Beschlussantrag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
- Die Beschaffung einer Dekontaminationsschleuse für den Landkreis wird als erforderlich erachtet.
- Hierfür werden Mittel in Höhe von 70.000 € investiv auf der Kontierung I-Auftrag I12805020100 „Katastrophenschutz“ und dem Sachkonto 7831200 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ genehmigt. Zur Deckung werden die Mittel in entsprechender Höhe auf der Kontierung I-Auftrag I12605010401 „Geleistete Zuschüsse bewegliches Anlagenvermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 78120000 „Zuschüsse an Kommunen“ eingespart.
1. Sachverhalt
Die Afrikanische
Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und
Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen
Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier
erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren
(Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder
Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte
Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl.
Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung).
In Deutschland
wurden zum Stichtag 27.10.2020 insgesamt 91 Infizierungen bei Wildschweinen in
Brandenburg nachgewiesen. Eine weitere Ausbreitung ist zu erwarten und muss
bestmöglich eingedämmt werden.
Ein wesentlicher
Bestandteil zur Eindämmung der Ausbreitung liegt bei der Dekontamination von
kontaminierten Gegenständen, insbesondere Fahrzeugen, welche durch das
kontaminierte Gebiet gefahren sind. Bei den Feuerwehren im Main-Tauber-Kreis
gibt es einen Gefahrstoffzug, welcher sich aus verschiedenen Teilkomponenten
zusammensetzt. Die Dekontaminationskomponente ist bei der Feuerwehr Wertheim
stationiert und wird auch durch diese betrieben.
In Vorbereitung auf
die ASP wurde das Material der „Dekon-Einheit" zur Dekontamination von
Fahrzeugen überprüft, dabei wurde festgestellt, dass die Einheit nicht über die
nötige adäquate Ausrüstung verfügt.
Aus diesem Grund
informierte sich das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz bei den
umliegenden Landkreisen nach deren Empfehlungen und Handhabungen. Zudem fanden
Abstimmungsgespräche mit dem Veterinäramt statt.
Alle Beteiligten
befürworten eine Beschaffung einer Kompakteinheit zur Erzeugung von
Desinfektions-Schaum im Set mit einer Durchfahrtwanne
(Dekontaminationsschleuse) für Fahrzeuge sowie das benötigte Zubehör.
Die Kompakteinheit
ist vielseitig einsetzbar und kann schnell verladen und zum jeweiligen
Einsatzort transportiert werden. Außerdem ist für den Betrieb nur eine Person
nötig.
Die
Dekontaminationsschleuse dient zur Dekontamination von PKW, LKW und
landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie wird von der Dekon-Einheit der Feuerwehr
mit Unterstützung von weiteren Hilfsorganisationen betrieben.
Die Beschaffung der
Dekontaminationsschleuse muss dringend erfolgen, da es schon, wie bereits
beschrieben, nachgewiesene Fälle der ASP in Deutschland gibt. Zur Beschaffung
dieser Kompakteinheit ist mit Kosten in Höhe von ca. 70.000 € zu rechnen. Die
Buchung hierfür erfolgt außerplanmäßig auf der Kontierung I-Auftrag
I12805020100 „Katastrophenschutz“ und dem Sachkonto 7831200 „Erwerb von
beweglichen Sachen des Anlagevermögens“. Zur Deckung dieser Auszahlung werden
Mittel bei der Kontierung I-Auftrag I12605010401 „Geleistete Zuschüsse
beweglichen Anlagevermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 78120000 „Zuschüsse
an Kommunen“ in entsprechender Höhe eingespart. Dies ist möglich, da die
tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten für die Ausrüstung der Integrierten
Leitstelle des Main-Tauber-Kreises gegenüber den Angebotspreisen deutlich
geringer waren.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Durch Minderausgaben auf dem I-Auftrag 12605010401 „Geleistete Zuschüsse beweglichen Anlagevermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 7812000 „Zuschüsse an Kommunen“ und den entsprechenden Mehrausgaben auf dem I-Auftrag 12805020100 „Katastrophenschutz“ und den Sachkonto 7831200 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ wird der Finanzhaushalt nicht negativ beeinflusst.
Verfasser/-in: Kreisbrandmeister Geyer
Bereich/Amt: Amt 24
Dezernatsleitung: ELB Schauder