Betreff
Emma-Weizsäcker-Haus, Herrgottstal 19 in 97993 Creglingen: Vermietung
Vorlage
V-KT/225/2020
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Schwesternverband Pflege und Assistenz gGmbH, Ottweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Dane und Frau Heike Müller-Grübner, auf Basis des bisherigen Mietvertrages mit dem Evangelischen Diakoniewerk Schwäbisch Hall e. V. vom 04.10.2018 einen neuen Mietvertrag über die weitere Nutzung des Pflegebereichs des kreiseigenen Emma-Weizsäcker-Hauses in Creglingen abzuschließen.

 

Der Mietvertrag ist auflösend bedingt und endet mit dem Umzug des Pflegebereichs in das derzeit im Bau befindliche neue Pflegeheim des Schwesternverbands.

 

  1. Sachverhalt

 

In dem kreiseigenen Gebäude des Emma-Weizsäcker-Hauses sind derzeit zwei Arztpraxen sowie ein Pflegeheim untergebracht.

Das Pflegeheim wurde mit Erbpachtvertrag aus dem Jahr 2003 dem Evangelischen Diakoniewerk Schwäbisch Hall e. V. übertragen.

Das Erbbaurecht endet einvernehmlich gemäß KT-Beschluss vom 13.12.2017 (Vorlage Nr.: KT/428/2017) mit Aufhebung des Erbbau- und Überlassungsvertrags zum 31.12.2020.

 

Bereits zum 30.06.2018 hatte das Evangelische Diakoniewerk Schwäbisch Hall e. V. den Betrieb des Alten- und Pflegeheims an den Schwesternverband Pflege und Assistenz gGmbH übertragen.

Der Schwesternverband baut derzeit in Creglingen ein neues Alten- und Pflegeheim; welches voraussichtlich Ende 2021 fertig gestellt wird.

Bis dahin muss jedoch noch der Pflegebereich im Emma-Weizsäcker-Haus genutzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist ein neuer Mietvertrag zwischen dem Main-Tauber-Kreis und der Schwesternverband Pflege und Ambulanz gGmbH abzuschließen.

Die Mietkonditionen bleiben unverändert. Das Mietverhältnis beginnt zum 01.01.2021 und endet am Ende des Monats, in dem der Neubau des Pflegeheims vom Schwesternverband Pflege und Assistenz gGmbH fertig gestellt ist. Voraussichtliche Fertigstellung ist Ende 2021. Der Mietvertrag ist insoweit mit einer entsprechenden auflösenden Bedingung versehen.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Die monatliche Miete beträgt 12.500,00 Euro brutto.

Gem. Ziff. 3.33 der Zuständigkeitsordnung ist der Kreistag bei einem Jahresmietwert von über 125.000 Euro zuständig.

Der vollständige Mietvertrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Verfasser/-in: Stumpf-Virsik

Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement

Dezernatsleitung:  Landrat Reinhard Frank