Betreff
Änderung der Hauptsatzung zum 01.01.2021
Vorlage
KT/229/2020
Aktenzeichen
010.051
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 01.01.2021.

 

 

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie ist am 13. Mai 2020 eine Änderung der Landkreisordnung und anderer kommunalrechtlicher Gesetze in Kraft getreten. Über den neu in die Landkreisordnung (LKrO) eingefügten § 32a wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum ermöglicht (Abhaltung von kommunalen Gremiensitzungen in Form von Videokonferenzen).

 

Diese Form der Durchführung von Sitzungen darf außer bei Gegenständen einfacher Art nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen. Wahlen dürfen mit diesem Verfahren nicht durchgeführt werden.

 

Grundsätzlich gehen die Vorschriften der Landkreisordnung von einer persönlichen Anwesenheit der Kreistagsmitglieder bei Beratung und Beschlussfassung aus. Nur in einer besonderen Ausnahmesituation soll die Möglichkeit des § 32a LKrO angewendet werden.

 

Für die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum ist grundsätzlich eine entsprechende Hauptsatzungsregelung erforderlich. Abweichend hiervon wurde die Durchführung von Videositzungen für das laufende Jahr 2020 pandemiebedingt im Wege einer Übergangsregelung per Gesetz ermöglicht. Mit Auslaufen dieser Übergangsregelung ist ab dem Jahr 2021 jedoch die Hauptsatzungsregelung verbindlich, um in Zukunft Gremien in Form von Videositzungen tagen lassen zu können.

 

Um nach Klärung der technischen Umsetzbarkeit ggf. die Möglichkeiten des § 32a LKrO in Anspruch nehmen zu können, wird eine Ergänzung der Hauptsatzung vorgeschlagen. Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung vom 04.12.2019 ist seit 01.01.2020 in Kraft.

 

Eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist beigefügt. Der Wortlaut der vorgeschlagenen Ergänzung der Hauptsatzung unter § 8 entspricht dem Mustertext des Landkreistages Baden-Württemberg, welcher mit dem Innenministerium Baden-Württemberg abgestimmt wurde.

 

Verfasser/-in: Julia Pfaff

Bereich/Amt: Büro des Landrats

Büroleitung: Markus Moll 

Anlagen 1