Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen - Vergabe
Vorlage
S/195/2020
Aktenzeichen
30-797
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

 

  1. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr nimmt vom Ausschreibungsergebnis barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen 2020 zustimmend Kenntnis.

 

  1. Der Ausbau der Bushaltestellen erfolgt durch das Kreisstraßenbauamt des Main-Tauber-Kreises auch im Auftrag der betroffenen Städte und Gemeinden.

 

  1. Das Kreisstraßenbauamt wird beauftragt, die Auftragsvergabe an die erfolgreichen Unternehmen:

·         für das Ausschreibebündel Bushaltestellen Süd an Anton Bokmeier GmbH, Scheuerntorstraße 30/1, 97980 Bad Mergentheim, zum Vergabepreis inkl. 16 % USt. von                                                                                        153.932,48 Euro

·         für das Ausschreibebündel Bushaltestellen Nord an Benninger Bau GmbH, Neunkirchen, Darrweg 7-9, 97980 Bad Mergentheim, zum Vergabepreis inkl. 16 % USt. von                                                                                           209.971,02 Euro

zu vergeben.

 

 

  1. Die innerörtlichen Haltestellen ohne Haltebucht bezuschusst der Main-Tauber-Kreis nach Abzug der LGVFG-Förderung mit 50 %.

Die Haltestellen in Weikersheim-Bronn mit Haltebucht nach Abzug der LGVFG-Förderung mit 70 %.

 

Daraus ergibt sich eine vs. Nettolast des Main-Tauber-Kreises von        106.114 Euro.

 

  1. Die Finanzierung dieses Betrages erfolgt aus den eingestellten Haushaltsmitteln der Jahre 2019 (154.000 Euro) und 2020 (50.000 Euro) im Finanzhaushalt, TTH 5,

I-Auftrag I54705030402 (ÖPNV).

 

  1. Die verbleibenden jeweiligen Restmittel tragen die eingebundenen Städte/ Gemeinden.

 

  1. Sachverhalt

 

Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2018 die Mitfinanzierung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen an Kreisstraßen beschlossen. Dieser Beschluss wurde in Konsequenz der Regelungen des öffentlichen Personennahverkehrsgesetzes getroffen. Das ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sieht vor, dass bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist. Diese Vorgabe, dies wurde auch im Kreistag im Juli 2018 berichtet, kann nicht eingehalten werden. Dies ist aber auch in anderen Landkreisen und Stadtkreisen der Fall. Begründet ist diese Verzögerung durch die hohe Anzahl der Bushaltestellen sowohl an Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen.

 

Der Kreistag hatte 2018 entschieden, dass von den

 

101 Bushaltestellen an Kreisstraßen zunächst

Ø   64 Haltestellen barrierefrei

 

auszubauen sind.

 

Beschlossen wurde auch, diesen Ausbau in Jahresschritten voranzubringen. In 2019 ist dieser Ausbau mangels Planungskapazitäten nicht vorangegangen. Erst jetzt erfolgte eine Ausschreibung und es kam zu einem ersten Ergebnis.

 

Wegen des weiteren Sachverhaltes darf auf die Vorlage S-KT/470/2018 – in Mandatos eingestellt – hingewiesen werden.

 

Ausschreibungsverfahrenen 2020:

 

Das Ausschreibungsverfahren wurde durch das Kreisstraßenbauamt im Auftrag des Amtes für Schule und ÖPNV auf den Weg gebracht. Es wurden zwei Ausschreibungslose

 

- Haltestellenausbau Süd und

- Haltestellenausbau Nord

 

gebildet.

Im Los Haltestellen Süd waren die Haltestellen:

 

  • Igersheim – Harthausen, „Brunnen“, 2 Haltestellen
  • Igersheim – Simmringen, „Ort“, 1 Haltestelle
  • Weikersheim – Bronn, „Ort“, 3 Haltestellen, davon 2 mit Haltebucht

 

eingebunden.

 

Im Los Haltestellen Nord waren die Haltestellen:

 

  • Freudenberg – Boxtal, „Linde“, 2 Haltestellen
  • Freudenberg – Ebenheid, „Kirche“, 1 Haltestelle
  • Lauda-Königshofen, „Marbach, Ortsmitte“, 2 Haltestellen
  • Lauda-Königshofen, „Beckstein, Linde“, 1 Haltestelle

 

eingebunden.

 

Hinweis:

Bis auf die beiden Haltestellen in Bronn werden alle Haltestellen am Straßenrand ohne Haltebucht ausgebaut.

 

Auf die Ausschreibungslose Haltestellen Süd und Haltestellen Nord haben die gemäß der Preisspiegel (siehe Anlage 1) aufgelisteten Unternehmen geboten.

 

Im Los Haltestellenausbau Süd würde das Unternehmen Anton Bokmeier GmbH, Scheuerntorstraße 30/1, 97980 Bad Mergentheim, zum Zuge kommen.

 

Im Ausschreibungslos Haltestellen Nord würde das Unternehmen Benninger Bau GmbH, Neunkirchen, Darrweg 7-9, 97980 Bad Mergentheim, zum Zuge kommen.

 

Die Landkreisverwaltung empfiehlt, dem Vergabevorschlag zu folgen und entsprechend zu beschließen.

 

Mit der Umsetzung der Baumaßnahmen wird das Kreisstraßenbauamt federführend beauftragt. Das Kreisstraßenbauamt hat die Gebote auf ordnungsgemäße Sachlichkeit geprüft und gibt auch das jeweilige Zuschlagsschreiben an die Unternehmen Anton Bokmeier, Bad Mergentheim, und Benninger Bau, Bad Mergentheim, weiter.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Bei den ausgeschriebenen Haltestellen handelt es sich mehrheitlich um innerörtliche Haltestellen am Straßenrand ohne Haltebucht. Zwei Haltestelle in Bronn werden mit Haltebucht gebaut.

 

Ø  Demzufolge unterstützt der Landkreis die Haltestellen ohne Haltebucht nach Abzug der LGVFG-Förderung mit 50 % der verbleibenden Komplementäranteile.

 

Ø  Die beiden Haltestellen mit Haltebucht in Bronn mit 70 %. 

 

Haltestellenausbau Süd

 

 

Kosten

Abzgl. LGVFG

Kreisförderung

Netto MTK

Igersheim-Harthausen

(2 Haltestellen)

61.000 €

50 % = 30.500 €

50 %

15.250 €

Igersheim-Simmringen

39.000 €

50 % v. 29.750 € = 14.875 €

50 %

12.063 €

Weikersheim-Bronn

(1 Haltestellen ohne Haltebucht)

20.000 €

50 % = 10.000 €

 

50 %

  5.000 €

Weikersheim-Bronn

(2 Haltestelle mit Haltebucht)

28.000 €

50 % = 14.000 €

70 %

9.800 €

 

 

 

 

42.113 €

 

Haltestellenausbau Nord

 

 

Kosten

Abzgl. LGVFG

Kreisförderung

Netto MTK

Freudenberg-Boxtal
(2 Haltestellen ohne Haltebucht)

77.000 €

50 % v. 59.500  = 29.750 €

50 %

23.625 €

Freudenberg-Ebenheid

(1 Haltestelle ohne Haltebucht)

46.000 €

50 % v. 29.750 € =

14.875 €

50 %

15.563 €

Lauda-Königshofen-Marbach
(2 Haltestellen ohne Haltebucht)

53.000 €

50 % = 26.500 €

50 %

13.250 €

Lauda-Königshofen-Beckstein
(1 Haltestelle ohne Haltebucht)

38.000 €

50 % v. 29.750 € =

14.875 €

50 %

11.563 €

 

 

 

 

64.001

 

Die jeweils verbleibenden Restanteile tragen die eingebundenen Städte und Gemeinden.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden aus dem Finanzhaushalt, THH 5, I-Auftrag 54705030402 (ÖPNV) finanziert.

 

Dort sind

 

die Mittel aus 2019 in Höhe von 154.000 Euro auf 2020 übertragen

und in 2020 sind 50.000 Euro eingestellt.

 

LGVFG-Förderung ist beantragt und die Förderung ist zugesagt. Der Förderbescheid steht noch aus.

 

 

Verfasser/-in: Dezernent Jochen Müssig

Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Dezernent Jochen Müssig

Anlagen 1