Betreff
Zusätzliche Betreuungskräfte an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Vorlage
S/176/2020
Aktenzeichen
200
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

1.    Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr nimmt den im Sachverhalt dargestellten zusätzlichen Bedarf an nichtpädagogischen Betreuungskräften für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zustimmend zur Kenntnis.

2.    Es wird empfohlen, ab dem Schuljahr 2020/2021 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Unterbalbach (eine Kraft in Teilzeit) und Unterschüpf (3 Kräfte als geringfügig Beschäftigte) zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen.

3.    Die Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt voraussichtlich rund 37.000 Euro pro Jahr. Die Personalkosten sind für den Haushaltsplan 2021 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellen im Stellenplan für 2021 auszuweisen und zu etatisieren. Die Entscheidung zum Stellenplan trifft der Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt über die für die SBBZ vergleichsweise hohen Sachkostenbeiträge des Landes nach § 17 FAG.

 

1. Sachverhalt

 

Neben den landesbediensteten Lehrerinnen und Lehrern, sind

  • in der Schule im Taubertal (SBBZ geistige Entwicklung) derzeit neun kreisbedienstete Betreuungskräfte
  • im Schulkindergarten Unterbalbach drei sowie
  • im Schulkindergarten Waldenhausen drei kreisbedienstete Betreuungskräfte

tätig.

 

Diese Betreuungskräfte leisten nichtpädagogische Tätigkeiten. Sie unterstützen und begleiten die Kinder während des Unterrichts und bei alltäglichen Verrichtungen, in den Pausen, vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss vor dem Schulgebäude bis zur Abholung durch die Eltern oder den Fahrdienst. Die Betreuungskräfte müssen die Kinder teilweise auch beim Essen oder bei Toilettengängen unterstützen oder in den Pausen verhindern, dass die Kinder das Schulgelände verlassen. Einige Kinder und Jugendliche müssen nahezu ständig davor geschützt werden, sich oder andere zu gefährden oder zu verletzen.

 

A)   Schule im Taubertal (SBBZ geistige Entwicklung)

 

Zum Campus „Schule im Taubertal“ zählen die Schule in Unterbalbach plus die Außenstelle Wertheim, die BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in Bad Mergentheim sowie der Schulkindergarten in Unterbalbach. Derzeit sind in der Schule im Taubertal neun Betreuungskräfte tätig. Alle Betreuungskräfte sind in Entgeltgruppe 3 eingruppiert und in Teilzeit tätig. Der Beschäftigungsumfang entspricht insgesamt ca. 4,9 Vollzeitstellen. Die Schule besuchen 113 Schüler/-innen (inkl. BVE und Außenstelle), den Sonderschulkindergarten 9 Kinder.

 

In der Schule sowie in den Schulkindergärten ist der Betreuungsbedarf aufgrund zunehmend problematischer Kinder, u. a. Autisten oder Kindern, die neben geistigen auch leichte körperliche Beeinträchtigungen haben, stark gestiegen. Auch für das aktuelle Schuljahr haben die Leiterinnen der Einrichtung bereits weiteren Bedarf an Betreuungsstunden angemeldet.

 

 

Bedarf an Betreuungskräfte steigt

Die Stammbelegung der beim Landkreis bediensteten Betreuungskräfte umfasste bis 2013

·         drei Teilzeitkräften plus

·         drei externe Kräfte zur Einzelbetreuung besonders schwieriger Kinder („1:1 Betreuung“) durch die Eingliederungshilfe. Der Bedarf für die Einzelbetreuung wird auf Antrag seitens der Eltern durch den sozialen Dienst der Eingliederungshilfe des Landratsamtes geprüft und festgestellt. Diese Einzelbetreuungen werden seit einigen Jahren nicht mehr über die Eingliederungshilfe finanziert, da die SBBZ in personeller Hinsicht auf solche Kinder ausgerichtet sein sollte.

·         Zusätzlich waren früher jeweils 3 Anerkennungspraktikantinnen mit je 34 Stunden pro Woche eingesetzt. Diese können seit einigen Jahren ihre Praktika aufgrund von Änderungen im Ausbildungsgesetz nicht mehr in den SBBZ absolvieren. Daher ist es seit einigen Jahren nicht mehr möglich, Anerkennungspraktikantinnen zu gewinnen. Zudem sind die Arbeitgeberkosten aufgrund des Mindestlohngesetzes für die Anerkennungspraktikanten kaum geringer als für angestellte Kräfte.

 

Aufgrund dieses Sachverhalts wurde in den letzten Jahren die Zahl der beim Landkreis – teilweise befristet - angestellten Kräfte, wegen des festgestellten Bedarfs zur Einzelbetreuung besonders schwieriger Kinder und wegen der geschilderten Veränderungen (Wegfall Eingliederungshilfe und Praktikanten), sukzessive erhöht.

 

Zwischenzeitlich sind

neun Teilzeitkräfte angestellt

-      wovon fünf nur in 1:1 Betreuung von besonders schwierigen Kindern und

-      vier Kräfte mit einem großen Teil ihrer Arbeitszeit überwiegend an einzelne Kinder gebunden sind.

Für die anderen Kinder bleibt kaum Arbeitszeit für entsprechende Betreuungsaufgaben.

 

Vorschlag

Die Landkreisverwaltung schlägt deshalb vor, nochmals eine befristete Kraft mit ca. 20 Wochenstunden einzustellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 22.000 Euro pro Jahr. Es ist jedoch von weiter steigendem Bedarf auszugehen.

 

B)   Schule im Schloss Unterschüpf (SBBZ sprachliche Entwicklung)

 

In der Schule im Schloss Unterschüpf arbeiten 11 Lehrer/-innen, die 60 Schüler/-innen unterrichten.

Bisher ist nur eine Betreuungskraft beim Landkreis für die Essensvorbereitung und Essensausgabe mit ca. 17 Stunden pro Woche eingesetzt. Derzeit fehlen, auch aufgrund pandemiebedingter Freistellung, Lehrkräfte, um den regulären Nachmittagsunterricht montags, dienstags und donnerstags bis jeweils 15.00 Uhr durchzuführen. Es fehlen ca. 30 Lehrerstunden pro Woche.

 

Es wird seitens der Landkreisverwaltung vorgeschlagen, die fehlenden Lehrerstunden teilweise durch nichtpädagogische Betreuungskräfte vorübergehend auszugleichen, um für den eigenen Tagesablauf und dem Elternwunsch nach Nachmittagsbetreuung nachzukommen. Auch die Eltern benötigen Verlässlichkeit des Unterrichts.

 

Der notwendige Stundenumfang beträgt jeweils ca. 1,5 Stunden für drei Gruppen an drei Tagen pro Woche. Es wird daher vorgeschlagen, drei geringfügig Beschäftigte befristet für zunächst ein Schuljahr einzustellen.

Die zusätzlichen Kosten betragen rund 15.000 Euro pro Jahr (Entgeltgruppe 3).

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Schule im Taubertal:

Zusätzlich eine Betreuungskraft, zusätzliche Kosten ca.                                      22.000 Euro

pro Jahr

 

Schule im Schloss Unterschüpf

Drei geringfügig Beschäftigte, zusätzliche Kosten ca.                                          15.000 Euro

pro Jahr.

 

Insgesamt Kosten                                                                                                  37.000 Euro

pro Jahr.

 

Finanzierung:

Für das SBBZ Unterbalbach (geistige Entwicklung) erhält der Landkreis mit rund 7.464 Euro pro Schüler und Jahr erhöhte Sachkostenbeiträge nach § 17 FAG, insgesamt rund 813.000 Euro pro Jahr. Für die Sprachheilschule Unterschüpf sind dies 2.434 Euro pro Schüler und Jahr. Im Vergleich hierzu erhält eine reguläre Gemeinschaftsschule oder Hauptschule 1.312 Euro pro Schüler ab Klasse 5. Diese im Vergleich zu regulären Schulen deutlich höheren Sachkostenbeiträge dienen unter anderem auch der Finanzierung des erhöhten nichtpädagogischen Betreuungsbedarfs.

 

 

Verfasser/-in: Jochen Müssig/Dr. Heiko Schnell

Bereich/Amt: Amt Schulen für ÖPNV

Dezernatsleitung: Jochen Müssig