Betreff
Vertretungsregelung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege
Vorlage
JHA/0096/2020
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

1.    Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Vertretungsregelung für die Kindertagespflege in Form des „Tandemmodells“ in Kooperation mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V. und geeigneten qualifizierten Tagespflegepersonen umzusetzen.

2.    Die Vertretungsregelung erfordert die Mitwirkungsbereitschaft von qualifizierten Tagespflegepersonen und ist daher zunächst projekthaft in einzelnen geeigneten Kommunen zu erproben.

 

1. Sachverhalt

Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen die zweite Säule der Kindertagesbetreuung. Sie bietet, gemessen an der Gesamtzahl der Betreuungsplätze im Main-Tauber-Kreis, zwar weniger Plätze und wird von Eltern oft für ihre jüngeren Kinder oder auch ergänzend zur Betreuung in einer Einrichtung in Anspruch genommen. Aber gerade dann muss die Tagespflegeperson verlässlich zur Verfügung stehen!

 

Die hauptsächliche Zielgruppe der Kindertagespflege sind die Familien mit Kindern unter drei Jahren. Der Anteil der in dieser Angebotsform betreuten Kinder stagniert in den vergangenen Jahren mehr oder weniger und ist vom 31.12.2018 zum 31.12.2019 sogar von 18,3 auf
17,6 % zurückgegangen.

Hier zeigt sich zunehmend ein gravierendes Manko der Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis. Bei einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder einem anderweitigen kurzfristigen Ausfall steht der Betreuungsplatz den berufstätigen Eltern nicht zur Verfügung.

Anders in Kindertageseinrichtungen: Auch bei Ausfall einzelner Fachkräfte ist der Betrieb der Einrichtung nicht in Frage gestellt. Vertretungsregelungen oder ein gruppenübergreifender Personaleinsatz sichern die weitere Betreuung der Kinder ab.

Dieses Gebot der Planungssicherheit gilt nach § 23 Abs. 4 SGB VIII grundsätzlich auch für die Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das betreffende Kind sicherzustellen.

 

Daher erhielt die Verwaltung im Jahr 2018 den Auftrag, die Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis verlässlicher zu gestalten und geeignete Vertretungsregelungen zu entwickeln.

Im Anschluss fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis statt. In der Folge klärte der Tageselternverein dann zunächst die grundsätzliche Bereitschaft einzelner Tagespflegepersonen, sich an dem Aufbau einer Vertretungsregelung in der Kindertagespflege zu beteiligen.

 

Die vorgesehene Umsetzung scheiterte zunächst an den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie. Das Mehr an Flexibilität durch entsprechende Betreuungsmöglich-keiten beinhaltet unweigerlich auch eine Ausdehnung der Sozialkontakte für Tagespflege-personen, die Eltern, aber nicht zuletzt auch die zu betreuenden Kinder. Mit der Coronaverordnung des Landes vom März dieses Jahres wurde schließlich auch die Kindertagespflege geschlossen. Nachdem die Angebote nun sukzessive wieder geöffnet werden und man zum Regelbetrieb übergeht, erscheint es jetzt vertretbar, an die Umsetzung einer angemessenen Vertretung in der Kindertagespflege zu denken.

 

In den Gesprächen mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis hatte sich eine „Tandemlösung“ als die am besten geeignete Variante für eine Vertretungsregelung herausgestellt. Dabei arbeiten an mehreren Standorten im Main-Tauber-Kreis jeweils zwei Tagespflegepersonen in der Weise zusammen, dass sie einen „Freihalteplatz“ zur Verfügung stellen, der ausschließlich für den Vertretungsfall genutzt wird.

Dieses Vertretungsmodell bietet den Vorteil, dass weiterhin ein angemessener Betreuungsschlüssel für die Kinder gewährleistet ist, weil der frei gehaltene Platz auf die Anzahl der nach der Pflegeerlaubnis höchstens zu betreuenden Kinder angerechnet wird. Daneben erlaubt die „Tandemlösung“ einen guten Beziehungsaufbau für Tagespflegekinder, Eltern und Tagespflegeperson. Wichtig bei diesem Modell ist die räumliche Nähe der Tagespflegepersonen. So kann ein wechselseitiger Aufenthalt der Kinder bei beiden Tagespflegepersonen organisiert und die notwendige Abstimmung der Kinderzahlen und Betreuungszeiten sichergestellt werden.

Als notwendige Vertretungssituation ist grundsätzlich und in erster Linie die Erkrankung der Tagespflegeperson zu betrachten. Weitere Gründe zur Inanspruchnahme einer Vertretung sind zwischen der Verwaltung und dem Tageselternverein sowie den teilnehmenden Tagespflegepersonen zu vereinbaren.

 

2. Alternativen/Anträge/Anfragen

Keine.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Schaffung einer Vertretungsregelung in der Kindertagespflege hat in der Weise finanzielle Auswirkungen, dass den Tagespflegepersonen, die sich zur Mitwirkung bereit erklären, ein finanzieller Ausgleich für die Bereitstellung eines Vertretungsplatzes zu gewähren ist.

 

Eine Auswertung der Verwaltung über die durchschnittlichen Betreuungsumfänge der Tagesmütter und Tagesväter zeigt einen Anteil von 2/3 U3 zu 1/3 Ü3 Kindern, die in der Kindertagespflege betreut werden. Nachdem die Betreuungsumfänge bei beiden Altersgruppen unterschiedlich sind, ist eine Mischfinanzierung erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur Berechnung einer Freihaltepauschale durchschnittlich 15 Betreuungsstunden je Vertretungsplatz zugrunde zu legen, was einer Monatspauschale für die Tagespflegeperson in Höhe von 419,25 Euro (6,50 Euro x 15 Std. x 4,3 Wochen) entspricht. Sollte die tatsächliche Betreuung bei einem einzelnen Kind über diesem angenommenen Betreuungsumfang liegen, wären diese zusätzliche Betreuungsleistung gesondert zu entlohnen.

 

Der Gesamtaufwand für ein Vertretungsangebot von bis zu 10 Freihalteplätzen läge bei jährlich bis zu ca. 46.000 Euro. Dabei ist die Auszahlung von 11 Monatspauschalen jährlich je Tagespflegeperson berücksichtigt.

Dieser finanzielle Mehraufwand ist in der vorläufigen Haushaltsplanung der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt.

 

 

Verfasser/-in: Herr Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat 4 / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug