Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Schulbudgtes aufgrund der Corona-Hilfen - Sofortausstattungsprogramm digitale Endgeräte des Bundes und des Landes
Vorlage
KT/228/2020
Aktenzeichen
200
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

1.       Die überplanmäßigen Ausgaben in den Budgets der Schulen in der Trägerschaft des Main-Tauber-Kreises in Höhe von 441.316,00 Euro aufgrund des sogenannten Sofortausstattungsprogramms für digitale Endgeräte werden genehmigt.

2.       Die überplanmäßigen Ausgaben werden in voller Höhe durch die Zuschüsse des Sofortausstattungsprogramms digitale Endgeräte des Bundes und Landes gedeckt. Sie werden im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 3, unter den Produkten 212033 (Sonderpädagogische Beratungszentren) und 213031 (Berufliche Schulzentren) verbucht.

 

 

1. Sachverhalt

Mit Schreiben vom 6. Juli 2020 hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg den Main-Tauber-Kreis darüber informiert, dass der Bund zur weiteren Verbesserung der digitalen Ausstattung und der Rahmenbedingungen des Fernunterrichts („Sofortausstattungsprogramm“) insgesamt 500 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Davon entfallen auf Baden-Württemberg nach dem Königssteiner Schlüssel rund 65 Mio. Euro. Das Land hat beschlossen, zusätzlich 65 Mio. Euro aus Landesmitteln bereitzustellen.

 

Die Mittelverteilung erfolgte zwischenzeitlich auf die Schulen in Baden-Württemberg nach einer Kopfpauschale in Höhe von 85,84 Euro pro Schülerin und Schüler. Der Anteil der Bundesmittel am Gesamtbetrag muss bis spätestens 31.12.2020 verausgabt werden, die Landesmittel bis 31.07.2021.

 

Mit den Fördermitteln sollen schulgebundene mobile Endgeräte einschließlich der Inbetriebnahme und das erforderliche Zubehör finanziert werden. Die mobilen Endgeräte sollen leihweise an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, wenn diese zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zurückgreifen können. Die Prüfung des Bedarfs der Schüler erfolgt ausschließlich anhand pädagogischer Gesichtspunkte. Mobile Endgeräte können im Einzelfall auch an Lehrkräfte verliehen werden, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und über kein anderweitiges geeignetes Endgerät verfügen.

 

Nach der Kopfpauschale wurden dem Main-Tauber-Kreis für die Beruflichen Schulen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren insgesamt 441.316 Euro zugewiesen. Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen müssen Erträge und Aufwendungen jeweils in volle Höhe im Haushalt verbucht werden (Bruttoprinzip), d.h. eine Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen ist nicht zulässig.  Deshalb wurden die Beträge unter den entsprechenden Kostenstellen der drei Beruflichen Schulzentren und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren als überplanmäßige Erträge verbucht. Die Aufwendungen für den Erwerb der Geräte wurden zum Teil schon in den Schulbudgets verausgabt. Da die Mittel als unvorhergesehene Maßnahmen bzw. unerwartete Zuschüsse nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden konnten, führen sie im Haushaltsplan nun zu überplanmäßigen Aufwendungen.

 

 

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes wurden bisher 712 digitale Endgeräte beschafft. Insgesamt wurden bisher 366.110,87 Euro verausgabt. Weitere Bestellungen in Höhe von rund 75.000 Euro sind vorgesehen.

 

Aufgrund der unterjährig eingetretenen Bezuschussung entstehen in den Schulbudgets somit überplanmäßige Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe. Das Ergebnis ist für den Main-Tauber-Kreis aufgrund der 100 %igen Bezuschussung haushaltsneutral.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Aufteilung der Zuschüsse des Sofortausstattungsprogramms erfolgt gemäß der vom Kultusministerium zugewiesenen Kopfpauschale von 85,84 Euro pro Schüler/-in nach der Schülerzahl.

 

Hieraus ergeben sich folgende Zuschussanteile auf die einzelnen Schulstandorte und Kostenstellen:

 

Kostenstelle:

21203301         Schule im Taubertal                 10.480,00 €

21203302         Schule im Schloss                      6.010,00 €

21303101         BSZ Bad Mergentheim           242.426,00 €

21303102         BSZ Tauberbischofsheim       105.310,00 €

21303103         BSZ Wertheim                          77.090,00 €

Summe                                                            441.316,00 €

 

Die Aufwendungen werden ebenfalls auf diesen Kostenstellen in gleicher Höhe verbucht.

 

Somit gleichen die überplanmäßigen Erträge die überplanmäßigen Aufwendungen vollständig aus.

 

 

Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell/Jochen Müssig

Bereich/Amt: Dezernat 3/Amt 30

Dezernatsleitung:    Jochen Müssig