Betreff
Eckpunkte für ein Förderprogramm Familienzentren
Vorlage
S-KT/295/2021
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

1.      Der Main-Tauber-Kreis fördert die Schaffung und Verstetigung von Familienzentren zur nachhaltigen Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur durch ein Förderprogramm beginnend ab dem Jahr 2021.

 

2.      Grundlage der Förderung sind die „Eckpunkte für die Förderung von Familienzentren im Main-Tauber-Kreis“.

 

3.      Das Förderprogramm Familienzentren ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet; nach Evaluierung im Jahr 2024 wird über die Fortführung und die evtl. Anpassung der Eckpunkte entschieden.

 

1. Sachverhalt

Die letztmalige Behandlung des Themas erfolgte im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 02.12.2020 in nicht öffentlicher Sitzung; auf die Vorlage S/223/2020 wird verwiesen.

 

Zur Vorgeschichte.

Nach langem Diskussionsprozess wurde mit Grundsatzbeschluss des Kreistags vom 22.03.2017 die Förderinitiative Familienzentren für einen Zeitraum von 3 Jahren – 2018 bis 2020 – auf den Weg gebracht. Der Landkreis ermöglichte in diesem Zeitraum die Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur durch die Finanzierung auf Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, indem der jeweilige Hebesatz der Kreisumlage seit 2018 um 0,2 Punkte reduziert wurde. Demgegenüber ging der Kreistag von einer Selbstverpflichtung der Kommunen zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und der Schaffung bzw. dem bedarfsgerechten Angebot von Familienzentren aus.

 

In der Kreistagssitzung am 01.07.2020 wurde festgestellt und beschlossen, dass sich die Förderinitiative dem Grunde nach vollumfänglich bewährt hat und deshalb über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen ist. Die im Projektzeitraum geltende unspezifische Finanzierungsregelung durch die Verringerung der Kreisumlage soll jedoch durch eine spezifische Förderung ersetzt werden. Entsprechend wurde die Verwaltung beauftragt, Eckpunkte für ein Förderprogramm für Familienzentren unter Einbeziehung der Kommunen auszuarbeiten.

 

Die Verwaltung kam diesem Auftrag nach und beriet sich am 23.09.2020 im Detail mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen, die bereits ein Angebot vorhalten und über konkrete Erfahrungen beim Betrieb von Familienzentren verfügen. Erfolgsfaktoren wurden gesammelt und diskutiert, ebenso Hemmnisse bei der Etablierung der Familienzentren. Außerdem wurden Erwartungen zusammengetragen und formuliert.

 

So sollen Familienzentren der Stärkung der Familienfreundlichkeit in den Kommunen dienen und helfen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Inhaltlich geht es um die Befähigung von Familien, ihre Belange selbstwirksam zu vertreten und Unterstützung durch die Netzwerke zu erhalten. Familienzentren sollen bestehende Initiativen vernetzen und ergänzen, dabei bürgerschaftliches Engagement einbinden und Kooperationen mit freien Trägern, Vereinen, Kommunen und dem Landkreis ermöglichen.

Den Städten und Gemeinden war es wichtig, dass diese Rahmenbedingungen im Kontext der Gegebenheiten vor Ort möglichst bedarfsgerecht und flexibel ausgestaltet werden können.

 

In seiner Empfehlung an den Kreistag beschloss der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr in der Sitzung am 02.12.2020, dass die Eckpunkte unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Sitzung nochmals angepasst und sodann der Bürgermeisterversammlung vorgestellt werden sollten.

 

In der Sitzung wurde eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 1,00 Euro je Einwohner statt der zunächst vorgesehenen 0,50 Euro vorgeschlagen. Darüber hinaus erging die Empfehlung, bei der Personalkostenförderung eine 3. Kategorie mittelgroßer Kommunen mit einer Personalzuschusshöhe von bis zu 1,5 Fachkräften vorzusehen.

 

In der Bürgermeisterversammlung am 12.04.2021 wurden die angepassten Eckpunkte vorgestellt.

 

Die Verwaltung legt dieses Eckpunktepapier für die Förderung von Familienzentren im Main-Tauber-Kreis zur Verabschiedung vor (Anlage). Danach sind wesentliche Voraussetzungen und Inhalte:

·        Fördervoraussetzung ist eine wesentliche Finanzierungslücke.

·        Antragsberechtigt sind Kommunen; außerdem freie Träger, Kirchengemeinden, Vereine oder deren Verbünde in Absprache mit der Kommune.

·        Notwendig ist eine geeignete hauptamtliche Fachkraft, ein „Kümmerer“ bzw. ein „Gesicht nach außen“.

·        Der Landkreis gewährt einen Personalkostenzuschuss von 50 % der Arbeitgeberkosten (Anteilsfinanzierung begrenzt auf einen Höchstbetrag). Bei einem Beschäftigungsumfang einer Vollzeitstelle (entspricht bis zu 40 Wochenstunden) gewährt der Landkreis 31.500 Euro, bei einem geringeren Beschäftigungsumfang wird der Landkreiszuschuss entsprechend vermindert. Eine Beschäftigung von mindestens 25 % einer Vollzeitstelle (entspricht bis zu 10 Wochenstunden) wird als notwendig erachtet. In Kommunen zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern ist eine Förderung von bis zu 1,5 Vollzeitkräften möglich. Die Förderung ist dann auf bis zu 47.250 Euro begrenzt. In Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern werden bis zu zwei Vollzeitkräfte gefördert, somit können bis zu 63.000 Euro beantragt werden.

·        Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 1,00 Euro pro Einwohner gewährt, wenn ein Personalkostenzuschuss ausbezahlt wird.

·        Das Förderprogramm Familienzentren ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet. Im Jahr 2024 erfolgt eine Evaluierung der Inanspruchnahme auf Basis der Förderjahre 2021 – 2023, die dem Kreistag mit einem Vorschlag zur Fortführung und evtl. Anpassung der Eckpunkte vorgelegt wird.

 

Weitere Eckpunkte zum Verfahren:

·        Der Antrag auf Bezuschussung der Familienzentren ist bis 31.05. eines Jahres für das Folgejahr zu stellen (2021 bis 30.09.2021). Es genügt ein formloser Antrag, dem die notwendigen begründenden Unterlagen beizufügen sind.

·        Die Entscheidung und Bewilligung erfolgen im Jugendamt im Rahmen der Fördereckpunkte und der bewilligten Haushaltsmittel.

·        Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr. Es ist jährlich ein neuer Antrag zu stellen.

·        Ein Verwendungsnachweis ist bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Mit dem Förderprogramm sollen bewährte Strukturen gestützt und erhalten werden. Zudem sollen Impulse gesetzt werden, die vor Ort aufgegriffen werden können. Immer geht es darum, bedarfsgerechte, attraktive und nachgefragte Angebote vor Ort zu schaffen (Familienzentren nicht als „Selbstzweck“!).

 

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass dieser Fördermitteleinsatz präventiv wirken und den Einsatz für die formellen Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt begrenzen kann.

 

In der Abkehr von der unspezifischen Finanzierungsregelung über das Instrument der Kreisumlage und der erstmaligen Auflage eines Förderprogramms mit den genannten Fördereckpunkten ergeben sich finanzielle Auswirkungen für die Kommunen. Die Kommunen, die kein Familienzentrum betreiben und dort entsprechend für diesen Zweck keine Personal- und Sachkosten entstehen, erhalten keinen Zuschuss aus dem Förderprogramm. Die Kommunen, die ein Familienzentrum geschaffen haben und für diesen Zweck Finanzmittel einsetzen, erhalten eine Förderung durch den Landkreis.

 

Im Haushalt 2021 sind Fördermittel in Höhe von 379.000 Euro, entsprechend dem letztjährigen Absenkungsbetrag der Kreisumlage, bereitgestellt. Allerdings ist daraus ein Betrag von 150.000 Euro für den vom Kreistag beschlossenen globalen Minderaufwand einzusparen.

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein / Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Jugendamt / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlagen: 1