Beschlussantrag:
1.
Der
Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr nimmt den im Sachverhalt
dargestellten zusätzlichen Bedarf an nichtpädagogischen Betreuungskräften für
die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zustimmend zur Kenntnis.
2.
Es wird
empfohlen, ab dem Schuljahr 2020/2021 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren in Unterbalbach (eine Kraft in Teilzeit) und Unterschüpf (3
Kräfte als geringfügig Beschäftigte) zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen.
3. Die Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt voraussichtlich rund 37.000 Euro pro Jahr. Die Personalkosten sind für den Haushaltsplan 2021 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellen im Stellenplan für 2021 auszuweisen und zu etatisieren. Die Entscheidung zum Stellenplan trifft der Verwaltungs- und Finanzausschuss.
4.
Die
Finanzierung erfolgt über die für die SBBZ vergleichsweise hohen
Sachkostenbeiträge des Landes nach § 17 FAG.
1. Sachverhalt
Neben den
landesbediensteten Lehrerinnen und Lehrern, sind
- in der
Schule im Taubertal (SBBZ geistige Entwicklung) derzeit neun
kreisbedienstete Betreuungskräfte
- im
Schulkindergarten Unterbalbach drei sowie
- im
Schulkindergarten Waldenhausen drei kreisbedienstete Betreuungskräfte
tätig.
Diese
Betreuungskräfte leisten nichtpädagogische Tätigkeiten. Sie unterstützen und
begleiten die Kinder während des Unterrichts und bei alltäglichen
Verrichtungen, in den Pausen, vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss
vor dem Schulgebäude bis zur Abholung durch die Eltern oder den Fahrdienst. Die
Betreuungskräfte müssen die Kinder teilweise auch beim Essen oder bei
Toilettengängen unterstützen oder in den Pausen verhindern, dass die Kinder das
Schulgelände verlassen. Einige Kinder und Jugendliche müssen nahezu ständig
davor geschützt werden, sich oder andere zu gefährden oder zu verletzen.
A)
Schule im Taubertal (SBBZ geistige
Entwicklung)
Zum Campus „Schule
im Taubertal“ zählen die Schule in Unterbalbach plus die Außenstelle Wertheim,
die BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in Bad Mergentheim sowie der
Schulkindergarten in Unterbalbach. Derzeit sind in der Schule im Taubertal neun
Betreuungskräfte tätig. Alle Betreuungskräfte sind in Entgeltgruppe 3
eingruppiert und in Teilzeit tätig. Der Beschäftigungsumfang entspricht
insgesamt ca. 4,9 Vollzeitstellen. Die Schule besuchen 113 Schüler/-innen
(inkl. BVE und Außenstelle), den Sonderschulkindergarten 9 Kinder.
In der Schule sowie
in den Schulkindergärten ist der Betreuungsbedarf aufgrund zunehmend
problematischer Kinder, u. a. Autisten oder Kindern, die neben geistigen auch
leichte körperliche Beeinträchtigungen haben, stark gestiegen. Auch für das
aktuelle Schuljahr haben die Leiterinnen der Einrichtung bereits weiteren
Bedarf an Betreuungsstunden angemeldet.
Bedarf an Betreuungskräfte steigt
Die Stammbelegung
der beim Landkreis bediensteten Betreuungskräfte umfasste bis 2013
·
drei
Teilzeitkräften plus
·
drei
externe Kräfte zur Einzelbetreuung besonders schwieriger Kinder („1:1
Betreuung“) durch die Eingliederungshilfe. Der Bedarf für die Einzelbetreuung
wird auf Antrag seitens der Eltern durch den sozialen Dienst der
Eingliederungshilfe des Landratsamtes geprüft und festgestellt. Diese
Einzelbetreuungen werden seit einigen Jahren nicht mehr über die Eingliederungshilfe
finanziert, da die SBBZ in personeller Hinsicht auf solche Kinder ausgerichtet
sein sollte.
·
Zusätzlich
waren früher jeweils 3 Anerkennungspraktikantinnen mit je 34 Stunden pro Woche
eingesetzt. Diese können seit einigen Jahren ihre Praktika aufgrund von
Änderungen im Ausbildungsgesetz nicht mehr in den SBBZ absolvieren. Daher ist
es seit einigen Jahren nicht mehr möglich, Anerkennungspraktikantinnen zu
gewinnen. Zudem sind die Arbeitgeberkosten aufgrund des Mindestlohngesetzes für
die Anerkennungspraktikanten kaum geringer als für angestellte Kräfte.
Aufgrund dieses
Sachverhalts wurde in den letzten Jahren die Zahl der beim Landkreis –
teilweise befristet - angestellten Kräfte, wegen des festgestellten
Bedarfs zur Einzelbetreuung besonders schwieriger Kinder und wegen der
geschilderten Veränderungen (Wegfall Eingliederungshilfe und Praktikanten),
sukzessive erhöht.
Zwischenzeitlich
sind
neun Teilzeitkräfte
angestellt
-
wovon
fünf nur in 1:1 Betreuung von besonders schwierigen Kindern und
-
vier
Kräfte mit einem großen Teil ihrer Arbeitszeit überwiegend an einzelne Kinder
gebunden sind.
Für die anderen
Kinder bleibt kaum Arbeitszeit für entsprechende Betreuungsaufgaben.
Vorschlag
Die
Landkreisverwaltung schlägt deshalb vor, nochmals eine befristete Kraft mit ca.
20 Wochenstunden einzustellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 22.000
Euro pro Jahr. Es ist jedoch von weiter steigendem Bedarf auszugehen.
B)
Schule im Schloss Unterschüpf (SBBZ
sprachliche Entwicklung)
In der Schule im
Schloss Unterschüpf arbeiten 11 Lehrer/-innen, die 60 Schüler/-innen
unterrichten.
Bisher ist nur eine
Betreuungskraft beim Landkreis für die Essensvorbereitung und Essensausgabe mit
ca. 17 Stunden pro Woche eingesetzt. Derzeit fehlen, auch aufgrund
pandemiebedingter Freistellung, Lehrkräfte, um den regulären
Nachmittagsunterricht montags, dienstags und donnerstags bis jeweils 15.00 Uhr
durchzuführen. Es fehlen ca. 30 Lehrerstunden pro Woche.
Es wird seitens der
Landkreisverwaltung vorgeschlagen, die fehlenden Lehrerstunden teilweise durch
nichtpädagogische Betreuungskräfte vorübergehend auszugleichen, um für den
eigenen Tagesablauf und dem Elternwunsch nach Nachmittagsbetreuung
nachzukommen. Auch die Eltern benötigen Verlässlichkeit des Unterrichts.
Der notwendige
Stundenumfang beträgt jeweils ca. 1,5 Stunden für drei Gruppen an drei Tagen
pro Woche. Es wird daher vorgeschlagen, drei geringfügig Beschäftigte befristet
für zunächst ein Schuljahr einzustellen.
Die zusätzlichen
Kosten betragen rund 15.000 Euro pro Jahr (Entgeltgruppe 3).
3. Finanzielle
Auswirkungen
Schule im Taubertal:
Zusätzlich eine Betreuungskraft, zusätzliche Kosten ca. 22.000 Euro
pro Jahr
Schule im Schloss Unterschüpf
Drei geringfügig Beschäftigte, zusätzliche Kosten ca. 15.000 Euro
pro Jahr.
Insgesamt Kosten 37.000 Euro
pro Jahr.
Finanzierung:
Für das SBBZ Unterbalbach (geistige Entwicklung) erhält der Landkreis mit rund 7.464 Euro pro Schüler und Jahr erhöhte Sachkostenbeiträge nach § 17 FAG, insgesamt rund 813.000 Euro pro Jahr. Für die Sprachheilschule Unterschüpf sind dies 2.434 Euro pro Schüler und Jahr. Im Vergleich hierzu erhält eine reguläre Gemeinschaftsschule oder Hauptschule 1.312 Euro pro Schüler ab Klasse 5. Diese im Vergleich zu regulären Schulen deutlich höheren Sachkostenbeiträge dienen unter anderem auch der Finanzierung des erhöhten nichtpädagogischen Betreuungsbedarfs.
Verfasser/-in: Jochen Müssig/Dr. Heiko Schnell
Bereich/Amt: Amt Schulen für ÖPNV
Dezernatsleitung: Jochen Müssig