Betreff
Personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes
Vorlage
V-KT/149/2020
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

  1. Der Kreistag stimmt zur Bewältigung der Corona-Krise und deren Auswirkungen der Anstellung von drei Verwaltungsfachkräften des gehobenen bzw. mittleren Dienstes (bis A 11/Entgeltgruppe 10 TVöD) sowie von drei medizinischen Fachkräften (bis A 9/Entgeltgruppe 9 b TVöD) zu.

 

  1. Die Stellen sind im Stellenplan für 2021 auszuweisen.

 

  1. Den überplanmäßigen Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden durch Kostenerstattungen des Landes gedeckt.

 

 

1. Sachverhalt

Die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter in den Landratsämtern haben in den vergangenen Wochen zur Bewältigung der Corona-Krise Herausragendes geleistet. Dabei konnten die Gesundheitsämter auch deshalb so erfolgreich agieren, weil sie in der Krise aus der Landkreisverwaltung heraus personell massiv unterstützt worden sind und ihr Personalbestand so kurzfristig um ein Vielfaches erhöht werden konnte.

 

Jetzt ist es an der Zeit, die Gesundheitsämter für eine mögliche zweite Welle im Oktober und darüber hinaus nachhaltig noch besser aufzustellen und Schritt für Schritt den Weg zu einer stabilen Normalität zu finden.

 

Um den aktuellen und künftigen Aufgaben gerecht zu werden, ist es deshalb zwingend geboten, das Personal des Gesundheitsamtes aufzustocken und zugewiesene Mitarbeiter wieder ihren originären Aufgaben im Landratsamt zuzuführen. Auch enden Personalzuteilungen des Landes bzw. Bundes.

 

Zur künftigen Aufgabenbewältigung ist deshalb zunächst die Anstellung von sechs Fachkräften (Verwaltung und medizinisches Fachpersonal) geboten. Dabei soll das Verwaltungspersonal über die Qualifikation des gehobenen bzw. mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (bis A 11 bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD), das medizinische Personal über die Ausbildung zum Gesundheitsaufseher bzw. eines Hygieneinspektors (bis Entgeltgruppe 9 b TVöD) verfügen.

 

Gem. § 48 Landkreisordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 3 Ziffer 4 Gemeindeordnung verlangt eine flexible Personalwirtschaft eine Hebung bzw. Mehrung von Stellen ohne Nachtragssatzung. Dies ist gerechtfertigt, soweit die Stellenmehrungen unerheblich sind, was im vorliegenden Fall gegeben ist (weniger als 5 – 10 % der jeweiligen "Kategorie im Stellenplan").

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die sechs Stellen wird mit jährlichen Personalkosten von rund 300.000 € gerechnet, wovon rund 100.000 € im Haushaltsjahr 2020 als überplanmäßige Ausgaben anfallen würden.

 

Da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, gehen wir von vollem Kostenersatz durch das Land aus.

 

Für das Jahr 2020 wurden durch das Land bereits Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 600.000 € geleistet, wovon bisher rund 250.000 € ausgegeben wurden.

 

 

Verfasser/-in: Torsten Hauck

Bereich/Amt: D 1

Dezernatsleitung: Torsten Hauck