Betreff
K 2879, Ersatzneubau / Sanierung der Wildbachverdolung in Wessental: Auftragsvergabe
Vorlage
V-KT/222/2020
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Bauauftrag für den Ersatzneubau / die Sanierung der Wildbachverdolung in Wessental wird an die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG (Hammelburg) mit einer Brutto-Auftragssumme von 672.898,23 € erteilt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 780.500,00 €, wir erwarten einen Zuschuss in Höhe von ca. 76.200 €. Der Kreishaushalt wird somit mit ca. 704.300 € belastet. Die Mittel stehen im investiven Straßenbaubudget zur Verfügung.

 

1. Sachverhalt

Nach Erteilung des Planungs- und Baubeschlusses am 26.10.2016, wurde das Ingenieurbüro ibu (Tauberbischofsheim) mit der Planung für den Ersatzneubau / die Sanierung der Wildbachverdolung in Wessental beauftragt.

Bei der Wildbachverdolung handelt es sich um eine ca. 74 m lange Stahlbetonrohrleitung DN2360.

 

Die Maßnahme umfasst das Einziehen von neuen Stahlbetonrohren sowie den Neubau des Gesims und der Geländer. Zur Herstellung der Durchgängigkeit der Verdolung für Fische und Uferbewohner ist der Einbau von werksseitigen Bermen und Querwänden vorgesehen.

Die Maßnahmen erfolgen unter halbseitiger Sperrung.

 

Die Gesamtmaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Von neun abgeholten Vergabeunterlagen sind zwei Angebote eingegangen. Die Angebotssummen der Bieter sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.

Nach Prüfung der Eignung und der Zuverlässigkeit hat die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG (Hammelburg) die geringste Wertungssumme erreicht. Der Zuschlag ist an diesen Bieter mit einer Brutto-Auftragssumme von 672.898,23 € zu erteilen.

 

 

 

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten gliedern sich wie folgt:

 

Grunderwerb:

-       ca. 2.000 €

 

Planungskosten / techn. Bearbeitung:

-       ca. 91.000 €

 

Baukosten:

-       ca. 673.000 € Bauauftrag Sanierung

-       ca. 11.000 € Entsorgung von kontaminiertem Material

-       ca. 3.500 € sonstige Baukosten (z.B. Umleitung, Straßenausstattung)

 

Die Maßnahme wird aus dem allgemeinen investiven Straßenausbauprogramm
I5420 0000 009 finanziert. Auf diesem I-Auftrag sind für das Haushaltsjahr 2020 2,06 Mio. € eingeplant, wovon ca. 1,32 Mio. € in das Jahr 2021 übertragen werden sollen. Hiervon waren 560.000 € für die Baukosten der Wildbachverdolung vorgesehen. Da das Submissionsergebnis und somit die Gesamtbaukosten von ca. 687.500 € über den erwarteten Kosten gem. Kostenberechnung liegen, wird dieser Ansatz um ca. 127.500 € überschritten.

Durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit der investiven Maßnahmen des Straßenbauamtes kann die Finanzierung der fehlenden Mittel aus I 5420 0000 004 „Aufwand für Planung Straßenbau“ erfolgen. Der Ansatz steht für unvorhergesehene Maßnahmen zur Verfügung, bei denen sich unterjährig ein Bedarf ergibt, Planungen aufzunehmen (z.B. bei festgestellten Schäden an Brücken). Dort können Mittel in ausreichender Höhe in das nächste Jahr übertragen werden, da unvorhergesehene Maßnahmen nicht im geplanten Umfang ausgeführt werden mussten.

 

Für Planung und Grunderwerb standen weitere Mittel zur Verfügung. Die Kosten in Höhe von ca. 93.000 € wurden in den Jahren 2017 bis 2020 ebenfalls aus I 5420 0000 009 „Straßenausbauprogramm investiv“ finanziert.

 

Die Maßnahme wurde 2019 in den Kommunalen Sanierungsfonds Brücken aufgenommen. Brücken werden hier pauschal nach deren Größe gefördert, woraus sich ein Zuschuss von ca. 76.220 € ergibt. Durch die verspätete Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift zum LGVFG gibt es auch in anderen Programmen Verzögerungen bei der Bewilligung von Zuschüssen. Das Regierungspräsidium hat deshalb die rechtzeitige Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung in Aussicht gestellt, sodass die Zuschlagserteilung nicht förderschädlich sein wird.

 

 

Verfasser/-in: Hr. Christian Meißner

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Hr. Werner Rüger 

Anlagen 1