Betreff
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Neubau einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Wertheim durch den DRK Kreisverband Tauberbischofsheim e.V.
Vorlage
S-KT/143/2020
Aktenzeichen
430.115
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

  1. Der Main-Tauber-Kreis stuft die geplante solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung in Wertheim durch den DRK Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. als unbedingt förderungswürdig ein.
  2. Zur Unterstützung des für die Region zukunftsweisenden Leuchtturmprojektes wird ein Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro mit einer Zweckbindungsfrist von 10 Jahren gewährt.
  3. Die Mittel werden in den künftigen Haushalt 2021 sowie mittelfristige Haushaltsplanung im Rahmen des Haushalts 2021 (Finanzhaushalt) aufgenommen und zur Auszahlung mit jeweils 250.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen.

 

1. Sachverhalt

Die zurückliegende KT-Drucksache S-KT/053/2019 zum Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Wertheim durch den DRK Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. vom 17.09.2019 wurde bislang lediglich im Rahmen von verschiedenen  Fraktionsvorsitzenden-Besprechungen aufgerufen.

Die Verwaltung hat absprachegemäß die KT-Drucksache fortgeschrieben und den aktuellen Sachstand aufgenommen.

 

Der Antrag des DRK Kreisverbandes Tauberbischofsheim e.V. datiert vom 17. Juli 2019.

Der DRK Kreisverband Tauberbischofsheim hat darin um Unterstützung und finanzielle Förderung eines "für die gesamte Region wunderbaren und zukunftsweisenden Leuchtturmprojektes", den Neubau eines Kurzzeitpflegezentrums mit 30 Pflegeplätzen in direkter Nachbarschaft zur Rotkreuzklinik Wertheim (Anlage 1 - 3) gebeten.

 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Neubauvorhaben aus dem bereits voll ausgeschöpften Förderprogramm "Solitäre Kurzzeitpflege" in Baden-Württemberg mit insgesamt 1,5 Mio. Euro (30 Plätze x 50.000 Euro), siehe Pressemitteilung des Landes vom 03.07.2019 (Anlage 4). Die Zielsetzung des Förderprogramms besteht darin, solche innovativen Projekte hinsichtlich des Investments zu ermöglichen und in der Folge durch eine um die Förderung reduzierte Pflegevergütung (IK-Satz) für die Kurzzeitpflegegäste als Nutzer auch finanzierbar zu gestalten.

 

Im Vorfeld wurde von der Landkreisverwaltung eine detaillierte Bedarfsbestätigung ausgestellt sowie von der Stadtverwaltung Wertheim eine positive Stellungnahme abgegeben.

 

Hintergrund des Projektes:

Es besteht derzeit im ganzen Land, auch hier im Landkreis, ein akuter Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege bedeutet die auf Tage bis wenige Wochen angelegte, im Vorfeld zeitlich definierte und befristete Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim im Gegensatz zur unbefristeten und auf Dauer angelegten Pflege ("Dauerpflege").

Kurzzeitpflege erfolgt beispielsweise, wenn der zuhause versorgte Pflegebedürftige für die Dauer eines Urlaubs der Pflegepersonen oder während einer gesundheitlichen Krise über Tag und Nacht außerhalb des Haushalts versorgt werden muss. Kurzzeitpflege dient damit auch der Aufrechterhaltung der familiären Pflegeunterstützung, die nach Ende der Kurzzeitpflege wieder fortgeführt wird. Sie kommt auch zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt in Betracht, wenn eine Rückkehr in den eigenen Haushalt noch nicht möglich ist, oder auch der Überbrückung, bis eine Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden kann oder bis der notwendige Dauerpflegeplatz zur Verfügung steht.

Wie sieht die aktuelle Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen aus?

Aktuell stehen vor allem sogenannte "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze in den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Eingestreute Plätze sind variabel zu nutzen, d.h. sie können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, wenn sie im betreffenden Zeitraum frei sind, sie können jedoch auch für eine langfristige, dauerhafte Pflege genutzt werden.  Weil die Nachfrage nach Pflegeplätzen in Baden-Württemberg, auch im Main-Tauber-Kreis, ungebrochen hoch ist, werden die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze tatsächlich ganz überwiegend für die Dauerpflege genutzt und stehen für die eigentliche Kurzzeitpflege nicht bzw. nicht im gewünschten Umfang oder im erforderlichen Zeitraum zur Verfügung.

Es gibt lediglich 6 solitäre Kurzzeitpflegeplätze in verschiedenen Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis (davon 2 Plätze in einem Pflegeheim in Weikersheim, 3 Plätze in einem Pflegeheim in Lauda und 1 Platz in einem Pflegeheim in Boxberg). Damit kann der tatsächliche Bedarf selbstverständlich bei weitem nicht gedeckt werden.

Der aktuelle und künftige Bedarf kann aufgrund der laufenden Aktualisierung der Seniorenplanung für den Main-Tauber-Kreis voraussichtlich auf insgesamt 105 Plätze kreisweit eingeschätzt werden (so im Rahmen der Bürgermeisterbesprechung "Bedarfseckwerte" am 06.12.2019 abgestimmt). Davon entfallen auf den Planungsraum Wertheim/Freudenberg allein 21 Kurzzeitpflegeplätze sowie auf den angrenzenden Planungsraum mit Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach, Königheim und Großrinderfeld nochmals 22 Plätze.

Damit kann der Bedarf für eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 30 Plätzen für die Raumschaft Wertheim und angrenzende Kommunen tatsächlich als bestätigt angesehen werden.

 

Förderprogramm "Solitäre Kurzzeitpflege"

Die Problemanzeige zu fehlenden Kurzzeitpflegeplätzen hat seitens des Landes dazu geführt, ein neues, zeitlich begrenztes Förderprogramm "Solitäre Kurzzeitpflege" mit insgesamt 7,6 Mio. Euro aufzulegen, das die Schaffung von reinen solitären Kurzzeitpflegeplätzen – die nicht für eine Dauerpflege nutzbar sind -, zielgerichtet unterstützt. Damit soll ein völlig neuer Weg eingeschlagen werden, um dem hohen Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen besser gerecht zu werden. Zudem sollen diese Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder -stationen einen rehabilitativen Ansatz verfolgen bzw. beispielsweise in einem Verbund mit einer Akutklinik arbeiten. Dieses Förderprogramm ist im Übrigen bereits ausgeschöpft.

Im laufenden Jahr 2020 fördert das Land Kurzzeitpflegeplätze lediglich ergänzend im Rahmen des Innovationsprogramms Pflege 2020; auch dieses ist im Übrigen bereits vollständig ausgeschöpft.

 

Was bedeutet die Förderung für die Preisgestaltung (Vergütung/Pflegesatzhöhe)?

Die direkte Wirkung des Investitionskostenzuschusses ist, die Investition überhaupt erst anzustoßen bzw. zu ermöglichen. 

Die indirekte Wirkung der Förderung bezieht sich auf die Höhe der Pflegevergütung (IK-Satz), die unter Berücksichtigung der Förderung entsprechend niedriger ausfällt.

Eine Wettbewerbsverzerrung findet nicht statt bzw. wird durch die Förderung sogar verhindert.

Die Plätze in der Dauerpflege und in der eingestreuten Kurzzeitpflege können – aufgrund der ungebrochen hohen Nachfrage sowie teils auch bestehenden Wartelisten - sofort und nahtlos ständig besetzt werden, fehlende Belegtage gibt es so gut wie nicht (die Auslastung liegt bei knapp 100%).

Das sieht bei der Kurzzeitpflege anders aus. Die Inanspruchnahme und Belegung erfolgen häufig kurzfristig bspw. nach Krankenhausaufenthalten oder bei gesundheitlichen Krisen. Teils wird Kurzzeitpflege häufig in Ferien-/Urlaubszeiten nachgefragt, dafür weniger in den anderen Monaten. Aus dieser niedrigeren Auslastung folgen – bei gleich hoher Personalkapazität – höhere Kosten pro Tag, das heißt wesentlich höhere Vergütungen in einer solitären Kurzzeitpflege.

Diesen Wettbewerbsnachteil und damit verbundenen spürbaren Preisaufschlag für die Nutzer kann die Landesförderung sowie eine hinzukommende kommunale Förderung, die direkt in die Vergütungskalkulation beim sog. IK-Satz einfließen, zumindest teilweise ausgleichen.

Es gilt: Je höher die Förderung, umso niedriger kann der IK-Satz bzw. die Gesamtvergütung ausfallen bzw. umso weniger hoch ist die Differenz zum "normalen", nicht geförderten Pflegeplatz (Dauerpflege oder eingestreute Kurzzeitpflege).

Das heißt, es besteht für solitäre Kurzzeitpflege gegenüber der Dauerpflege und eingestreuten Kurzzeitpflege grundsätzlich ein Wettbewerbsnachteil, der erst durch die Förderung teilweise ausgeglichen wird.

Die im Landkreis vorhandenen 6 einzelnen solitären Kurzzeitpflegeplätze sind im Übrigen im Rahmen der früheren Investitionskostenförderung sowohl durch das Land, aber auch durch Landkreis und Kommune gefördert worden. Insofern besteht eine Gleichbehandlung.

 

Das Projekt des DRK Kreisverbandes Tauberbischofsheim umfasst neben dem Neubau einer Rettungswache für die Notfallrettung und den Krankentransport auch die Schaffung von 30 solitären Kurzzeitpflegeplätzen sowie 15 Tagespflegeplätzen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Rotkreuzklinik siehe Projektskizze. Die Gesamtkosten des Projektes umfassen 8,0 Mio. Euro, davon 4,5 Mio. für die Kurzzeitpflegeeinrichtung (siehe Projektskizze – Anlage 5).

Eine Kooperation mit der Rotkreuzklinik Wertheim sowie den örtlichen Anbietern aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich ist vorgesehen, um vielfältige und differenzierte Zugänge in die Kurzzeitpflege zu ermöglichen.

Seitens des DRK Kreisverbandes Tauberbischofsheim e.V. wird das Projekt in der Sitzung am 27.05.2020 vorgestellt.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Genau wie bei der früheren Investitionskostenförderung für neue Pflegeheime ist eine kommunale Ergänzung der Landesförderung sinnvoll und notwendig. Entsprechend der damaligen Vorgehensweise soll auch für die Schaffung der solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung sowohl ein Zuschuss der Großen Kreisstadt Wertheim sowie des Landkreises gewährt werden. Damit wird die Investition ermöglicht und wirkt sich außerdem in der Anrechnung auf den IK-Satz als Vergütungsbestandteil senkend aus. 

Der investive Zuschuss des Landkreises in Höhe von 500.000 Euro soll in die Haushaltsplanung 2021 bzw. die mittelfristige Finanzplanung (Finanzhaushalt) mit Fälligkeit 2022 mit jeweils 250.000 Euro aufgenommen werden.

Eine Nachfinanzierung ist auszuschließen.

Der Zuschuss ist dinglich zu sichern. Die Zweckbindungsfrist beträgt wie bei der Landesförderung 10 Jahre.

 

 

Verfasser/-in: Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung:   Elisabeth Krug

Anlagen: 5