Betreff
Förderung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII - Anpassung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge
Vorlage
JHA-KT/210/2020
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA-KT

Beschlussantrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Der Kreistag stimmt der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis zum 01.01.2021 zu.

 

1. Sachverhalt

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 10.10.2017 (siehe Vorlage (JHA-KT/407/2017) hat der Kreistag am 25.10.2017 der Änderung der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Main-Tauber-Kreis“ vom 11.12.2013 zugestimmt und eine erste Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege vorgenommen.

 

Nach dieser zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Satzung berechnet die Verwaltung derzeit die Elternbeiträge in der Kindertagespflege.

 

Grundlage für die Höhe des Kostenbeitrags der Eltern sind die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge in der jeweils geltenden Fassung. Dabei soll für die Berechnung des Kostenbeitrags der Elternbeitrag für den Regelkindergarten bei zwölf Beitragsmonaten zugrunde gelegt werden.

 

Die letzte Anpassung der Kostenbeiträge erfolgte zum 01.01.2018; auf eine weitere Anpassung wurde verzichtet, da die empfohlenen prozentualen Erhöhungen der vergangenen Jahre sich lediglich minimal mit wenigen Cent-Beträgen auf die Kostenbeitragshöhe ausgewirkt hätten. Deshalb schlägt die Verwaltung nun vor, die Harmonisierung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege zum 01.01.2021 durchzuführen und die Fortschreibung aus den vergangenen 3 Jahren zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass eine Harmonisierung bzw. Anpassung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege gemäß den Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2018/2019 (Erhöhung um 3 %), 2019/2020 (Erhöhung um 3 %) sowie 2020/2021 (Erhöhung um 1,9 %) somit zum 01.01.2021 analog und nun pauschal in Höhe von insgesamt 7,9 % des bisherigen Kostenbeitrags, Stand 01.01.2018, in der Kindertagespflege erfolgen soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus weiterhin eine Staffelung des Kostenbeitrags der Eltern nach der Familiengröße vorzunehmen.

 

Vorgesehen ist eine Anhebung auf:

-       2,21 Euro (bisher 2,05 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit einem Kind
unter 18 Jahren

 

-       1,67 Euro (bisher 1,55 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit zwei Kindern
unter 18 Jahren

-       1,08 Euro (bisher 1,00 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit drei Kindern
unter 18 Jahren

-       0,43 Euro (bisher 0,40 Euro) je Betreuungsstunde für Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren.

 

Für die betroffenen Eltern bedeutet die vorgesehene Beitragserhöhung einen zusätzlichen monatlichen Zahlbetrag zwischen 3,87 Euro (Familien mit vier und mehr Kindern) und 20,64 Euro (Familien mit einem Kind) bei einer angenommenen Betreuungszeit von sechs Stunden an fünf Tagen / Woche.

2. Finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage der eingegangenen Elternbeiträge in der Kindertagespflege vom Juli 2020 ist bei der vorgeschlagenen Beitragserhöhung von zusätzlichen Erträgen in Höhe von
ca. 21.400 Euro jährlich auszugehen.

 

 

Verfasser/-in: Herr Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlagen 1