Beschlussantrag:
- Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget des Amtes für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration in Höhe von 1.950.000 Euro für das Jahr 2020 werden genehmigt.
- Die Finanzierung ist durch Mehrerträge von 590.000 Euro im Budget des Amts für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration und darüber hinaus durch Mehreinnahmen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende beim Jobcenter Main-Tauber vollständig sichergestellt.
1. Sachverhalt
Das Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (Sozialamt) erbringt für alle Leistungsberechtigten im Landkreis Leistungen auf der Grundlage des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Ausnahme der Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Darüber hinaus erfolgt hier auch die Leistungsgewährung an Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung der Flüchtlinge.
Im Haushaltsjahr 2020 werden überplanmäßige Aufwendungen durch die notwendige Leistungsgewährung vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung erforderlich.
Es kommt zu Mehraufwendungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Assistenzleistungen – ehemaliges ABW + 160.000 € (Planansatz 1.350.000 €)
- Assistenzleistungen – ehemaliges stationäres Wohnen + 1.220.000 € (Planansatz 8.000.000 €)
- Teilhabeleistungen in Förder- und Betreuungsgruppen + 170.000 € (Planansatz 2.120.000 €)
- Teilhabeleistungen in der Seniorenbetreuung + 560.000 € (Planansatz 0 €)
-
Summe
der dargestellten Mehraufwendungen + 2.110.000 €
Warum kommt es zu diesen Mehraufwendungen?
- Zum 01.01.2020 wurde die Trennung der Existenz sichernden Leistungen von den Fachleistungen (Assistenzleistungen) vorgenommen und der bisherige Musterbuchungsplan neu strukturiert. Die in der Grundsicherung enthaltenen Wohnkosten für die besonderen Wohnformen (ehem. stationäres Wohnen im Behindertenwohnheim) wurden auf die Angemessenheitsgrenze für Einpersonenhaushalte des jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträgers gedeckelt. Diese Angemessenheitsgrenze war für Fälle außerhalb des Kreises bei Aufstellung des Haushaltsplans nicht bekannt. Es wurden daher bei der Grundsicherung (311008) höhere Aufwendungen kalkuliert (bei der Eingliederungshilfe dagegen niedrigere), welche nunmehr tatsächlich über die Eingliederungshilfe zu finanzieren sind (nicht über die Grundsicherung, die vollständig erstattet wird).
- Die Leistungserbringer wenden fast ausschließlich den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag an. Die Überschreitungen sind zu einem großen Teil auf tariflich und strukturell bedingte Vergütungserhöhungen zurückzuführen; diese liegen teilweise bei weit über 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Hinzu kommen steigende Fallzahlen insbesondere bei den besonderen Wohnformen, auch durch neue Wohnangebote im Kreis. So wurde Ende des vergangenen Jahres das Wohnangebot der Johannes-Diakonie in Bad Mergentheim mit 24 (zusätzlichen) Wohnplätzen eröffnet.
Im Bereich Asyl werden höhere Aufwendungen bei der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor allem in folgenden Bereichen, anfallen:
- Hilfen z. Gesundheit + 300.000 € (Planansatz 330.000 €)
- Erstattung an Krankenkassen für Betreuungsfälle + 90.000 € (Planansatz 190.000 €)
-
Summe
der dargestellten Mehraufwendungen + 390.000 €
Die höheren Gesundheitskosten sind auch darauf zurückzuführen, dass die Stadt- und Landkreise regelmäßig Asylbewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Behinderung aufnehmen müssen.
Demgegenüber ergeben sich Einsparungen bzw. Minderaufwendungen unter anderem
bei den Profitcentern 311003 – Hilfen zur Gesundheit mit 40.000 €, 31100501 –
Hilfen zum Lebensunterhalt mit 60.000 €, 311008 – Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung mit 330.000 €, 314006 – Einrichtungen für Flüchtlinge mit
95.000 € und 3190 - Bildungs- und Teilhabeleistungen mit 25.000 €, insgesamt somit ca. 550.000 €.
Damit werden zusammengefasst überplanmäßige Mehraufwendungen mit rd. 1.950.000 € für das
Amtsbudget entstehen, das entspricht einer Überschreitung der geplanten
Gesamtausgaben im Umfang von 5,4 %.
Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehreinnahmen im Transferbereich des Amtes mit insgesamt 590.000 € gedeckt werden. Maßgeblich dafür sind vor allem Mehreinnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe von 325.000 €, dem Eingang einer Abschlagszahlung auf die Revision nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für das Jahr 2018 mit 545.000 € und Zuweisungen des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Bereich Asyl mit 50.000 €. Mindereinnahmen bei der Erstattung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 330.000 € gegengerechnet, ergeben sich somit Mehreinnahmen mit 590.000 €.
Die nicht durch Einsparungen/Minderaufwendungen bzw. Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben von rd. 1.360.000 € können durch Mehreinnahmen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch eine rückwirkend erhöhte Bundeserstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) beim Jobcenter Main-Tauber gedeckt werden. Anzumerken ist, dass die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten (Bundeserstattung KdU) dem Grunde nach auch eine Entlastung der Kommunen für die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe sowie auch der Hilfe zur Pflege darstellen soll.
Ein Hinweis auf entstehende überplanmäßige Aufwendungen erfolgte im Übrigen bereits im Rahmen des Finanzzwischenberichtes.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Durch entsprechende Minderaufwendungen und Mehrerträge kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Mehrbelastung des Kreishaushalts.
Verfasser/-in: Jürgen Gotthard
Bereich/Amt: Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 1