Beschlussantrag:
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1. Der Main-Tauber-Kreis fördert die Schaffung und Verstetigung von Familienzentren zur nachhaltigen Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur durch ein Förderprogramm beginnend ab dem Jahr 2021.
2. Grundlage der Förderung sind die „Eckpunkte für die Förderung von Familienzentren im Main-Tauber-Kreis“.
3. Das Förderprogramm Familienzentren ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet; nach Evaluierung im Jahr 2024 wird über die Fortführung und die evtl. Anpassung der Eckpunkte entschieden.
1. Sachverhalt
Die letztmalige Behandlung des Themas
erfolgte im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 02.12.2020
in nicht öffentlicher Sitzung; auf die Vorlage S/223/2020 wird verwiesen.
Zur
Vorgeschichte.
Nach langem
Diskussionsprozess wurde mit Grundsatzbeschluss des Kreistags vom 22.03.2017
die Förderinitiative Familienzentren für einen Zeitraum von 3 Jahren –
2018 bis 2020 – auf den Weg gebracht. Der Landkreis ermöglichte in diesem
Zeitraum die Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur durch die
Finanzierung auf Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, indem der
jeweilige Hebesatz der Kreisumlage seit 2018 um 0,2 Punkte reduziert wurde.
Demgegenüber ging der Kreistag von einer Selbstverpflichtung der Kommunen zur
zweckentsprechenden Mittelverwendung und der Schaffung bzw. dem bedarfsgerechten
Angebot von Familienzentren aus.
In der Kreistagssitzung
am 01.07.2020 wurde festgestellt und beschlossen, dass sich die
Förderinitiative dem Grunde nach vollumfänglich bewährt hat und deshalb über
das Jahr 2020 hinaus fortzuführen ist. Die im Projektzeitraum geltende
unspezifische Finanzierungsregelung durch die Verringerung der Kreisumlage soll
jedoch durch eine spezifische Förderung ersetzt werden. Entsprechend wurde die
Verwaltung beauftragt, Eckpunkte für ein Förderprogramm für Familienzentren unter
Einbeziehung der Kommunen auszuarbeiten.
Die
Verwaltung kam diesem Auftrag nach und beriet sich am 23.09.2020 im
Detail mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen, die bereits
ein Angebot vorhalten und über konkrete Erfahrungen beim Betrieb von
Familienzentren verfügen. Erfolgsfaktoren wurden gesammelt und diskutiert,
ebenso Hemmnisse bei der Etablierung der Familienzentren. Außerdem wurden
Erwartungen zusammengetragen und formuliert.
So sollen
Familienzentren der Stärkung der Familienfreundlichkeit in den Kommunen dienen
und helfen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Inhaltlich
geht es um die Befähigung von Familien, ihre Belange selbstwirksam zu vertreten
und Unterstützung durch die Netzwerke zu erhalten. Familienzentren sollen
bestehende Initiativen vernetzen und ergänzen, dabei bürgerschaftliches
Engagement einbinden und Kooperationen mit freien Trägern, Vereinen, Kommunen
und dem Landkreis ermöglichen.
Den Städten
und Gemeinden war es wichtig, dass diese Rahmenbedingungen im Kontext der
Gegebenheiten vor Ort möglichst bedarfsgerecht und flexibel
ausgestaltet werden können.
In seiner
Empfehlung an den Kreistag beschloss der Ausschuss für Soziales, Bildung,
Kultur und Verkehr in der Sitzung am 02.12.2020, dass die Eckpunkte unter
Berücksichtigung der Hinweise aus der Sitzung nochmals angepasst und
sodann der Bürgermeisterversammlung vorgestellt werden sollten.
In der
Sitzung wurde eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 1,00 Euro je
Einwohner statt der zunächst vorgesehenen 0,50 Euro vorgeschlagen. Darüber
hinaus erging die Empfehlung, bei der Personalkostenförderung eine 3.
Kategorie mittelgroßer Kommunen mit einer Personalzuschusshöhe von bis zu 1,5
Fachkräften vorzusehen.
In der
Bürgermeisterversammlung am 12.04.2021 wurden die angepassten Eckpunkte
vorgestellt.
Die
Verwaltung legt dieses Eckpunktepapier für die Förderung von
Familienzentren im Main-Tauber-Kreis zur Verabschiedung vor (Anlage).
Danach sind wesentliche Voraussetzungen und Inhalte:
·
Fördervoraussetzung
ist eine wesentliche Finanzierungslücke.
·
Antragsberechtigt sind Kommunen; außerdem freie Träger,
Kirchengemeinden, Vereine oder deren Verbünde in Absprache mit der Kommune.
·
Notwendig
ist eine geeignete hauptamtliche Fachkraft, ein „Kümmerer“ bzw. ein
„Gesicht nach außen“.
·
Der
Landkreis gewährt einen Personalkostenzuschuss von 50 % der
Arbeitgeberkosten (Anteilsfinanzierung begrenzt auf einen Höchstbetrag). Bei
einem Beschäftigungsumfang einer Vollzeitstelle (entspricht bis zu 40
Wochenstunden) gewährt der Landkreis 31.500 Euro, bei einem geringeren
Beschäftigungsumfang wird der Landkreiszuschuss entsprechend vermindert. Eine
Beschäftigung von mindestens 25 % einer Vollzeitstelle (entspricht bis zu
10 Wochenstunden) wird als notwendig erachtet. In Kommunen zwischen 10.000 und
20.000 Einwohnern ist eine Förderung von bis zu 1,5 Vollzeitkräften möglich.
Die Förderung ist dann auf bis zu 47.250 Euro begrenzt. In Kommunen mit mehr
als 20.000 Einwohnern werden bis zu zwei Vollzeitkräfte gefördert, somit können
bis zu 63.000 Euro beantragt werden.
·
Zusätzlich
wird ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 1,00 Euro pro Einwohner
gewährt, wenn ein Personalkostenzuschuss ausbezahlt wird.
·
Das
Förderprogramm Familienzentren ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet.
Im Jahr 2024 erfolgt eine Evaluierung der Inanspruchnahme auf Basis der
Förderjahre 2021 – 2023, die dem Kreistag mit einem Vorschlag zur Fortführung
und evtl. Anpassung der Eckpunkte vorgelegt wird.
Weitere
Eckpunkte zum Verfahren:
·
Der
Antrag auf Bezuschussung der Familienzentren ist bis 31.05. eines
Jahres für das Folgejahr zu stellen (2021 bis 30.09.2021). Es genügt ein
formloser Antrag, dem die notwendigen begründenden Unterlagen beizufügen sind.
·
Die
Entscheidung und Bewilligung erfolgen im Jugendamt im Rahmen der
Fördereckpunkte und der bewilligten Haushaltsmittel.
·
Die
Dauer der Förderung beträgt ein Jahr. Es ist jährlich ein neuer Antrag
zu stellen.
·
Ein
Verwendungsnachweis ist bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen.
Ein Rechtsanspruch
auf Förderung besteht nicht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem
Förderprogramm sollen bewährte Strukturen gestützt und erhalten werden. Zudem
sollen Impulse gesetzt werden, die vor Ort aufgegriffen werden können. Immer
geht es darum, bedarfsgerechte, attraktive und nachgefragte Angebote vor Ort zu
schaffen (Familienzentren nicht als „Selbstzweck“!).
Gleichzeitig
wird davon ausgegangen, dass dieser Fördermitteleinsatz präventiv wirken und
den Einsatz für die formellen Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt
begrenzen kann.
In der
Abkehr von der unspezifischen Finanzierungsregelung über das Instrument der
Kreisumlage und der erstmaligen Auflage eines Förderprogramms mit den genannten
Fördereckpunkten ergeben sich finanzielle Auswirkungen für die Kommunen. Die
Kommunen, die kein Familienzentrum betreiben und dort entsprechend für diesen
Zweck keine Personal- und Sachkosten entstehen, erhalten keinen Zuschuss aus
dem Förderprogramm. Die Kommunen, die ein Familienzentrum geschaffen haben und
für diesen Zweck Finanzmittel einsetzen, erhalten eine Förderung durch den
Landkreis.
Im Haushalt
2021 sind Fördermittel in Höhe von 379.000 Euro, entsprechend dem letztjährigen
Absenkungsbetrag der Kreisumlage, bereitgestellt. Allerdings ist daraus ein
Betrag von 150.000 Euro für den vom Kreistag beschlossenen globalen
Minderaufwand einzusparen.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Jugendamt / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 1