Betreff
Anpassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR (ZRN) an § 37a GemO – Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder
Vorlage
S-KT/302/2021
Aktenzeichen
797.76
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

Die Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR (ZRN) wird in § 10 um einen neuen Absatz 3 ergänzt:

 

„Sofern die Voraussetzungen des § 37a Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen, kann die Verbandsversammlung auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum abgehalten werden.“

 

Der Kreistag nimmt die Ergänzung zustimmend zur Kenntnis.

 

1. Sachverhalt

Der Main-Tauber-Kreis ist seit 2003 Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Der Landrat des Main-Tauber-Kreises vertritt den Landkreis kraft Amtes in der Verbandsversammlung.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie war es bis 31.12.2020 aufgrund des 2020 neu in die GemO Baden-Württemberg aufgenommenen § 37a möglich, ohne weitere formale Anforderungen die Verbandsversammlung des ZRN notfalls auch virtuell durchzuführen.

 

Seit dem 01.01.2021 ist eine virtuelle Sitzung nur noch möglich, sofern dies die Verbandssatzung ausdrücklich vorsieht. Auch wenn davon ausgegangen wird, dass sich das Pandemiegeschehen in Laufe des Jahres so entspannen wird, dass eine virtuelle Sitzung nicht notwendig wird, soll vorsorglich die Verbandssatzung um eine entsprechende Regelung ergänzt werden.

 

Vorgesehen ist die Ergänzung des § 10 um folgenden neuen Absatz 3:

 

„Sofern die Voraussetzungen des § 37a Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen, kann die Verbandsversammlung auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum abgehalten werden.

 

Die Zustimmung der Verbandsmitglieder wird im Umlaufverfahren eingeholt.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

Verfasser/-in: Amtsleiter Dr. Heiko Schnell

Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Dezernentin Ursula Mühleck