg, Creglingen, Großrinderfeld, Igersheim, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Wertheim (2x) und Wittighausen. Den aktuellen Sachstand zur ATC-Suchkreisabfrage bei den Städten und Gemeinden können die Kreisräte der Anlage 1 entnehmen.

Hinweis: Die Anlage 1 ist eine interne, vertrauliche Information.

 

Am Rande wird erwähnt, dass ATC auch zu Kooperationen mit lokalen Energieversorgern offen ist; um Synergien von bereits bestehender Stromversorgung oder Breitbandversorgung nutzen zu können.

 

ATC ist auch für unternehmerische Interessenlagen gesprächsbereit. So Unternehmen kurzfristig eine 5G-Mobilfunkversorgung benötigen, wird die Kontaktaufnahme empfohlen (siehe auch Bericht der TK-Unternehmen). 

 

Bei Zustimmung zu den erwähnten Zielgebieten und dem daraus resultierenden Ausbau wird sich die Mobilfunkversorgung im Main-Tauber-Kreis wesentlich verbessern. Für die Standortsuche, Abstimmung mit der politischen Gemeinde und den Genehmigungsbehörden bis zur Baugenehmigung und dem dann anschließenden Bau müssen rund 12 bis 18 Monate zu Grunde gelegt werden.

 

 

 

 

C)   Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen

 

Am 04. Februar 2020 erfolgte ein gemeinsames Erörterungsgespräch mit den Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom Technik GmbH, Vodafone GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co.OHG. Dieses gemeinsame Gespräch wurde von den Unternehmen gewünscht; es soll auch dokumentieren, dass – trotz der bestehenden Konkurrenz- und Wettbewerbssituation – eine gewisse Abstimmung beim Bau der Mobilfunkinfrastruktur erfolgt. Dies ist auch den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen der Unternehmen geschuldet, die im ländlichen Raum den Bau von Mobilfunkmasten oder anderen Mobilfunkeinrichtungen nebeneinander nicht ermöglichen.

 

Bericht des Unternehmens Telefónica Germany

 

Telefónica wird sich beim Ausbau der Mobilfunkversorgung zunächst der durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Versorgungsauflage widmen. Dies bedeutet, dass entlang von Verkehrswegen, wie Autobahnen, Bundesstraßen und Eisenbahnlinien etc., die LTE-Aufrüstung voranzubringen ist.

 

·      55 Standorte betreibt Telefónica Germany im Main-Tauber-Kreis.

·      2 Standorte sind mit LTE aufgerüstet (Wertheim, Berliner Ring und Wertheim-Lindelbach).

·      48 Standorte sollen bis Ende 2020 mit LTE ausgestattet sein.

·      Die 5 verbliebenen Standorte werden erst dann mit LTE ausgebaut, so die anderen, dann bereits mit LTE aufgerüsteten Standorte hinsichtlich Kapazität ausgelastet sind und die Nachfrage nicht mehr decken können. LTE-Aufrüstung heißt: Antennen- und Techniktausch an einer  bestehenden Infrastruktur.

 

Die 5 Standorte, die hinsichtlich der LTE-Aufrüstung erst später ertüchtigt werden, befinden sich in Bad Mergentheim (3 Standorte), Lauda-Königshofen (1 Standort) und in Niederstetten (1 Standort).

Der 5G-Standort soll ab 2022 oder später nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Kapazitätserfordernissen (voraussichtlich primär bei Gewerbe und Industrie) erfolgen.

 

Die Ausbaugrade GSM (2G) und UMTS (3G) werden in drei bis vier Jahren zugunsten von LTE verschwunden sein. Die entsprechend frei gewordenen Frequenzen werden alle für LTE genutzt (diese Aussage hat für alle Telekommunikationsunternehmen Gültigkeit).

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Auch Telekom widmet sich zunächst der Versorgungsauflage der Bundesnetzagentur (siehe Telefónica).

 

·      51 Standorte im Bestand.

·      5 Standorte davon sind noch ohne LTE.

·      3 Standorte werden in 2020/2021 mit LTE aufgerüstet (Ahorn, Bad Mergentheim, Igersheim).

·      32 Standorte befinden sich in Planung (Mobilfunkmasten, Dachantennenanlagen, Small Cells).

Geeignete Grundstücke/Standorte werden gesucht.

 

Bei den beiden nicht mit LTE versorgten Standorten handelt es sich um private Kundenstandorte.

Der 5G-Ausbau erfolgt im Anschluss bedarfsorientiert.

 

Vodafone GmbH

 

Auch Vodafone widmet sich zunächst der Versorgungsauflage der Bundesnetzagentur (siehe Telefónica).

 

·      57 Mobilfunkstandorte hat Vodafone im Landkreis im Betrieb.

·      32 Standorte sind hierfür mit LTE ausgestattet.

·      6 weitere Standorte werden bis Mitte 2020 mit LTE ausgestattet (die Standorte befinden sich in Bad Mergentheim-Apfelbach, Boxberg-Schweigern, Creglingen-Niederrimbach, Freudenberg-Rauenberg, Külsheim und Wittighausen).

·      4 weitere Standorte werden im 2. Halbjahr 2020 mit LTE ertüchtigt (es sind Standorte in Königheim, Lauda-Königshofen am Turmberg, Wertheim-Reicholzheim und Wertheim-Nassig).

·      15 Standorte werden in 2021 und später mit LTE ausgestattet.

 

Dem LTE-Ausbau folgt der bedarfsorientiert und wirtschaftlich sinnvolle 5G-Ausbau.

 

 

 

 

 

Generelle Informationen (für alle drei Telekommunikationsunternehmen gültig)

 

-       ATC Mobilfunkmasten werden wie eine Immobilie gesehen und bei Bedarf und bei gegebener Wirtschaftlichkeit entsprechend angemietet.

-       Unternehmeranfragen wegen eines 5G-Standards werden aufgegriffen und individuell umgesetzt. Die Kosten sind von vielfältigen Faktoren entscheidend; u.a. wie groß ist das Unternehmen? Was hat das Unternehmen vor, sollen beispielsweise auch die Arbeitnehmer schon von zu Hause auf die 5G-Infrastruktur zurückgreifen können?

-       Baugenehmigungspflichtige Mobilfunkmasten kosten zwischen 100.000 Euro bis 400.000 Euro; dies ist gelände- und anbindungsabhängig. Besteht bereits eine Stromversorgung oder eine Glasfaseranbindung?

-       Die Städte und Gemeinden werden gebeten, bei der Mobilfunkinfrastruktur die Telekommunikationsunternehmen und auch ATC argumentativ zu unterstützen. Sachliche Informationen – unabhängig von Telekommunikationsunternehmen – gibt es im Informationszentrum Mobilfunk im Internet.

-       Bestehende Mobilfunkstandorte der Telekommunikationsunternehmen sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehbar unter

www. emf3.bundesnetzagentur.de/karte/. Eine Liste aller Mobilfunkstandorte im Main-Tauber-Kreis geben die Telekommunikationsunternehmen nicht heraus; dies wird als Betriebsgeheimnis gewertet und es wird auch damit begründet, dass manche Standorte privaten Charakter haben und damit dem Datenschutz unterliegen.

-       Die Telekommunikationsunternehmen sind für Gespräche mit dem Unternehmen ATC Germany offen; so das ATC-Engagement in das jeweilige Ausbaukonzept der Telekommunikationsunternehmen passt, wird auch die passive Mobilfunkinfrastruktur (Mobilfunkmast) angemietet.

 

Nationales Roaming

 

Die Telekommunikationsunternehmen sehen durch das nationale Roaming keinen Fortschritt. Weiße Flecken werden durch das nationale Roaming nicht geschlossen; in den weißen Flecken besteht keine Mobilfunkversorgung. Es hilft deshalb auch nationales Roaming nicht weiter.

Nationales Roaming würde die bestehende Wettbewerbssituation und auch die sich dadurch  ergebenden unterschiedlichen Qualitäten stoppen. Jedes Telekommunikationsunternehmen würde – insbesondere im ländlichen Raum – keinen Mobilfunkmasten mehr bauen, sondern die Struktur des Mitbewerbers nutzen. Die bestehenden Kapazitäten wären alsbald erschöpft; dies begründet sich auch mit der steigenden Nachfrage für die Mobilfunkversorgung.

Für ärztliche Notrufe besteht im Grunde nach ein nationales Roaming, denn Notrufe werden weitergegeben. Die Notrufeinrichtungen können auch eine eigene Funkversorgung nutzen. In einem gewissen Umfang hilft eine Global SIM Card, die zum Telefonieren bei allen Telekommunikationsunternehmen genutzt werden kann.

 

 

Weitere Hinweise:

 

Das neue Telekommunikationsunternehmen 1&1 Drillisch hat bisher keine eigene Mobilfunkinfrastruktur. Primär wurden bisher Frequenzen für die eigenen Produkte bei Telefónica angemietet.

 

Telefónica ist offen für Kooperationen mit lokalen Anbietern, wie beispielsweise das Stadtwerk Tauberfranken. (Das Stadtwerk Tauberfranken hatte hierzu angefragt.) Hier wird eine synergiehafte Nutzung von bereits bestehender Infrastruktur, wie Stromversorgung, Glasfasernetz oder Leerrohre, angestrebt.

 

Die Unternehmen Vodafone und Telekom haben nur Interesse an dem Anmieten von Leerrohren, da beide Unternehmen eine eigene Breitbandinfrastruktur nutzen.

 

Benennung zum Ausbau vorgesehener weißer Flecken in Baden-Württemberg durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau an die Bundesnetzagentur

 

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ist der Aufforderung der Bundesnetzagentur nachgekommen und hat  "weiße Flecken"  benannt. Diese weißen Flecken müssen durch die Mobilfunknetzbetreiber gemäß Versorgungsauflage aus der Frequenzversteigerung des Jahres 2019 bereits bis Ende 2022 erschlossen sein.

Für Baden-Württemberg wurden insgesamt 508 weiße Flecken ermittelt und zunächst 70 jetzt der Bundesnetzagentur gemeldet. Diese 70 weiße Flecken wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt: 

 

1.    Zahl der Haushalte, die sich in den weißen Flecken befinden

2.    Größe der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche in dem weißen Fleck

3.    Anzahl der Kreisstraßenkilometer, die durch den weißen Fleck führen

4.    Länge der bereits vorhandenen und geplanten Glasfaser-/Leerrohrinfrastruktur in dem weißen Fleck.

 

Durch die Auswahl der Indikatoren soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Nutzer über mehrere Verwendungsformen hinweg einen Vorteil durch die neu geschaffene Infrastruktur haben.

Die Liste ist als nicht abschließend zu sehen. 

 

Für den Main-Tauber-Kreis wurden folgende Ortschaften in weißen Flecken gemeldet:

Bad Mergentheim, Creglingen, Großrinderfeld, Grünsfeld, Igersheim, Lauda-Königshofen, Niederstetten und Wittighausen.

 

Eckpunkte der Mobilfunkförderung durch den Bund:

 

·         Kommunen sollen die künftige Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes bei der Standortsuche, der Akzeptanz und durch schnelle Genehmigungsprozesse unterstützen.

·         Es soll eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung nur für Mobilfunknetzbetreiber und  „Tower Companies“ (Unternehmen, die Masten errichten und betreiben)  geben.

·         Gefördert werden soll in weißen Flecken, die derzeit mit 2G oder schlechter versorgt sind. Bereits eine Versorgung mit 3G macht das Gebiet zum „schwarzen Fleck“.

·         Gefördert werden soll nur die Mobilfunkversorgung größerer Gebiete mit Mast/Masten ohne aktive Technik.

·         Der Förderanteil des Bundes soll 100 % betragen; eine Beteiligung der Länder oder der Kommunen ist nicht vorgesehen.

·         Es soll das übliche Markterkundungsverfahren mit dreijähriger Sperrfrist bei erklärter eigenwirtschaftlicher Ausbauabsicht geben.

 

Informationen des BMVI und BMU zum Mobilfunkausbau und zu 5 G

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben einen Katalog mit Antworten zu häufig wiederkehrenden Fragen des Mobilfunks erstellt. Ein Schwerpunkt der Ausführung betrifft den Aspekt der Akzeptanz des Mobilfunkausbaus, insbesondere mit Blick auf die Gesundheit. Der Katalog ist unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/kommunikationsinitiative-mobilfunkausbau.html abrufbar.

 

Schlussbetrachtung

 

  • So die Städte und Gemeinden zu den von ATC definierten Zielgebieten „Ja“ sagen und sich daraus ein Mobilfunkausbau ergibt, wird eine deutlich verbesserte Mobilfunkversorgung bestehen. Die Nutzung von neuen Mobilfunkmasten zieht eine Genehmigungs- und Umsetzungsphase von 1,5 bis 2 Jahren nach sich.

 

  • Eine wesentliche Verbesserung der Mobilfunkversorgung bringt auch die sukzessive LTE-Aufrüstung der bestehenden Standorte und der Bau von neuen Standorten (Versorgungsauflage!).

Beim Bau von neuen Standorten wird um ein kooperatives Vorgehen von den Kommunen mit den Telekommunikationsunternehmen gebeten; Bedenken und Sorgen der Bevölkerung müssen ernst genommen werden.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Informations- und Aufklärungspolitik.

 

  • Erfreulich ist, dass der Mobilfunkmastenbau durch ATC und die Aktivitäten der TK-Unternehmen ohne Fördermittel erfolgen.

 

  • Erfreulich ist auch die Tatsache, dass individuelle Wünsche von Unternehmen aufgegriffen und angegangen werden. Das Unternehmen muss die Kosten der gewünschten Infrastruktur tragen.

 

  • Aufgrund des dargestellten Sachverhalts regt die Landkreisverwaltung an, über den Ausbau der Mobilfunkversorgung und der Weiterentwicklung auf den 5G-Standard im Herbst 2021 erneut zu berichten.

Bis zu diesem Termin wird voraussichtlich auch die angekündigte Infrastrukturgesellschaft auf der Bundesebene ihre Arbeit aufgenommen haben. Die dann noch bestehenden weißen Flecken – trotz der geschilderten Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen und des Unternehmens ATC Germany – können dann gegebenenfalls – so sich ein Bedarf ergibt - in eine Förderkulisse überführt werden.

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Derzeit noch keine.

 

 

Verfasser/-in: Dezernent Jochen Müssig/ Amtsleiter Rico Neubert

Bereich/Amt: Amt für Wirtschaftsförderung, Energie und Tourismus

Dezernatsleitung: Dezernent Jochen Müssig

 

 

 

 

Anlage 1