Betreff
Bestellung von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern beim Landkreis ab 01.08.2021
Vorlage
V-KT/303/2021
Aktenzeichen
130.043
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

1.      Herr Torsten Schmidt wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 01.08.2021 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister, Dienstbezirk Nord, bestellt.

 

2.      Herr Jürgen Friedel wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 01.08.2021 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister, Dienstbezirk Süd, bestellt.

 

 

1. Sachverhalt

Für den Main-Tauber-Kreis sind gemäß der Regelung des § 23 Feuerwehrgesetz ein hauptamtlicher Kreisbrandmeister sowie drei Stellvertreter als Ehrenbeamte bestellt. Im Einzelnen sind dies Kreisbrandmeister Andreas Geyer; für den Dienstbereich Mitte der stellvertretende Kreisbrandmeister Heiko Wolpert, für den Dienstbereich Nord der stellvertretende Kreisbrandmeister Ludwig Lermann, dessen Amtszeit aus Altersgründen zum 30.04.2021 endete; für den Dienstbereich Süd besteht bereits seit 01.03.2020 Vakanz, da es sich bei dem vorherigen Stelleninhaber um den jetzigen Kreisbrandmeister Andreas Geyer handelt, der zum genannten Zeitpunkt in das Landratsamt wechselte.

 

Für den Dienstbereich Nord hat sich Herr Kommandant Torsten Schmidt aus Wertheim und für den Dienstbereich Süd hat sich Herr Kommandant Jürgen Friedel aus Weikersheim um das Amt des stellvertretenden Kreisbrandmeisters beworben.

 

Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehr-kommandanten im Landkreis anzuhören. Die Anhörung fand am 27.04.2021 in Form einer Videokonferenz statt. Bei dieser wurde einstimmig für die beiden Kandidaten votiert.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Gem. § 4 der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Main-Tauber-Kreis vom 01.04.2016 erhält jeder stellvertretende Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro monatlich sowie zusätzlich eventuell anfallende Reisekosten nach § 5 der Entschädigungssatzung. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

Verfasser/-in: Andreas Geyer, Kreisbrandmeister

Bereich/Amt: Rechts- und Ordnungsamt

Dezernatsleitung: Meinhard Stärkel