Beschlussantrag:
- Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget des Amtes für Pflege und Versorgung in Höhe von 315.000 Euro für das Jahr 2020 werden genehmigt.
- Die Finanzierung ist durch höhere Erträge im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende beim Jobcenter Main-Tauber vollständig sichergestellt.
1. Sachverhalt
Das Amt für Pflege und Versorgung erbringt unter anderem für die Leistungsberechtigten im Landkreis – sowohl ambulante als auch stationäre - Leistungen der Hilfe zur Pflege auf der Grundlage des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Darüber hinaus ist das Amt für Pflege und Versorgung unter anderem auch zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer sowie Opfer einer Gewalttat auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
Im Haushaltsjahr 2020 werden höhere Aufwendungen vor allem im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erforderlich; dafür stehen im Haushalt insgesamt 4.885.400 Euro zur Verfügung.
Es kommt voraussichtlich zu Mehraufwendungen von 570.000 Euro für die Hilfe zur Pflege.
Begründet sind diese höheren Aufwendungen zum einen in einer deutlichen Erhöhung der Entgelte der Pflegeheime, bedingt durch Tarifabschlüsse und Personalschlüsselerhöhungen, sowie einer deutlich steigenden Anzahl an Leistungsberechtigten (354 Leistungsberechtigte im September 2020 gegenüber 317 Leistungsberechtigten noch zu Jahresbeginn). Die höheren Vergütungen schlagen voll auf die Leistungsberechtigten bzw. die Hilfe zur Pflege durch, weil die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind („Teilkaskoversicherung“).
Verstärkt wird die Ausweitung der Zahl der Leistungsberechtigten auch durch das seit Januar 2020 geltende Angehörigenentlastungsgesetz, weil damit Unterhaltszahlungen von Kindern weitgehend entfallen.
Den erhöhten
Aufwendungen stehen Einsparungen bzw.
Minderaufwendungen von insgesamt 255.000 Euro unter anderem beim
Profitcenter 3150 – Kriegsopferfürsorge und Opferentschädigung in Höhe von
160.000 Euro, bei der Landesblindenhilfe (31100402) von 60.000 Euro sowie im
Verwaltungskostenbereich 35.000 Euro (44201000/42710030 in Höhe von 25.000
Euro, sowie 311001/4431000 in Höhe von 10.000 Euro) gegenüber.
Unter Berücksichtigung
dieser Minderaufwendungen werden somit voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen von 315.000
Euro im Amtsbudget entstehen.
Ein Hinweis auf entstehende überplanmäßige Aufwendungen erfolgte im Übrigen bereits im Rahmen des Finanzzwischenberichtes.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Unter Berücksichtigung von Minderaufwendungen im Amtsbudget verbleiben überplanmäßige Aufwendungen von 315.000 Euro. Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen ist durch höhere Erträge im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende beim Jobcenter Main-Tauber durch eine rückwirkende, höhere Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) sichergestellt. Es kommt im Vergleich zur Planung zu keiner Mehrbelastung des Kreishaushalts.
Verfasser/-in: Nicole Schwarz
Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug