Beschlussantrag:
- Die Förderinitiative Familienzentren 2018 – 2020 hat sich vollumfänglich bewährt, dies zeigt die Evaluierung für die Jahr 2018 / 2019 unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in den Kommunen.
- Die Förderinitiative Familienzentren ist deshalb über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen.
- Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Förderinitiative erfolgt die neue Förderung ab dem Jahr 2021 mittels einer Fachkraft bezogenen Förderung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Eckpunkte auszuarbeiten und dem Sozialausschuss zur Verabschiedung vorzulegen sowie die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushaltsplan 2021 im Ergebnishaushalt des Jugendamtes vorzusehen. Der voraussichtliche Finanzierungsbedarf liegt bei höchstens 180.000 Euro, sollten die Strukturen und Angebote wie geplant fortgeführt werden.
1. Sachverhalt
Die letztmalige
Behandlung erfolgte im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am
15.05.2019 in nicht öffentlicher Sitzung; auf die Kreistagsdrucksache
S/579/2019 – Förderung von Familienzentren – Verwendung der Mittel 2018 - wird
verwiesen.
Die beigefügte
Pressemitteilung des Landratsamtes vom 14.02.2020 zeigt den Sachstand Ende 2019
auf (Anlage 1).
Zur
Vorgeschichte.
Nach langem
Diskussionsprozess wurde mit Grundsatzbeschluss des Kreistags vom 22. März 2017
die Förderinitiative Familienzentren für einen Zeitraum von 3 Jahren –
2018 bis 2020 – auf den Weg gebracht. Der Landkreis ermöglicht seither die nachhaltige
Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur durch die Finanzierung auf
Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, indem der jeweilige Hebesatz
der Kreisumlage um 0,2 Punkte reduziert wird. Demgegenüber geht der Kreistag
von einer Selbstverpflichtung der Kommunen zur zweckentsprechenden
Mittelverwendung und der Schaffung bzw. dem bedarfsgerechten Angebot von
Familienzentren aus.
Vor Ablauf von 3
Jahren ist nun zu entscheiden, ob sich diese Förderinitiative bewährt hat, ob
die familienfördernde Infrastruktur wie beabsichtigt ausgebaut und gestärkt
wurde und ob sie deshalb über das Jahr 2020 hinaus fortgeführt werden soll.
Schon im ersten Jahr
2018 zeigte die Förderinitiative Familienzentren große Wirkung. Familienzentren
entstanden neu, bestehende Angebote wurden verstetigt oder ausgebaut.
Bereits 2017
arbeiteten die Familienzentren, Netzwerke o.ä. an den Standorten
Lauda-Königshofen (Mehrgenerationenhaus), Tauberbischofsheim (Netzwerk
Familie), Igersheim (Bürgernetzwerk) sowie Külsheim (Bürgernetzwerk).
In 2018 / 2019 kamen
neue Familienzentren an den Standorten Assamstadt, Boxberg, Creglingen,
Freudenberg, Grünsfeld, Weikersheim und Wertheim hinzu.
Damit sind in
insgesamt 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden verlässliche familienunterstützende
Angebote entstanden, die zumeist durch eine hauptamtliche sozialpädagogische
Fachkraft betreut und koordiniert werden. Teils liegt die Trägerschaft und
Verantwortung direkt bei der Kommune, teils ist die Aufgabe an einen freien
Träger wie Caritasverband im Tauberkreis, Diakonisches Werk Main-Tauber-Kreis
oder Jugendhilfe Creglingen delegiert. Ganz regelmäßig sind bürgerschaftlich
Engagierte aus der Kommune eingebunden.
Nach der üblichen
Startphase haben sich die Familienzentren an insgesamt 11 Standorten gut
etabliert und werden entsprechend ihrem vielfältigen Angebot von Familien und
Menschen aus allen Generationen gut angenommen. Familienzentren sorgen für
einen besseren Zusammenhalt innerhalb der Kommune und liefern einen wichtigen
Beitrag zum sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben.
Weitere drei
Kommunen – Ahorn, Niederstetten und Werbach – weisen in der aktuellen Abfrage
auf gegenwärtige Planungsüberlegungen hin.
Die Kommunen Bad
Mergentheim, Großrinderfeld, Königheim und Wittighausen haben bislang kein
Angebot geschaffen. In Bad Mergentheim gibt es neben dem kirchlich getragenen
Angebot im Familienzentrum und Kinderhaus Auenland weiterhin keine kommunale
Initiative.
Inhaltliche
Bewertung.
- Die Förderinitiative Familienzentren ist
sehr erfolgreich gestartet.
- 7 Kommunen haben innerhalb der ersten
beiden Jahre die freiwerdenden Mittel der Kreisumlage genutzt, ein Angebot
zu schaffen.
- 4 Kommunen haben ihre Angebote
verstetigt oder ausgebaut.
- Die Resonanz aus der Bürgerschaft ist
durchgehend positiv. Die Familienfreundlichkeit der Kommune wird deutlich
gestärkt.
- 3 Kommunen geben aktuell an,
entsprechende neue Angebote zu planen.
- 4 Kommunen haben weiterhin keine
Planungs- oder Umsetzungsaktivitäten gestartet. Dazu gehört dazu auch die
einwohnerstärkste Kommune, die Große Kreisstadt Bad Mergentheim.
Finanzielle
Bewertung.
- In den Jahren 2018 bis 2020 steht bzw.
stand ein Finanzvolumen von insgesamt 1.065.408 Euro zur Verfügung
(2018: 332.929 Euro / 2019: 353.617 Euro / 2020: 378.862 Euro). Die
Jahresbeträge pro Kommune sind abhängig von Größe und Steuerkraft und
liegen 2020 zwischen 4.100 Euro für Wittighausen und 74.500 Euro für die
Große Kreisstadt Wertheim oder 72.515 Euro für Bad Mergentheim (Anlage 2).
- In diesem Umfang hat der Landkreis auf
Erträge aus der Kreisumlage verzichtet, um die Schaffung und den Betrieb
von Familienzentren zu ermöglichen.
- Mit einer Inanspruchnahme von bislang 11
Kommunen sind etwas weniger als zwei Drittel der Fördermittel
zweckentsprechend eingesetzt worden.
- Als Knackpunkt wird die von Größe und
Steuerkraft abhängige Förderung eingeschätzt. So können kleinere bzw.
nicht entsprechend steuerkräftige Kommunen mit dem nur geringen Förderbetrag
kein entsprechendes Angebot schaffen vgl. Wittighausen mit 4.100
Euro.
- Für andere, auch größere Kommunen
wiederum ergeben sich Beträge, die teils den notwendigen Finanzbedarf
übersteigen oder die nicht zur Schaffung eines adäquaten Angebotes eingesetzt
werden.
Vorschlag und
Perspektiven.
- Die Förderinitiative Familienzentren hat
sich bewährt.
- Um diese erfolgreiche Wirkung nachhaltig
zu gewährleisten, braucht es die Fortführung der finanziellen
Unterstützung durch den Landkreis.
- Um die Zielgenauigkeit und
Wirksamkeit weiter zu erhöhen, wird an Stelle der bisherigen
Entlastung um 0,2 Punkte des Kreisumlage-Hebesatzes ab 2021 eine
Fachkraft bezogene Förderung empfohlen.
- Der Förderbetrag ist im weiteren
Diskussionsprozess festzulegen. Als Beispielsrechnung folgende
Herleitung: Der Zuschuss beträgt beispielweise 27.500 Euro je
sozialpädagogischer Fachkraft in Vollzeit; angenommen sind dabei 55.000
Euro als durchschnittliche Personalkosten für die Vollzeitstelle bzw. eine
Förderung von 50% seitens Kommune und Landkreis. Häufig ist eine Fachkraft
mit einem Anteil von 0,25 bis 0,5 für die Begleitung und Koordinierung
eines Familienzentrums eingesetzt.
- Die Eckpunkte der neu aufzusetzenden
Förderung werden durch die Verwaltung bis zum Herbst erarbeitet und vom
Sozialausschuss verabschiedet.
- Auf dieser Grundlage erfolgt die
Einplanung von Haushaltsmitteln im Ergebnishaushalt des Jugendhilfeetats
2021. Es wird mit einem notwendigen Mitteleinsatz von höchstens 180.000
Euro gerechnet.
4. Finanzielle Auswirkungen
Bislang wurden im Zeitraum 2018 bis 2020 insgesamt 1.065.408 Euro aufgewendet, also im Durchschnitt pro Jahr mehr als 355.000 Euro. Aktuell beträgt die Förderung 378.862 Euro.
Bei einer Umstellung der Förderung wie vorgeschlagen und einem Förderbetrag von beispielsweise 27.500 Euro je Fachkraftstelle in Vollzeit ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von höchstens 180.000 Euro pro Jahr.
Damit könnten jährlich 50% der Mittel erspart werden.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Jugendamt / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 2