Betreff
Modalitäten für die Wahl des Landrats des Main-Tauber-Kreises
Vorlage
WA/004/2021
Aktenzeichen
014.11
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

  1. Der Bewerber erhält die Gelegenheit, sich vor der Wahl dem Kreistag vorzustellen. Die Redezeit wird auf maximal 20 Minuten festgelegt.

 

  1. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt durch eine Zählkommission. Diese besteht aus den sechs Fraktionsvorsitzenden.

 

Sachverhalt

 

Die Wahl des Landrats findet wie vom Kreistag beschlossen am 17. März 2021 statt.

 

Gemäß § 39 Abs. 4 Landkreisordnung (LKrO) ist den dem Kreistag zur Wahl vorgeschlagenen Bewerbern Gelegenheit zu geben, sich dem Kreistag vor der Wahl vorzustellen. Nach der Vorstellung haben die Mitglieder des Kreistags Gelegenheit, Fragen an die Bewerber zu stellen.

 

Die Kreisräte wählen den Landrat in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 39 Abs. 5 LKrO).

 

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt durch eine Zählkommission. Es wird vorgeschlagenen, dass die Fraktionsvorsitzenden diese Zählkommission bilden.

 

Verfasser/-in: Julia Pfaff

Bereich/Amt: Büro des Landrats

Büroleitung: Markus Moll