Betreff
Kommunale Pflegekonferenz - Implementierung im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
S/167/2020
Aktenzeichen
428.20
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

1. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr stimmt der Implementierung einer Kommunalen Pflegekonferenz beim Amt für Pflege und Versorgung zu. Ziel der neuen fachlichen Beratungs- und Koordinierungsplattform ist die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten wohnortnahen Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.

2. Zur finanziellen Absicherung der Anlaufphase der Kommunalen Pflegekonferenz erfolgt eine Antragstellung im Rahmen des Förderaufrufs „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

1. Sachverhalt

Nach der Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird es im Jahr 2030 in Baden-Württemberg rund 157.400 mehr Menschen im Alter ab 80 Jahren geben als im Jahr 2017, im Vergleich zum Jahr 2000 wird sich der Bevölkerungsanteil der über 80-Jährigen fast verdoppelt haben.

 

Mit dem Ende 2018 in Kraft getretenen Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (Landespflegestrukturgesetz – LPSG) sind Kommunale Pflegekonferenzen als neue regionale Beratungs- und Koordinierungsplattformen in den Stadt- und Landkreisen vorgesehen. Dort sollen Fragen der notwendigen kommunalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen sowie die Koordinierung von Leistungsangeboten beraten werden vgl. § 4 LPSG.

Kommunale Pflegekonferenzen sollen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem steigenden Bedarf an Pflege- und Unterstützungsleistungen sowie der Herausforderung, Quartiere altersgerecht zu gestalten, die örtlichen und regionalen Akteure in einem strukturierten Austausch- und Abstimmungsprozess zusammenbringen.

 

Struktur und Arbeitsweise der Kommunalen Pflegekonferenz entsprechen dem bekannten Modell der Kommunalen Gesundheitskonferenzen. Im Main-Tauber-Kreis hat sich die Kommunale Gesundheitskonferenz für die Themen und Fragestellungen rund um die Gesundheit seit 2012 bewährt; 2018 wurde die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz geschaffen.

Bei Themen an der Schnittstelle Pflege – Gesundheit sieht das Gesetz eine inhaltliche Abstimmung beider Konferenzen vor.

 

Mitglieder der Kommunalen Pflegekonferenz sollen neben dem Landkreis insbesondere die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Heimaufsichtsbehörde, Vertreter der vor Ort tätigen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Dienste, außerdem vor Ort im Ehrenamt und aus der Bürgerschaft Tätige nach der Unterstützungsangebote-Verordnung, Vertreter der Pflegeversicherung, dem Med. Dienst der Krankenversicherung sowie örtliche Selbsthilfegruppen und weitere Interessenvertretungen sein.

 

Für den Main-Tauber-Kreis erscheint die Implementierung einer Kommunalen Pflegekonferenz sinnvoll und notwendig.

 

Entsprechend der aktuellen KVJS-Berichterstattung „Hilfe zur Pflege“ liegt der Anteil der hochbetagten Personen ab 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung im Main-Tauber-Kreis zum Stichtag 31.12.2017 bei 6,5 % und damit über dem Landesdurchschnitt von 5,9 % und dem Durchschnitt der Landkreise mit 6,0 %.

Für das Jahr 2030 wird für den Main-Tauber-Kreis ein Hochbetagten-Anteil von dann 8,0 % prognostiziert bei einem geschätzten Landesdurchschnitt von 7,1 %. Damit wächst diese Bevölkerungsgruppe weiter überproportional; der Main-Tauber-Kreis wird einer derjenigen Landkreise in Baden-Württemberg sein, der mit am meisten vom Alterungsprozess der Bevölkerung betroffen ist.

Entsprechend liegt eine altersgerechte Infrastruktur sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflege- und Unterstützungsleistungen für Senioren im zentralen Interesse des Landkreises wie auch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

 

Aktuell arbeitet die Landkreisverwaltung an der Aktualisierung der Senioren- und Kreispflegeplanung. Bereits 2019 wurde das Projekt im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens gestartet mit dem Ziel, auf der Grundlage von Raumschaftsgesprächen und Befragungen sowie einer fundierten Datenanalyse Handlungsempfehlungen für die nächsten Jahre zu entwickeln und umzusetzen.

Der Planungsprozess soll – Corona bedingt verzögert – spätestens im 1. Quartal 2021 abgeschlossen sein.

Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung und Umsetzungsbegleitung der Senioren- und Kreispflegeplanung macht es Sinn, die bereits im Planungsprozess begonnene Netzwerkarbeit im Rahmen einer Kommunalen Pflegekonferenz fortzuführen, auszubauen und zu verstetigen.

 

Die Geschäftsstelle Kommunale Pflegekonferenz soll dem Amt für Pflege und Versorgung zugeordnet werden, um eine Anbindung an die Kreisseniorenplanung sowie auch den Pflegestützpunkt zu ermöglichen.

 

Von Seiten des Landes Baden-Württemberg werden aktuell „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ gefördert. Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Es kann ein Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt werden, höchstens 60.000 Euro. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Projektlaufzeit beträgt 18 Monate und endet spätestens am 30.09.2022 (Corona bedingt verschoben).

Der Antrag auf Projektförderung wird aktuell fertiggestellt, um die Antragsfrist 30.09.2020 einzuhalten.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Für die Aufgabe der Kommunalen Pflegekonferenz, insbesondere der Geschäftsstelle und Geschäftsstellenleitung, ist im Amt für Pflege und Betreuung keine Stellenmehrung vorgesehen Die Aufgabe soll von der Altenhilfefachberatung (Stellenumfang 0,75 VK) mit bis zu 0,5 VK wahrgenommen werden.

Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der entsprechenden Personal- und Sachkosten erwartet.

Der Landkreistag Baden-Württemberg setzt sich aktuell für eine dauerhafte und institutionelle strukturelle Förderung der Kommunalen Pflegekonferenzen ein. Darüber hinaus wird die Finanzierung eines Regionalbudgets angestrebt, das echte Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Verfasser/-in: Nicole Schwarz / Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlage: 1