Betreff
Evaluierung der Förderinitiative Familienzentren und weitere Perspektiven
Vorlage
S-KT/150/2020
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

  1. Die Förderinitiative Familienzentren 2018 – 2020 hat sich vollumfänglich bewährt, dies zeigt die Evaluierung für die Jahr 2018 / 2019 unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in den Kommunen.
  2. Die Förderinitiative Familienzentren ist deshalb über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen.
  3. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Förderinitiative erfolgt die neue Förderung ab dem Jahr 2021 mittels einer Fachkraft bezogenen Förderung.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Eckpunkte auszuarbeiten und dem Sozialausschuss zur Verabschiedung vorzulegen sowie die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushaltsplan 2021 im Ergebnishaushalt des Jugendamtes vorzusehen. Der voraussichtliche Finanzierungsbedarf liegt bei höchstens 180.000 Euro, sollten die Strukturen und Angebote wie geplant fortgeführt werden.

 

1. Sachverhalt

Die letztmalige Behandlung erfolgte im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 15.05.2019 in nicht öffentlicher Sitzung; auf die Kreistagsdrucksache S/579/2019 – Förderung von Familienzentren – Verwendung der Mittel 2018 - wird verwiesen.

 

Die beigefügte Pressemitteilung des Landratsamtes vom 14.02.2020 zeigt den Sachstand Ende 2019 auf (Anlage 1).

 

Zur Vorgeschichte.

Nach langem Diskussionsprozess wurde mit Grundsatzbeschluss des Kreistags vom 22. März 2017 die Förderinitiative Familienzentren für einen Zeitraum von 3 Jahren – 2018 bis 2020 – auf den Weg gebracht. Der Landkreis ermöglicht seither die nachhaltige Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur durch die Finanzierung auf Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, indem der jeweilige Hebesatz der Kreisumlage um 0,2 Punkte reduziert wird. Demgegenüber geht der Kreistag von einer Selbstverpflichtung der Kommunen zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und der Schaffung bzw. dem bedarfsgerechten Angebot von Familienzentren aus. 

 

Vor Ablauf von 3 Jahren ist nun zu entscheiden, ob sich diese Förderinitiative bewährt hat, ob die familienfördernde Infrastruktur wie beabsichtigt ausgebaut und gestärkt wurde und ob sie deshalb über das Jahr 2020 hinaus fortgeführt werden soll.

 

Schon im ersten Jahr 2018 zeigte die Förderinitiative Familienzentren große Wirkung. Familienzentren entstanden neu, bestehende Angebote wurden verstetigt oder ausgebaut.

Bereits 2017 arbeiteten die Familienzentren, Netzwerke o.ä. an den Standorten Lauda-Königshofen (Mehrgenerationenhaus), Tauberbischofsheim (Netzwerk Familie), Igersheim (Bürgernetzwerk) sowie Külsheim (Bürgernetzwerk).

In 2018 / 2019 kamen neue Familienzentren an den Standorten Assamstadt, Boxberg, Creglingen, Freudenberg, Grünsfeld, Weikersheim und Wertheim hinzu.

Damit sind in insgesamt 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden verlässliche familienunterstützende Angebote entstanden, die zumeist durch eine hauptamtliche sozialpädagogische Fachkraft betreut und koordiniert werden. Teils liegt die Trägerschaft und Verantwortung direkt bei der Kommune, teils ist die Aufgabe an einen freien Träger wie Caritasverband im Tauberkreis, Diakonisches Werk Main-Tauber-Kreis oder Jugendhilfe Creglingen delegiert. Ganz regelmäßig sind bürgerschaftlich Engagierte aus der Kommune eingebunden.

Nach der üblichen Startphase haben sich die Familienzentren an insgesamt 11 Standorten gut etabliert und werden entsprechend ihrem vielfältigen Angebot von Familien und Menschen aus allen Generationen gut angenommen. Familienzentren sorgen für einen besseren Zusammenhalt innerhalb der Kommune und liefern einen wichtigen Beitrag zum sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben.

Weitere drei Kommunen – Ahorn, Niederstetten und Werbach – weisen in der aktuellen Abfrage auf gegenwärtige Planungsüberlegungen hin.

Die Kommunen Bad Mergentheim, Großrinderfeld, Königheim und Wittighausen haben bislang kein Angebot geschaffen. In Bad Mergentheim gibt es neben dem kirchlich getragenen Angebot im Familienzentrum und Kinderhaus Auenland weiterhin keine kommunale Initiative.

 

Inhaltliche Bewertung.

  • Die Förderinitiative Familienzentren ist sehr erfolgreich gestartet.
  • 7 Kommunen haben innerhalb der ersten beiden Jahre die freiwerdenden Mittel der Kreisumlage genutzt, ein Angebot zu schaffen.
  • 4 Kommunen haben ihre Angebote verstetigt oder ausgebaut.
  • Die Resonanz aus der Bürgerschaft ist durchgehend positiv. Die Familienfreundlichkeit der Kommune wird deutlich gestärkt.
  • 3 Kommunen geben aktuell an, entsprechende neue Angebote zu planen.
  • 4 Kommunen haben weiterhin keine Planungs- oder Umsetzungsaktivitäten gestartet. Dazu gehört dazu auch die einwohnerstärkste Kommune, die Große Kreisstadt Bad Mergentheim.

 

Finanzielle Bewertung.

  • In den Jahren 2018 bis 2020 steht bzw. stand ein Finanzvolumen von insgesamt 1.065.408 Euro zur Verfügung (2018: 332.929 Euro / 2019: 353.617 Euro / 2020: 378.862 Euro). Die Jahresbeträge pro Kommune sind abhängig von Größe und Steuerkraft und liegen 2020 zwischen 4.100 Euro für Wittighausen und 74.500 Euro für die Große Kreisstadt Wertheim oder 72.515 Euro für Bad Mergentheim (Anlage 2).
  • In diesem Umfang hat der Landkreis auf Erträge aus der Kreisumlage verzichtet, um die Schaffung und den Betrieb von Familienzentren zu ermöglichen.
  • Mit einer Inanspruchnahme von bislang 11 Kommunen sind etwas weniger als zwei Drittel der Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt worden.
  • Als Knackpunkt wird die von Größe und Steuerkraft abhängige Förderung eingeschätzt. So können kleinere bzw. nicht entsprechend steuerkräftige Kommunen mit dem nur geringen Förderbetrag kein entsprechendes Angebot schaffen vgl. Wittighausen mit 4.100 Euro. 
  • Für andere, auch größere Kommunen wiederum ergeben sich Beträge, die teils den notwendigen Finanzbedarf übersteigen oder die nicht zur Schaffung eines adäquaten Angebotes eingesetzt werden.

 

Vorschlag und Perspektiven.

  • Die Förderinitiative Familienzentren hat sich bewährt.
  • Um diese erfolgreiche Wirkung nachhaltig zu gewährleisten, braucht es die Fortführung der finanziellen Unterstützung durch den Landkreis.
  • Um die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit weiter zu erhöhen, wird an Stelle der bisherigen Entlastung um 0,2 Punkte des Kreisumlage-Hebesatzes ab 2021 eine Fachkraft bezogene Förderung empfohlen.
  • Der Förderbetrag ist im weiteren Diskussionsprozess festzulegen. Als Beispielsrechnung folgende Herleitung: Der Zuschuss beträgt beispielweise 27.500 Euro je sozialpädagogischer Fachkraft in Vollzeit; angenommen sind dabei 55.000 Euro als durchschnittliche Personalkosten für die Vollzeitstelle bzw. eine Förderung von 50% seitens Kommune und Landkreis. Häufig ist eine Fachkraft mit einem Anteil von 0,25 bis 0,5 für die Begleitung und Koordinierung eines Familienzentrums eingesetzt.
  • Die Eckpunkte der neu aufzusetzenden Förderung werden durch die Verwaltung bis zum Herbst erarbeitet und vom Sozialausschuss verabschiedet.
  • Auf dieser Grundlage erfolgt die Einplanung von Haushaltsmitteln im Ergebnishaushalt des Jugendhilfeetats 2021. Es wird mit einem notwendigen Mitteleinsatz von höchstens 180.000 Euro gerechnet.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Bislang wurden im Zeitraum 2018 bis 2020 insgesamt 1.065.408 Euro aufgewendet, also im Durchschnitt pro Jahr mehr als 355.000 Euro. Aktuell beträgt die Förderung 378.862 Euro.

Bei einer Umstellung der Förderung wie vorgeschlagen und einem Förderbetrag von beispielsweise 27.500 Euro je Fachkraftstelle in Vollzeit ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von höchstens 180.000 Euro pro Jahr.

Damit könnten jährlich 50% der Mittel erspart werden.

 

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein / Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Jugendamt / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung:   Elisabeth Krug 

Anlagen: 2