Beschlussantrag:
- Von der in der Vorlage vom Architekturbüro Haase & Bey dargestellten Sanierungskonzeption für das Berufliche Schulzentrum Wertheim (incl. des interimsweisen Containerquartiers und des Klimarelevanten KfW-70-Standards) wird
zustimmend Kenntnis genommen.
- Im Rahmen der vereinbarten, stufenweisen Beauftragung des Architektenvertrags vom 27.12.2017 für die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums Wertheim wird das Büro Haase & Bey, Karlstadt mit den weiteren Leistungsphasen 4 - 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt.
Für diese Planungsleistung fällt ein Honorar von ca. 1.736.000 € an.
- Im Zuge der weiteren, stufenweisen Beauftragung für die Planungsleistungen der Fachingenieure der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation) wird das Ing.-Büro Helfrich Ingenieure aus Bad Kissingen mit den Leistungsphasen 4 - 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt. Die Honorarsumme liegt bei ca. 1.536.000 €
- Mit der Architektenleistung Leistungsphase 1 – 8 für die Zwischenunterbringung des Beruflichen Schulzentrums während der Generalsanierung in Ausweichcontainern wird das Büro Haase & Bey Architekten, Karlstadt, für ein Honorar in Höhe von ca. 85.000 € brutto beauftragt.
- Mit der Ingenieurleistung Leistungsphase 1 – 8 für die Zwischenunterbringung des Beruflichen Schulzentrums während der Generalsanierung in Ausweichcontainern wird das Ing.-Büro Helfrich Ingenieure aus Bad Kissingen für ein Honorar in Höhe von ca. 78.000 € brutto beauftragt.
- Für die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums sind im Haushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung unter den I-Aufträgen I11243130000 und I11243130500 bislang netto 8,2 Mio. € (14,8 Mio. € - 6,6 Mio. €) veranschlagt.
Die Finanzierung der Architekten- und Ingenieurleistungen erfolgt im Rahmen dieses I-Auftrags.
Die weiteren über diese Kosten hinausgehenden Ausgaben in Höhe von netto ca. 15,1 Mio. € (32,5 Mio. € - 14,8 Mio. € - 2,6 Mio. €) sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2024 bereitzustellen.
- Sachverhalt
A. Verfahrensstand
Für die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums wurden bislang folgende Entscheidungen getroffen:
14.12.2016 (V-KT/290/2016) Europaweiter Architektenwettbewerb
13.12.2017 (V-KT/430/2017) Vergabe der Architekten- und Fachplaneraufträge an das Büro Haase & Bey und Helfrich – Stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3
12.12.2018 (V-KT/502/2018) Grundsatzbeschluss des KT für eine Generalsanierung mit einem Kostenvolumen von 16,7 Mio. €
23.10.2019 (V-KT/019/2019) Vergabe des Auftrags für den Neubau des Werkstattgebäudes an die Fa. Goldbeck Südwest GmbH; Gesamtsumme incl. Nachträge: 3,9 Mio. €
01.07.2020 (Aktuelle Vorlage V-KT/147/2020) Weitere Beauftragung des Büros Haase und Bey mit den Leistungsphasen 4 - 9; sowie der Planung für das interimsweise Containerquartier und die entsprechenden Fachplanerleistungen durch das Büro Helfrich
B. Sanierungskonzeption des Architekturbüros Haase & Bey
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2017 wurden mit den Planungsleistungen der Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens das Architekturbüro Werner Haase - jetzt Haase & Bey - für den Bereich Architektur und das IB Helfrich Ingenieure Bad Kissingen für die gesamte technische Gebäudeausstattung beauftragt.
Aufgrund der bisherigen Planungsarbeiten ergibt sich derzeit folgende vorgesehene Sanierungslösung:
a) Generalsanierung
Am bestehenden Schulgebäude muss die
bestehende Fassade aufgrund von Verschleiß, Asbest-Problematik und zu geringer
Wärmedämmung komplett abgebrochen werden, bis auf die Stahlbeton-Konstruktion,
die stehen bleibt.
Die bisherige Metallfassade wird ersetzt
durch eine neue, ebenso leichte Fassade.
Die Grundkonstruktion besteht aus Holz, wird
als Fertigteil vorelementiert inkl. Fenster und Einzellüftungsgerät-Einbau und
kann somit raumweise eingebaut werden.
Dadurch schnellere Bauzeit, Vorfertigung,
kostengünstiger und wird später mit einer Metallvorsatzschale verkleidet.
Die leichten Trennwände müssen aus
bautechnischen Gründen sowieso entfernt werden, sodass neue Trennwände, die
Schallschutz und Brandschutz erfüllen, Grundrissveränderungen zulassen. Diese
Änderungen sind notwendig, da sich die Raumanforderungen stark verändert haben;
es sind neue Lehrinhalte hinzugekommen, wie z. B. Industrie 4.0, heutige
Elektrotechnik bzw. Elektronik.
Die vorhandenen Dachkonstruktionen sind zum
Teil undicht, mehrfach repariert worden, was u. a. daran liegt, dass Sheddächer
und eine Vielzahl von Durchdringungen und Aufbauten u. a. zu diesem Verschleiß
geführt haben.
Die neue Dachlandschaft wird bedeutend
weniger schadensanfällig, hoch wärmegedämmt und in Zukunft wird das Regenwasser
nach außen geführt und nicht mehr nach innen durch das Gebäude, was sich nicht
bewährt hat und immer wieder zu Problemen führte.
b) Energetische
Konzeption
Die sanierte Schule erhält aufgrund der
beauftragten kommunalen Energieberatung in Zukunft den Status „KfW 70“; dies bedeutet, dass die derzeit bestehende Energiesparverordnung um mind. 30 %
unterschritten wird.
Aufgrund des dann niedrigen Energiebedarfes,
der sich z. T. alleine durch interne Lasten und Benutzung deckt, werden in die
sowieso notwendigen Akustikdecken Niedertemperatur-Heizflächen integriert.
Dieses System ermöglicht im Winter eine schnell reagierende Heizfläche, die
gleichzeitig im Sommer interne Wärme abführen kann. Dafür ist es vorgesehen, in
der Übergangszeit Frühling und Herbst mit eigenen Wärmepumpen (WP) den geringen
Heizbedarf zu decken, wobei gleichzeitig angestrebt wird, den WP-Strom aus eigener
PV auf dem Dach zu gewinnen.
Bei starker Sonneneinstrahlung und
Kühlbedarf (Berufsschule hat Ganztagesbetrieb) werden dieselben WP die
Deckenflächen kühlen; und das ohne zusätzlichen Invest. Bei hohem Heizbedarf im
Winter wird Wärme aus der bestehenden Hackschnitzel-Heizzentrale zugeführt.
Durch den KfW-70-Sanierungsstandard werden
zusätzliche bedeutende Fördermittel eingeworben, in Form von Teilschuldenerlass
(voraussichtlich 175 €/m² beheizte Fläche) und deutlich abgesenkten Zinssätzen
für den energetischen Sanierungskostenanteil.
Aus bisherigen ähnlichen Fällen ist
nachgewiesen, dass die relativ unbedeutenden Mehrkosten einer besseren Dämmung
durch die Zuschüsse bzw. vergünstigten Zinsen mehr als ausgeglichen werden.
c) Containerquartier
Es wurde sehr ausführlich untersucht, ob
eine abschnittsweise Sanierung Kostenersparnis im Bereich Container etc.
bewirkt und haben hierbei folgende Kriterien beachtet:
·
Die
bestehende Schule hat durchgehende Stahlbetondecken als sogenannte vorgespannte
Pi-Decken, die bei Abbrucharbeiten den Lärm in die ganze Schule übertragen.
·
Gleichzeitig
müssen bei Abbrucharbeiten Altlasten beseitigt werden, wozu Schutzkleidung mit
Atemmasken und teilweise Einhausungen notwendig werden.
·
Durch die
engen Grundstücksverhältnisse kann der Schulbetrieb bei abschnittsweiser
Sanierung nicht sauber vom Baubetrieb sicher getrennt werden. Eine
Bauzeitverlängerung durch mehrere Abschnitte bedeutet allgemeine
Kostensteigerungen sowie mehrfache Umschlüsse im Bereich Heizung, Strom,
Sanitäreinrichtungen, Schallschutzwände, Staubwände etc., was mit vielen
Unwägbarkeiten und Mehrkosten verbunden ist.
·
Es hat
sich durch Vergleichsberechnungen herausgestellt, dass die Errichtung eines
ziemlich komprimierten Containerquartiers für den Schulbetrieb, Baubetrieb aber
auch die Baukosten die weitaus praktikablere und günstigere Lösung ist.
d) Kosten
Die Kosten wurden aktuell durch unser Büro über
vergleichbare Schulsanierungen der letzten Jahre hochgerechnet. Diese Schulen
hatten jeweils eine sehr ähnliche Bauweise. In dem einen Fall (Schule in Lohr)
wurde in 6 Bauabschnitten gearbeitet, mit geringer Anzahl von Containern, aber
Störungen des Baubetriebes durch Prüfungszeiten, Umrüstungen etc..
Der bautechnische Standard entsprach dort
ebenso der geplanten Bauweise in Wertheim, sodass die derzeit durchgeführte
Kostenschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass für alle Kostenarten inkl.
Ersatzcontainer von einer Gesamtsumme von ca. 29 Mio. bis 33 Mio. Euro
ausgegangen werden sollte.
Hierbei wurde eine Kostensteigerung von ca.
3,8 % /a bis 2024 mit einkalkuliert. Eine exakte Kostenberechnung muss noch zur
Beantragung der Fördermittel vorgelegt werden und benötigt aufgrund des
derzeitigen Planungsstandes noch mehrere Monate.
Wir können jedoch sagen, dass das
Heranziehen von Vergleichsobjekten, die jeweils durch unser Büro und in der
hiesigen Region durchgeführt wurden, relativ verlässlich ist.
(Haase & Bey, 03.06.2020)
C. Weitere Beauftragung des Büros Haase & Bey mit den
Leistungsphasen 4 - 9
Bereits 2017 wurden die für eine Generalsanierung erforderlichen Architektenleistungen EU-weit auf Grundlage der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (VgV) ausgeschrieben.
Nach Auswertung der Angebote und Durchführung von Verhandlungsgesprächen wurde als geeignetster Bieter das Architekturbüro Werner Haase aus Kitzingen – jetzt Haase & Bey Architekten PartGmbB - ermittelt und mit Kreistagsbeschluss vom 13.12.2017 stufenweise mit den Leistungsphasen 1 – 3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung) beauftragt.
Die für Leistungsphase 1 – 3 veranschlagte Honorarsumme betrug ca. 217.500 € brutto.
Die Beauftragung der Architekten mit den Leistungsphasen 4 – 9 ist nun im Rahmen des weiteren Projektablaufs für die Durchführung der Genehmigungsplanung und aller danach anfallenden Planungs- und Baubetreuungsleistungen erforderlich.
Die anzurechnenden Baukosten betragen ca. 14,5 Mio. € netto.
Hierfür fällt ein Honorar von ca. 1.736.000 € brutto an.
D. Weitere
Fachplanerbeauftragung mit den Leistungsphasen 4 - 9
Bereits 2017 wurden die für eine Generalsanierung erforderlichen Architektenleistungen EU-weit auf Grundlage der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (VgV) ausgeschrieben.
Nach Auswertung der Angebote und Durchführung von Verhandlungsgesprächen wurde als geeignetster Bieter das Ingenieurbüro Helfrich Ingenieure aus Bad Kissingen ermittelt und mit Kreistagsbeschluss vom 13.12.2017 stufenweise mit den Leistungsphasen 1 – 3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung) beauftragt.
Die für Leistungsphase 1 – 3 veranschlagte Honorarsumme betrug ca. 192.000 € brutto.
Die weitere Beauftragung der Fachingenieure mit den Leistungsphasen 4 – 9 ist nun im Rahmen des weiteren Projektablaufs für die Durchführung der Genehmigungsplanung und aller danach anfallenden Planungs- und Baubetreuungsleistungen erforderlich.
Die anzurechnenden Baukosten betragen ca. 5,5 Mio. € netto.
Hierfür fällt ein Honorar von ca. 1.537.000 € an.
E. Architekten- und Fachplanerbeauftragung für die
Zwischenunterbringung in einem
Containerquartier auf
dem Schulgelände für 2 Jahre
Für das Containerquartier werden Gesamtkosten von ca. 2 Mio. € erwartet.
Mit der Architektenleistung Leistungsphase 1 - 8 für die Zwischenunterbringung des Beruflichen Schulzentrums während der Generalsanierung in Ausweichcontainer wird das Büro Haase & Bey für ein Honorar in Höhe von ca. 85.000 € brutto beauftragt.
Mit den Ingenieurleistungen Leistungsphase 1 – 8 für die
Zwischenunterbringung der Schule in Ausweichcontainer wird das Ingenieurbüro
Helfrich für ein Honorar in Höhe von ca. 78.000 € beauftragt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkostenübersicht:
Auf der Basis der o. g. Ausführungen ergibt sich für die
gesamte umfangreiche Sanierung des Beruflichen Schulzentrums folgende
Kostenfortschreibung:
Schule u. Werkstatt ohne NK |
KT-Beschluss
12.12.2018 |
Kostenschätzung Mai 2020 |
Bemerkungen |
Werkstatt Auftrag Goldbeck |
5,1 Mio.
Euro |
3,9 Mio.
Euro |
Kostenschätzung Auftrag incl. Nachtrag |
Schule/Fachraum- Zentrum |
16,7
Mio. Euro |
23,0
Mio. Euro |
Kostenschätzung Haase & Bey ohne Werkstatt und Nebenkosten |
Gesamtkosten ohne Nebenkosten |
21,8
Mio. Euro |
26,9
Mio. Euro |
Nebenkosten |
Beschluss 12.12.2018 |
Stand 01.06.2020 |
Bemerkungen |
Grundstück |
200.000 Euro |
250.000 Euro |
Grunderwerb Werkstatt |
Brücke über Klinge |
- |
400.000 Euro |
|
Parkplätze |
300.000 Euro |
300.000 Euro |
|
Sonstiges, Untersuchungen, Gutachten |
- |
250.000 Euro |
|
Summe |
0,5 Mio. Euro |
1,2 Mio. Euro |
Gesamtaufwand
der Generalsanierung |
Beschluss 12.12.2018 |
Stand 01.06.2020 |
Bemerkungen |
Gesamtkosten mit mit NK |
22,3 Mio. Euro |
28,1 Mio. Euro |
|
Gesamtkosten
incl. Preissteigerung von 3,8 % p.a. -2024/25 |
28,3 Mio. Euro 3 Jahre Bauzeit |
32,5 Mio. Euro 2 Jahre Bauzeit |
|
Landesförderung |
6,6 Mio. Euro |
6,3 Mio. Euro |
|
Nettoaufwand FinHH |
21,7 Mio. Euro |
26,2 Mio. Euro |
Mehraufwand 4,5 Mio Finanzierung
HH 2020 – 2024 |
Ergebnishaushalt Interimsmaßnahme: Container, Umzüge |
1,5 Mio. Euro |
2,0 Mio. Euro |
Möblierungskosten nicht enthalten |
Gesamtaufwand |
23,2 Mio. Euro |
28,2 Mio. Euro |
Finanzierungsvorschlag |
Stand 01.06.2020 |
Bemerkungen |
Summe Generalsanierung |
32,50 Mio. Euro |
Übertrag FinHH |
./. Landesförderung Generalsanierung und Werkstatt |
- 6,30 Mio. Euro |
|
./. KfW Generalsanierung (möglich) |
- 2,48 Mio. Euro |
Tilgungszuschuss Bei
Inanspruchnahme |
./.BAFA-Förderung Generalsanierung (möglich) |
- 0,42 Mio. Euro |
Förderprogramm Wärmepumpen u.a. |
Nettoaufwand Kreis |
23,30 Mio. Euro |
MiFi bisher 8,20 Mio € |
Bislang sind in der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2018 - 2023 insgesamt 8,2 Mio. Euro veranschlagt.
Nachzufinanzieren sind bis zum Jahr 2024 somit insgesamt 15,1 Mio. Euro.
3. Klimarelevanz
Einschätzung der
Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei positiven und
negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:
Treibhausgas (CO₂-) Ausstoß |
|||
Erhebliche
Reduktion |
Geringfügige
Reduktion |
Geringfügige
Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Stumpf-Virsik
Bereich/Amt: 52
Dezernatsleitung: Landrat