Betreff
Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019
Vorlage
V-KT/201/2020
Aktenzeichen
095.51, 095.9
Art
Sitzungsvorlage KRPA

Beschlussantrag:

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, das geprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 des Main-Tauber-Kreises gemäß § 95b Abs. 1 GemO i. V. m § 48 LKrO wie folgt festzustellen:

 

 

1.)

a)

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtergebnis

11.245.162,07 €

 

 

 

ordentliches Ergebnis

10.065.570,69 €

 

 

 

Sonderergebnis

1.179.591,38 €

 

 

 

 

 

 

b)

Finanzrechnung

Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2019

 

14.074.793,01 €

 

 

 

 

 

 

c)

Bilanz

Summe

zum 31.12.2019

 

215.760.782,10 €

 

 

 2.) Der Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen i. H. v. 9.728.906,43 € in das Basiskapital wird zugestimmt.

 

3.) Vom Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

1. Sachverhalt

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.

Nach § 48 Landkreisordnung - LKrO - in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg - GemO - hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob

 

-       bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

-       die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-       der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

-       das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

 

Die Umbuchung in das Basiskapital soll aus folgenden Gründen erfolgen:

Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind gem. § 23 GemHVO der entsprechenden Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies ergibt einen gesamten Rücklagenbetrag i. H. v. 23.803.699,44 €. Da dieser Betrag die liquiden Mittel um 9.728.906,43 € übersteigt und die ordentliche Ergebnisrücklage dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge dient, ist der nicht durch Liquidität hinterlegte Betrag in das Basiskapital umzubuchen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von 4 Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).

 

 

gez.

Michael Haas

- Amtsleiter -

3. Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 

Verfasser/-in: Frank Schönhöfer

Bereich/Amt: Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Dezernatsleitung: Amtsleitung: Michael Haas

1 Anlage

Schlussbericht