Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben zur Beschaffung einer Dekontaminationsschleuse
Vorlage
V-KT/206/2020
Aktenzeichen
130.04
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Beschaffung einer Dekontaminationsschleuse für den Landkreis wird als erforderlich erachtet.

 

  1. Hierfür werden Mittel in Höhe von 70.000 € investiv auf der Kontierung I-Auftrag I12805020100 „Katastrophenschutz“ und dem Sachkonto 7831200 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ genehmigt. Zur Deckung werden die Mittel in entsprechender Höhe auf der Kontierung I-Auftrag I12605010401 „Geleistete Zuschüsse bewegliches Anlagenvermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 78120000 „Zuschüsse an Kommunen“ eingespart.

 

1. Sachverhalt

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung).

 

In Deutschland wurden zum Stichtag 27.10.2020 insgesamt 91 Infizierungen bei Wildschweinen in Brandenburg nachgewiesen. Eine weitere Ausbreitung ist zu erwarten und muss bestmöglich eingedämmt werden.

 

Ein wesentlicher Bestandteil zur Eindämmung der Ausbreitung liegt bei der Dekontamination von kontaminierten Gegenständen, insbesondere Fahrzeugen, welche durch das kontaminierte Gebiet gefahren sind. Bei den Feuerwehren im Main-Tauber-Kreis gibt es einen Gefahrstoffzug, welcher sich aus verschiedenen Teilkomponenten zusammensetzt. Die Dekontaminationskomponente ist bei der Feuerwehr Wertheim stationiert und wird auch durch diese betrieben.

 

In Vorbereitung auf die ASP wurde das Material der „Dekon-Einheit" zur Dekontamination von Fahrzeugen überprüft, dabei wurde festgestellt, dass die Einheit nicht über die nötige adäquate Ausrüstung verfügt.

 

Aus diesem Grund informierte sich das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz bei den umliegenden Landkreisen nach deren Empfehlungen und Handhabungen. Zudem fanden Abstimmungsgespräche mit dem Veterinäramt statt.

 

Alle Beteiligten befürworten eine Beschaffung einer Kompakteinheit zur Erzeugung von Desinfektions-Schaum im Set mit einer Durchfahrtwanne (Dekontaminationsschleuse) für Fahrzeuge sowie das benötigte Zubehör.

 

Die Kompakteinheit ist vielseitig einsetzbar und kann schnell verladen und zum jeweiligen Einsatzort transportiert werden. Außerdem ist für den Betrieb nur eine Person nötig.

 

Die Dekontaminationsschleuse dient zur Dekontamination von PKW, LKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie wird von der Dekon-Einheit der Feuerwehr mit Unterstützung von weiteren Hilfsorganisationen betrieben.

 

Die Beschaffung der Dekontaminationsschleuse muss dringend erfolgen, da es schon, wie bereits beschrieben, nachgewiesene Fälle der ASP in Deutschland gibt. Zur Beschaffung dieser Kompakteinheit ist mit Kosten in Höhe von ca. 70.000 € zu rechnen. Die Buchung hierfür erfolgt außerplanmäßig auf der Kontierung I-Auftrag I12805020100 „Katastrophenschutz“ und dem Sachkonto 7831200 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“. Zur Deckung dieser Auszahlung werden Mittel bei der Kontierung I-Auftrag I12605010401 „Geleistete Zuschüsse beweglichen Anlagevermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 78120000 „Zuschüsse an Kommunen“ in entsprechender Höhe eingespart. Dies ist möglich, da die tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten für die Ausrüstung der Integrierten Leitstelle des Main-Tauber-Kreises gegenüber den Angebotspreisen deutlich geringer waren.

 

 

 

 

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Durch Minderausgaben auf dem I-Auftrag 12605010401 „Geleistete Zuschüsse beweglichen Anlagevermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 7812000 „Zuschüsse an Kommunen“ und den entsprechenden Mehrausgaben auf dem I-Auftrag 12805020100 „Katastrophenschutz“ und den Sachkonto 7831200 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ wird der Finanzhaushalt nicht negativ beeinflusst.

 

 

 

Verfasser/-in:   Kreisbrandmeister Geyer

Bereich/Amt:    Amt 24

Dezernatsleitung:          ELB Schauder