Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2019
Vorlage
V-KT/185/2020
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Jahresabschluss 2019 wird wie folgt festgestellt:

a)            Gesamtergebnisrechnung                         Gesamtergebnis                             11.245.162,07 €

                                                                                              ordentliches Ergebnis                   10.065.570,69 €

                                                                                              Sonderergebnis                                1.179.591,38 €

b)           Gesamtfinanzrechnung                               Zahlungsmittelbestand

                                                                                              zum 31.12.2019                                14.074.793,01 €

c)            Bilanzsumme                                                   zum 31.12.2019                         215.760.782,10 €

d) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 10.065.570,69 € wird der ordentlichen Rücklage in der Bilanz zugeführt.

e) Das Sonderergebnis in Höhe von 1.179.591,38 € wird der Sonderrücklage in der Bilanz zugeführt.

f) Von der ordentlichen Rücklage werden die nicht-liquiden Mittel in Höhe von 9.728.906,43 € in das Basiskapital umgebucht.

1. Sachverhalt

Gemäß § 48 der Landkreisordnung i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung hat der Landkreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss gliedert sich in die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss 2019 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30.06.2020 aufgestellt und anschließend dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung soll der Jahresabschluss 2019 voraussichtlich am 09.12.2020 vom Kreistag festgestellt werden.

 

Zusammenstellung der Positionen des Jahresabschlusses 2019:

1.

Ergebnisrechnung

IST 2019 in €

Plan 2019 in €

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

168.013.117,55

160.672.500

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

- 157.947.546,86

- 159.021.400

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

10.065.570,69

1.651.100

1.4

Außerordentliche Erträge

1.571.282,38

0

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

- 391.691,00

0

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

 1.179.591,38

0

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

11.245.162,07

1.651.100

2.

Finanzrechnung

IST 2019 in €

Plan 2019 in €

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

164.190.854,92

158.282.400

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 149.067.238,53

- 150.116.000

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

15.123.616,39

8.166.400

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

11.778.161,76

6.758.900

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 24.540.644,75

- 23.832.900

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 12.762.482,99

- 17.074.000

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

2.361.133,40

- 8.907.600

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

6.500.000

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 1.864.525,95

- 1.849.200

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

- 1.864.525,95

4.650.800

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

496.607,45

- 4.256.800

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushalts-unwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

- 59.943,19

 

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

13.638.128,75

 

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

436.664,26

 

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

14.074.793,01

 

3.

Bilanz

31.12.2019

31.12.2018

3.1

Immaterielles Vermögen

62.730,11

64.216,93

3.2

Sachvermögen

137.381.389,99

132.349.395,52

3.3

Finanzvermögen

33.911.278,49

31.828.563,02

3.4

Abgrenzungsposten

44.405.383,51

34.081.730,38

3.5

Nettoposition

0,00

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite
(Summe aus 3.1 bis 3.5)

215.760.782,10

198.323.905,85

3.7

Basiskapital

113.619.993,19

103.891.086,76

3.8

Rücklagen

15.254.384,39

13.738.128,75

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

3.10

Sonderposten

58.609.460,07

50.834.954.53

3.11

Rückstellungen

1.408.443,46

2.090.175,82

3.12

Verbindlichkeiten

25.556.013,25

26.760.038,77

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

1.312.487,74

1.009.521,22

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite
(Summe aus 3.7 bis 3.13)

215.760.782,10

198.323.905,85

 

Ergänzend hierzu ist die Ergebnisverwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses sowie die Entwicklung der Rücklage und des Basiskapitals in der Anlage 1 „Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 2019“ dargestellt.

1.1  Gesamtergebnisrechnung

Der Jahresabschluss 2019 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von rund 10,07 Mio. € und liegt damit um rund 8,42 Mio. € über dem geplanten ordentlichen Ergebnis von 1,65 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung setzt sich zusammen aus rund 7,34 Mio. € Mehrerträgen und rund 1,07 Mio. € Minderaufwendungen. Die wesentlichen Begründungen hierfür sind im Folgenden erläutert:

1.1.1 Wesentliche Mehrerträge:

Kontengruppe Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen: + 6,21 Mio. €

Ø Mehrerträge beim Anteil des Landkreises am Grunderwerbssteueraufkommen von rund 2,04 Mio. € (Plan: 3,60 Mio. €, Ist 5,64 Mio. €).

Ø Die Zuweisungen an den Landkreis nach dem Finanzausgleichsgesetz haben sich im Jahr 2019 von geplanten 55,73 Mio. € um rund 1,67 Mio. € auf insgesamt 57,40 Mio. € erhöht. Die Steigerungen sind im Wesentlichen wie folgt angefallen:

o   Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG: Gegenüber dem Planansatz von rund 26,55 Mio. € stehen Mehrerträge von rund 0,29 Mio. € aufgrund des nachträglichen Anstiegs des Kopfbetrages für das Jahr 2018 von 697 € auf 700 €.

o   Die Zuweisungen nach § 17a FAG für die Digitalisierung an Schulen waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 noch nicht veranschlagt. Im Ergebnis stehen hierfür Erträge von rund 0,46 Mio. €.

o   Die Zuweisungen SoBeG und VRG (§ 11 Abs. 4 FAG) sind aufgrund der höheren Tarif- und Besoldungsabschlüsse um rund 0,25 Mio. € gestiegen.

o   Bei den Sachkostenbeiträgen für die Schulen nach § 17 FAG haben sich aufgrund erhöhter Zuweisungen Mehrerträge von rund 0,19 Mio. € ergeben.

o   Durch gestiegene Kinderzahlen und erhöhte Zuweisungen haben sich bei der Kleinkindförderung nach § 29c FAG Mehrerträge von rund 0,15 Mio. € ergeben.

Ø Die Erstattungen vom Land für geduldete Flüchtlinge in Höhe von rund 1,57 Mio. € gingen in geplanter Höhe ein. Der Planansatz war jedoch bei der Kontengruppe Kostenerstattungen veranschlagt. Aufgrund von Änderungen des Musterbuchungsplans wurden diese im Ergebnis bei der Kontengruppe Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen verbucht und führen hier zu den entsprechenden Mehrerträgen und bei den Kostenerstattungen zu entsprechenden Mindererträgen (siehe unten).

Ø Im Ergebnis 2019 stehen bei den Gebühren der unteren Verwaltungsbehörden (UVB) Erträge von rund 3,55 Mio. € und somit Mehrerträge von rund 0,58 Mio. €. Diese sind im Wesentlichen beim Verkehrsamt (+ 0,17 Mio. €), beim Umweltschutzamt (+ 0,11 Mio. €), beim Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (+ 0,10 Mio. €) und beim Flurneuordnungs- und Vermessungsamt (+ 0,06 Mio. €) angefallen.

Kontengruppe sonstige Transfererträge: + 1,36 Mio. €

Im Wesentlichen sind diese Mehrerträge bei den Eingliederungshilfen für behinderte Menschen mit rund 0,70 Mio. € angefallen. Es konnten 2019 mehr vorrangige Kostenerstattungen realisiert werden als veranschlagt und Mehrerträge aus einem gerichtlichen Vergleich von 0,29 Mio. € generiert werden.

Weitere Mehrerträge sind im Bereich Unterhaltsvorschuss mit rund 0,41 Mio. € zu verzeichnen. Die Fallzahlensteigerung, insbesondere durch Einführung der dritten Altersstufe mit UVG-Anspruch für 12 bis 17-jährige, führte zu höheren Aufwendungen und in der Folge zu höheren Erträgen von unterhaltspflichtigen Elternteilen.

Kontengruppe Privatrechtliche Leistungsentgelte: + 0,81 Mio. €

Die Mehrerträge sind im Wesentlichen bei den Erträgen aus Personalkostenersätzen (+ 0,39 Mio. €) und aus Rückzahlungen durch Nebenkostenabrechnungen im Asylbereich (+ 0,17 Mio. €) entstanden. Die Personalkostenersätze der Leistungen für Eigenbetriebe (Buchhaltung und Hausmeister) waren bei den Kostenerstattungen mit 0,39 Mio. € geplant, im Ergebnis jedoch bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten mit 0,34 Mio. € verbucht.

1.1.2 Wesentliche Mindererträge

Kontengruppe Kostenerstattungen und Kostenumlagen: - 1,12 Mio. €

Die Mindererträge i. H. v. rund 1,12 Mio. € sind im Wesentlichen bei den Erstattungen vom Land für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) (- 1,37 Mio. €) angefallen. Dagegen stehen Mehrerträge bei den Pauschalen vom Land für Unterhaltsvorschuss (+ 0,78 Mio. €), den Asylpauschalen vom Land aufgrund gestiegener Zuweisungszahlen (+ 0,72 Mio. €) und den Erstattungen für Hilfen zur Erziehung (+ 0,71 Mio. €).

Außerdem sind durch geänderte Verbuchungen zwischen Plan und Ist in dieser Kontengruppe zusätzliche Mindererträge von rund 1,95 Mio. € entstanden (1,57 Mio. € für geduldete Flüchtlinge und 0,38 Mio. € für Personalkostenersatz). Die entsprechenden Mehrerträge stehen im Ergebnis bei den Kontengruppen Zuweisungen bzw. privatrechtliche Leistungsentgelte.

 

1.1.3 Wesentliche Minderaufwendungen:

Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: - 0,64 Mio. €
Die wesentlichen Einsparungen sind beim Straßenbauamt (- 0,72 Mio. €) sowie den Bereichen Mieten und Nebenkosten Asyl (- 0,09 Mio. €) und Organisation/EDV (- 0,10 Mio. €) angefallen. Dagegen stehen Mehraufwendungen bei den Aufwendungen des Amts für Immobilienmanagement (+ 0,55 Mio. €).

Kontengruppe Sonstige ordentliche Aufwendungen: - 2,10 Mio. €

Im Wesentlichen sind die Minderaufwendungen mit rund 1,63 Mio. € bei dem Zuschuss zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Plan: 9,91 Mio. €, Ist: 8,28 Mio. €) angefallen. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften veränderte sich im Jahresverlauf stärker als bei der Planung für 2019 vermutet. Infolge des weiter aufnahmefähigen Arbeitsmarktes konnte im Jahresverlauf Hilfebedüftigkeit reduziert - oftmals sogar beendet werden. Die insgesamt sehr gute Integrationsquote im Bereich Flucht/Asyl im Jahr 2019 übertraf die ursprünglichen Erwartungen letztlich bis zum Jahresende deutlich - hingegen bei den klassischen Kunden bereits weniger Erfolge zu verzeichnen waren. Im Gesamtergebnis mit Rang 5 in Baden-Württemberg waren die erzielten Integrationen gerade bei der Gruppe der alleinstehenden Flüchtlinge letztlich auch oftmals bedarfsdeckend, so dass die aufstockenden, im Regelfall oftmals verbleibenden kommunalen Leistungen infolge des erzielten bedarfsdeckenden Erwerbseinkommens gänzlich entfielen.

1.1.4 Wesentliche Mehraufwendungen:

Kontengruppe Transferaufwendungen: + 1,17 Mio. €

Die Mehraufwendungen sind beim Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration mit rund 1,57 Mio. € bei den Hilfen zum Lebensunterhalt (+ 0,72), der Eingliederungshilfe (+ 0,65 Mio. €) und den Hilfen für Flüchtlinge (+ 0,23 Mio. €) sowie beim Amt für Pflege und Versorgung mit rund 0,27 Mio. € bei der Hilfe zur Pflege (+ 0,20 Mio. €) angefallen. Dagegen stehen Minderaufwendungen von rund 0,68 Mio. € im Bereich des Jugendamts hauptsächlich aufgrund von Einsparungen bei der Heimerziehung mit rund - 0,72 Mio. €.

 

Kontengruppe Abschreibungen: + 0,59 Mio. €

Der Ansatz von rund 8,67 Mio. € wurde im Wesentlichen durch die Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit (Pauschalwertberichtigungen) im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Jugendamt um rund 0,59 Mio. € überschritten.

1.1.5 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen des Ergebnishaushalts

Für das Haushaltsjahr 2019 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen der Budgets des Ergebnishaushalts in Höhe von rund 2,60 Mio. € (Vorjahr 2018: 1,78 Mio. €) von den zuständigen Gremien genehmigt. Die Genehmigungen des Kreistags (2,18 Mio. €) umfassten die Budgetüberschreitungen des Amts für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (1,43 Mio. €), des Amts für Pflege und Versorgung (0,20 Mio. €) und des Amts für Immobilienmanagement (0,55 Mio. €). Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigte die Budgetüberschreitung bei den Zuschüssen an die KHMT gGmbH mit rund 21.000 €. Dazu kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des Main-Tauber-Kreises Genehmigungen durch den Kreiskämmerer von 7.000 € sowie durch den Landrat von 61.500 € und durch eine Eilentscheidung des Landrats von 72.000 € (Makerspace Kreismedienzentrum).

1.1.6 Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen des Finanzhaushalts

Im laufenden Haushaltsjahr 2019 wurden über- und außerplanmäßige Auszahlungen bei den Investitionen in Höhe von 0,38 Mio. € von den zuständigen Gremien genehmigt. Die Genehmigungen des Kreistags (0,35 Mio. €) umfassten das Kloster Gerlachsheim (0,22 Mio. €), die Erschließung von Bauplätzen (60 T€), die Restzahlungen für Verwahrstellen des Veterinäramts aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest (51 T€) sowie die vorzeitige Tilgung von Altdarlehen (15 T€). Dazu kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des Main-Tauber-Kreises Genehmigungen durch den Kreiskämmerer von 3.557 € sowie durch den Landrat (4.918 €) und durch eine Eilentscheidung des Landrats von 28.000 € (Makerspace Kreismedienzentrum).

1.2 Gesamtfinanzrechnung

Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2019 um rund 0,44 Mio. € zum 31.12.2019 auf rund 14,07 Mio. €. Die Verbesserung des Zahlungsmittelüberschusses aus der Ergebnisrechnung um 6,96 Mio. € von geplanten 8,17 Mio. € auf 15,12 Mio. € sowie der Zuschüsse für Investitionen um 5,02 Mio. € von geplanten 6,76 Mio. € auf 11,78 Mio. € führt dazu, dass die Auszahlungen für Investitionen (24,54 Mio. €) ohne die veranschlagte Kreditaufnahme von 6,50 Mio. € durchgeführt werden konnten. Nach Abzug der Kredittilgungen (- 1,86 Mio. €) und den haushaltsunwirksamen Vorgängen (- 0,06 Mio. €) verbleibt eine Verbesserung der Liquidität um rund 0,44 Mio. €.

Der Schuldenstand des Kernhaushaltes betrug zum 01.01.2019 rund 18,45 Mio. € bzw. 139 €/Einwohner. Mit den planmäßigen Tilgungsleistungen von 1,86 Mio. € beträgt dieser zum 31.12.2019 rund 16,58 Mio. € bzw. 125 €/Einwohner.

Der Schuldenstand des Gesamtkonzerns Landkreis mit den Eigenbetrieben AWMT und Kloster Bronnbach liegt zum 01.01.2019 inklusive des Kernhaushalts bei 20,88 Mio. € bzw. 158 €/Einwohner. Im Jahr 2019 ging die Verschuldung des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach um 0,32 Mio. € zurück. Der Eigenbetrieb AWMT ist weiterhin schuldenfrei. Die Verschuldung des Gesamtkonzerns liegt somit zum 31.12.2019 insgesamt bei rund 18,70 Mio. € bzw. bei 141 €/Einwohner (EW zum 30.06.19: 132.567).

1.3 Umbuchung aus der Rücklage ins Basiskapital

Beim Main-Tauber-Kreis wurden infolge ausreichend liquider Mittel seit 2011 im Kernhaushalt keine Darlehen für Investitionen mehr aufgenommen und stattdessen die erwirtschafteten Überschüsse des Ergebnishaushalts zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses können deshalb aus Liquiditätsgründen zum Ausgleich künftiger Fehlbeträge bei der Ergebnisrechnung nur zum Teil herangezogen werden. Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses können gemäß § 23 Satz 4 Gemeindehaushaltsverordnung Beträge aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umgebucht werden. Beim Jahresabschluss soll der nicht-liquide Anteil der Rücklage in das Basiskapital umgebucht werden.

Berechnung des Umbuchungsbetrages

Rücklage, Stand zum 01.01.2019:                             13.738.128,75 €

Zuführung des ordentlichen

Ergebnisses 2019 zur Rücklage:         + 10.065.570,69 €

Rücklage, Stand zum 31.12.2019:                             23.803.699,44 €

davon sind liquide:                                                        14.074.793,01 € (Kassenstand zum 31.12.2019)

Umbuchungsbetrag:                                                    - 9.728.906,43 € (Differenz Rücklage / Liquidität)

Neuer Rücklagenstand zum 31.12.2019      14.074.793,01 €

 

Die näheren Ausführungen zum Jahresabschluss 2019 werden in der Anlage 2 erläutert. Darin sind die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Bilanz, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der Teilhaushalte sowie der Rechenschaftsbericht samt Anhang zum Jahresabschluss 2019 enthalten.

Darüber hinaus sind auch die Übersichten über die Liquidität, die Schulden, das Vermögen, die Rücklagen und die Rückstellungen sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ins Folgejahr und die Übersicht der Kennzahlen zur finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten.

Verfasser/-in: Dohn, Andreas

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Hauck, Torsten

Anlage 1: Ergebnisverwendung 2019
Anlage 2: 
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2019