Beschlussantrag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Vertretungsregelung für die Kindertagespflege in Form des „Tandemmodells“ in Kooperation mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V. und geeigneten qualifizierten Tagespflegepersonen umzusetzen.
2. Die
Vertretungsregelung erfordert die Mitwirkungsbereitschaft von qualifizierten
Tagespflegepersonen und ist daher zunächst projekthaft in einzelnen geeigneten
Kommunen zu erproben.
1. Sachverhalt
Die Förderung von
Kindern in Kindertagespflege ist neben der Betreuung in
Kindertageseinrichtungen die zweite Säule der Kindertagesbetreuung. Sie bietet,
gemessen an der Gesamtzahl der Betreuungsplätze im Main-Tauber-Kreis, zwar
weniger Plätze und wird von Eltern oft für ihre jüngeren Kinder oder auch
ergänzend zur Betreuung in einer Einrichtung in Anspruch genommen. Aber gerade dann muss die Tagespflegeperson
verlässlich zur Verfügung stehen!
Die hauptsächliche
Zielgruppe der Kindertagespflege sind die Familien mit Kindern unter drei
Jahren. Der Anteil der in dieser Angebotsform betreuten Kinder stagniert in den
vergangenen Jahren mehr oder weniger und ist vom 31.12.2018 zum 31.12.2019
sogar von 18,3 auf
17,6 % zurückgegangen.
Hier zeigt sich
zunehmend ein gravierendes Manko der Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis.
Bei einer Erkrankung der Tagespflegeperson oder einem anderweitigen
kurzfristigen Ausfall steht der Betreuungsplatz den berufstätigen Eltern nicht
zur Verfügung.
Anders in
Kindertageseinrichtungen: Auch bei Ausfall einzelner Fachkräfte ist der Betrieb
der Einrichtung nicht in Frage gestellt. Vertretungsregelungen oder ein
gruppenübergreifender Personaleinsatz sichern die weitere Betreuung der Kinder
ab.
Dieses Gebot der Planungssicherheit gilt
nach § 23 Abs. 4 SGB VIII grundsätzlich auch für die Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson
ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das betreffende Kind
sicherzustellen.
Daher erhielt die
Verwaltung im Jahr 2018 den Auftrag, die Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis
verlässlicher zu gestalten und geeignete
Vertretungsregelungen zu entwickeln.
Im Anschluss fanden
Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und dem Tageselternverein
Main-Tauber-Kreis statt. In der Folge klärte der Tageselternverein dann
zunächst die grundsätzliche Bereitschaft einzelner Tagespflegepersonen, sich an
dem Aufbau einer Vertretungsregelung in der Kindertagespflege zu beteiligen.
Die vorgesehene
Umsetzung scheiterte zunächst an den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie.
Das Mehr an Flexibilität durch entsprechende Betreuungsmöglich-keiten beinhaltet
unweigerlich auch eine Ausdehnung der Sozialkontakte für Tagespflege-personen,
die Eltern, aber nicht zuletzt auch die zu betreuenden Kinder. Mit der
Coronaverordnung des Landes vom März dieses Jahres wurde schließlich auch die
Kindertagespflege geschlossen. Nachdem die Angebote nun sukzessive wieder
geöffnet werden und man zum Regelbetrieb übergeht, erscheint es jetzt
vertretbar, an die Umsetzung einer angemessenen Vertretung in der
Kindertagespflege zu denken.
In den Gesprächen
mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis hatte sich eine „Tandemlösung“ als die am besten
geeignete Variante für eine Vertretungsregelung herausgestellt. Dabei arbeiten
an mehreren Standorten im Main-Tauber-Kreis jeweils zwei Tagespflegepersonen in
der Weise zusammen, dass sie einen „Freihalteplatz“ zur Verfügung stellen, der
ausschließlich für den Vertretungsfall genutzt wird.
Dieses
Vertretungsmodell bietet den Vorteil, dass weiterhin ein angemessener
Betreuungsschlüssel für die Kinder gewährleistet ist, weil der frei gehaltene
Platz auf die Anzahl der nach der Pflegeerlaubnis
höchstens zu betreuenden Kinder angerechnet wird. Daneben erlaubt die
„Tandemlösung“ einen guten Beziehungsaufbau für Tagespflegekinder, Eltern und
Tagespflegeperson. Wichtig bei diesem Modell ist die räumliche Nähe der
Tagespflegepersonen. So kann ein wechselseitiger Aufenthalt der Kinder bei
beiden Tagespflegepersonen organisiert und die notwendige Abstimmung der
Kinderzahlen und Betreuungszeiten sichergestellt werden.
Als notwendige
Vertretungssituation ist grundsätzlich und in erster Linie die Erkrankung der Tagespflegeperson zu
betrachten. Weitere Gründe zur Inanspruchnahme einer Vertretung sind zwischen
der Verwaltung und dem Tageselternverein sowie den teilnehmenden
Tagespflegepersonen zu vereinbaren.
2. Alternativen/Anträge/Anfragen
Keine.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Die Schaffung einer
Vertretungsregelung in der Kindertagespflege hat in der Weise finanzielle
Auswirkungen, dass den Tagespflegepersonen, die sich zur Mitwirkung bereit
erklären, ein finanzieller Ausgleich für
die Bereitstellung eines Vertretungsplatzes zu gewähren ist.
Eine Auswertung der
Verwaltung über die durchschnittlichen Betreuungsumfänge der Tagesmütter und
Tagesväter zeigt einen Anteil von 2/3 U3 zu 1/3 Ü3 Kindern, die in der
Kindertagespflege betreut werden. Nachdem die Betreuungsumfänge bei beiden
Altersgruppen unterschiedlich sind, ist eine Mischfinanzierung erforderlich.
Die Verwaltung
empfiehlt, zur Berechnung einer Freihaltepauschale durchschnittlich 15
Betreuungsstunden je Vertretungsplatz zugrunde zu legen, was einer Monatspauschale für die Tagespflegeperson
in Höhe von 419,25 Euro (6,50 Euro x 15 Std. x 4,3 Wochen) entspricht.
Sollte die tatsächliche Betreuung bei einem einzelnen Kind über diesem
angenommenen Betreuungsumfang liegen, wären diese zusätzliche
Betreuungsleistung gesondert zu entlohnen.
Der Gesamtaufwand für ein Vertretungsangebot
von bis zu 10 Freihalteplätzen läge bei jährlich bis zu ca. 46.000 Euro. Dabei ist die Auszahlung von 11
Monatspauschalen jährlich je Tagespflegeperson berücksichtigt.
Dieser finanzielle
Mehraufwand ist in der vorläufigen Haushaltsplanung der Verwaltung für das
Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt.
Verfasser/-in: Herr Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat 4 / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug