Beschlussantrag:
Dem Kreistag wird
vorgeschlagen, das geprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 des
Main-Tauber-Kreises gemäß § 95b Abs. 1 GemO i. V. m § 48 LKrO wie folgt
festzustellen:
1.) |
a) |
Gesamtergebnisrechnung |
Gesamtergebnis |
11.245.162,07 € |
|
|
|
ordentliches
Ergebnis |
10.065.570,69 € |
|
|
|
Sonderergebnis |
1.179.591,38 € |
|
|
|
|
|
|
b) |
Finanzrechnung |
Zahlungsmittelbestand
zum 31.12.2019 |
14.074.793,01 € |
|
|
|
|
|
|
c) |
Bilanz |
Summe zum 31.12.2019 |
215.760.782,10 € |
2.)
Der Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen i. H. v. 9.728.906,43 € in das
Basiskapital wird zugestimmt.
3.) Vom
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zustimmend
Kenntnis genommen.
1. Sachverhalt
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.
Nach § 48 Landkreisordnung - LKrO - in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg - GemO - hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Die Umbuchung in das Basiskapital soll aus folgenden Gründen erfolgen:
Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind gem. § 23 GemHVO der entsprechenden Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies ergibt einen gesamten Rücklagenbetrag i. H. v. 23.803.699,44 €. Da dieser Betrag die liquiden Mittel um 9.728.906,43 € übersteigt und die ordentliche Ergebnisrücklage dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge dient, ist der nicht durch Liquidität hinterlegte Betrag in das Basiskapital umzubuchen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von 4 Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).
gez.
Michael Haas
- Amtsleiter -
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
Verfasser/-in: Frank Schönhöfer
Bereich/Amt: Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Dezernatsleitung: Amtsleitung: Michael Haas
1 Anlage
Schlussbericht