Beschlussantrag:
1. Der Ausschuss für
Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr stimmt der Implementierung einer
Kommunalen Pflegekonferenz beim Amt für Pflege und Versorgung zu. Ziel der
neuen fachlichen Beratungs- und Koordinierungsplattform ist die
Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten wohnortnahen Pflege- und
Unterstützungsinfrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.
2. Zur finanziellen Absicherung der Anlaufphase der Kommunalen Pflegekonferenz erfolgt eine Antragstellung im Rahmen des Förderaufrufs „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
1. Sachverhalt
Nach der
Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird es im Jahr 2030 in
Baden-Württemberg rund 157.400 mehr Menschen im Alter ab 80 Jahren geben als im
Jahr 2017, im Vergleich zum Jahr 2000 wird sich der Bevölkerungsanteil der über
80-Jährigen fast verdoppelt haben.
Mit dem Ende 2018 in
Kraft getretenen Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen
(Landespflegestrukturgesetz – LPSG) sind Kommunale Pflegekonferenzen
als neue regionale Beratungs- und Koordinierungsplattformen in den Stadt- und
Landkreisen vorgesehen. Dort sollen Fragen der notwendigen kommunalen Pflege-
und Unterstützungsstrukturen sowie die Koordinierung von Leistungsangeboten
beraten werden vgl. § 4 LPSG.
Kommunale
Pflegekonferenzen sollen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und
dem steigenden Bedarf an Pflege- und Unterstützungsleistungen sowie der
Herausforderung, Quartiere altersgerecht zu gestalten, die örtlichen und
regionalen Akteure in einem strukturierten Austausch- und Abstimmungsprozess
zusammenbringen.
Struktur und
Arbeitsweise der Kommunalen Pflegekonferenz entsprechen dem bekannten Modell
der Kommunalen Gesundheitskonferenzen. Im Main-Tauber-Kreis hat sich die
Kommunale Gesundheitskonferenz für die Themen und Fragestellungen rund um die
Gesundheit seit 2012 bewährt; 2018 wurde die Geschäftsstelle der Kommunalen
Gesundheitskonferenz geschaffen.
Bei Themen an der
Schnittstelle Pflege – Gesundheit sieht das Gesetz eine inhaltliche Abstimmung
beider Konferenzen vor.
Mitglieder der
Kommunalen Pflegekonferenz sollen neben dem Landkreis insbesondere die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Heimaufsichtsbehörde, Vertreter der
vor Ort tätigen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Dienste,
außerdem vor Ort im Ehrenamt und aus der Bürgerschaft Tätige nach der
Unterstützungsangebote-Verordnung, Vertreter der Pflegeversicherung, dem Med.
Dienst der Krankenversicherung sowie örtliche Selbsthilfegruppen und weitere
Interessenvertretungen sein.
Für den
Main-Tauber-Kreis erscheint die Implementierung einer Kommunalen
Pflegekonferenz sinnvoll und notwendig.
Entsprechend der
aktuellen KVJS-Berichterstattung „Hilfe zur Pflege“ liegt der Anteil der
hochbetagten Personen ab 80 Jahren an der Gesamtbevölkerung im
Main-Tauber-Kreis zum Stichtag 31.12.2017 bei 6,5 % und damit über dem
Landesdurchschnitt von 5,9 % und dem Durchschnitt der Landkreise mit 6,0 %.
Für das Jahr 2030
wird für den Main-Tauber-Kreis ein Hochbetagten-Anteil von dann 8,0 %
prognostiziert bei einem geschätzten Landesdurchschnitt von 7,1 %. Damit wächst
diese Bevölkerungsgruppe weiter überproportional; der Main-Tauber-Kreis wird
einer derjenigen Landkreise in Baden-Württemberg sein, der mit am meisten vom
Alterungsprozess der Bevölkerung betroffen ist.
Entsprechend liegt
eine altersgerechte Infrastruktur sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflege-
und Unterstützungsleistungen für Senioren im zentralen Interesse des
Landkreises wie auch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Aktuell arbeitet die
Landkreisverwaltung an der Aktualisierung der Senioren- und Kreispflegeplanung.
Bereits 2019 wurde das Projekt im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens
gestartet mit dem Ziel, auf der Grundlage von Raumschaftsgesprächen und
Befragungen sowie einer fundierten Datenanalyse Handlungsempfehlungen für die
nächsten Jahre zu entwickeln und umzusetzen.
Der Planungsprozess
soll – Corona bedingt verzögert – spätestens im 1. Quartal 2021 abgeschlossen
sein.
Gerade vor dem
Hintergrund der notwendigen Umsetzung und Umsetzungsbegleitung der Senioren-
und Kreispflegeplanung macht es Sinn, die bereits im Planungsprozess begonnene
Netzwerkarbeit im Rahmen einer Kommunalen Pflegekonferenz fortzuführen,
auszubauen und zu verstetigen.
Die Geschäftsstelle
Kommunale Pflegekonferenz soll dem Amt für Pflege und Versorgung zugeordnet
werden, um eine Anbindung an die Kreisseniorenplanung sowie auch den
Pflegestützpunkt zu ermöglichen.
Von Seiten des
Landes Baden-Württemberg werden aktuell „Kommunale Pflegekonferenzen BW –
Netzwerke für Menschen“ gefördert. Die Zuwendung erfolgt im Wege der
Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Es kann ein Zuschuss von bis zu
90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt werden, höchstens 60.000 Euro.
Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Projektlaufzeit beträgt
18 Monate und endet spätestens am 30.09.2022 (Corona bedingt verschoben).
Der Antrag auf
Projektförderung wird aktuell fertiggestellt, um die Antragsfrist 30.09.2020
einzuhalten.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Für die Aufgabe der Kommunalen Pflegekonferenz, insbesondere der Geschäftsstelle und Geschäftsstellenleitung, ist im Amt für Pflege und Betreuung keine Stellenmehrung vorgesehen Die Aufgabe soll von der Altenhilfefachberatung (Stellenumfang 0,75 VK) mit bis zu 0,5 VK wahrgenommen werden.
Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der entsprechenden Personal- und Sachkosten erwartet.
Der Landkreistag Baden-Württemberg setzt sich aktuell für eine dauerhafte und institutionelle strukturelle Förderung der Kommunalen Pflegekonferenzen ein. Darüber hinaus wird die Finanzierung eines Regionalbudgets angestrebt, das echte Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Verfasser/-in: Nicole Schwarz / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlage: 1