Betreff
Innerörtliche Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis - Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Breitbandversorgung Deutschland GmbH
Vorlage
V-KT/304/2021
Aktenzeichen
790.37
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.      Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises nimmt vom Sachstandsbericht zur innerörtlichen Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis zustimmend Kenntnis.

 

2.      Der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen der Breitbandversorgung Deutschland GmbH, den Städten und Gemeinden sowie dem Main-Tauber-Kreis, vertreten durch Landrat Christoph Schauder, wird zugestimmt.

 

3.      Über die Weiterentwicklung der ganzheitlichen Breitbanderschließung wird regelmäßig in den Kreistagsgremien berichtet.

 

 

 

1. Sachverhalt

 

Die Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis erfolgt nach dem bekannten Stufenkonzept. So sind die

 

·         Stufe 1 – Basiserschließung mit mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im eigenwirtschaftlichen bzw. geförderten Ausbau und

·         Stufe 2 – Anbindung der 82 Schulen mit Glasfaser

 

bereits abgeschlossen.

 

Die

·         Ausbaustufe 3 restliche weiße Flecken und

·         Ausbaustufe 4 Glasfasererschließung in Gewerbegebieten

 

sind im März 2021 gestartet. Das Unternehmen NGN Fiber Network KG aus Aubstadt (Rhön) wird diese beiden Ausbaustufen bis Mai 2023 umsetzen. Auf die Ausführungen in der Vorlage V-KT/093/2020/a vom 18. Juni 2020 wird verwiesen.

 

Um langfristig auch wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden, startet jetzt die innerörtliche Breitbanderschließung als fünfte Stufe. Die gegenwärtig noch bestehende Kupferinfrastruktur soll durch Glasfaserkabel überbaut werden.

 

Zur Umsetzung der innerörtlichen Breitbanderschließung fand am 24. Februar 2021 eine Bürgermeisterdienstversammlung statt, in der die Landkreisverwaltung mögliche Ausbauverfahren vorstellte.

 

 

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

 

Zur Durchführung eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus hat die Landkreisverwaltung zu den Unternehmen:

 

-       Breitbandversorgung Deutschland GmbH, Dreieich,

-       Deutsche Glasfaser Holding GmbH, Monheim und

-      Deutsche GigaNetz GmbH, Hamburg,

 

Kontakt aufgenommen.

 

Die finanziellen Mittel für den Ausbau erhalten diese Unternehmen aus Fonds, die mit einem Kapitalstock von mehreren Mrd. Euro ausgestattet sind.

 

Alle drei Unternehmen haben sich in der Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt. Aufgrund der Präsentation und der zur Verfügung stehenden Informationen wurde ein Vergleichstableau der drei Firmen erstellt (Anlage 1).

 

Für die Städte und Gemeinden und den Main-Tauber-Kreis war insbesondere wichtig, dass es zu einer flächendeckenden, eigenwirtschaftlichen Glasfasererschließung kommt.

 

Die Deutsche Glasfaser Holding GmbH ist ausgeschieden, da sie nur in Freudenberg, Igersheim und Tauberbischofsheim die Möglichkeit eines eigenwirtschaftlichen Ausbaues sieht. Die Berechnungen der Deutschen Glasfaser Holding GmbH haben ergeben, dass die Kosten für die aufzubauende Infrastruktur und die gegenüberstehende Nachfrage mit den damit verbundenen Einnahmen keine Möglichkeit für einen flächendeckenden, eigenwirtschaftlichen Ausbau ergibt. Für 15 Städte und Gemeinden hätte das geförderte Ausbauverfahren angestrebt werden müssen.

 

Die Deutsche GigaNetz GmbH wird sich in der Region Heilbronn-Franken engagieren. Zur Koordination des Ausbaus wurde das Gigabitkompetenzzentrum bei der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH gegründet. Auch die Deutsche GigaNetz GmbH garantiert keinen flächendeckenden Ausbau; sondern eine eigenwirtschaftliche Ausbauquote von 80 % bis 95 % in den Kommunen. Ergänzend ist ein geförderter Ausbau und damit ein entsprechendes Verfahren notwendig.

 

Aufgrund dieser Gegebenheiten haben sich die Herren Oberbürgermeister und Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Bürgermeisterdienstversammlung für die Breitbandversorgung Deutschland GmbH ausgesprochen.

 

Die Breitbandversorgung Deutschland GmbH sichert einen flächendeckenden, eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau bei Erreichen der Vorvermarktungsquote zu.

 

 

Die Breitbandversorgung Deutschland GmbH ist auch hinsichtlich

­         der traditionellen Tiefbauarbeiten,

­         dem Eingehen auf die Interessenlagen der Städte und Gemeinden sowie

­         der zu erreichenden Vorvermarktungsquote

besser als die Mitbewerber oder mindestens auf gleichwertigem Niveau.

 

Es wird jetzt entscheidend darauf ankommen, die Vorvermarktungsquote von 20 % zu erreichen. D.h., bevor der eigenwirtschaftliche Ausbau beginnt, müssen sich mindestens 20 % der Nutzerinnen und Nutzer im Main-Tauber-Kreis für einen Glasfaseranschluss bei der Breitbandversorgung Deutschland GmbH entscheiden. Im Zusammenspiel von Landkreis, Städten und Gemeinden sowie dem Unternehmen ist es wichtig, die Menschen von den Vorteilen eines Glasfaseranschlusses zu überzeugen. Hierzu wird ab September 2021 eine Vermarktungsoffensive gestartet. Als Multiplikatoren sind angedacht, Vereine einzubinden. Dieses Modell ist auch im Neckar-Odenwald-Kreis erfolgreich eingesetzt wurden. Den Vereinen wird eine Vergütung pro abgeschlossenen Vertrag gewährt und so kann die Vereinskasse aufgefüllt werden.

 

 

Gefördertes Verfahren

 

Die Umsetzung eines geförderten Verfahrens wäre frühestens ab Januar 2023 sinnvoll. Dann fällt die aktuell bestehende Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s. Rund 75 % der Anschlüsse im Main-Tauber-Kreis haben bereits über 100 Mbit/s. Deshalb ist aus Sicht der Städte und Gemeinden und des Landkreises nur dieses eventuell notwendige Förderverfahren zielführend. Möglicherweise können die erstellten Glasfaseranschlüsse auch erst 2026 in Betrieb genommen werden, so die Deutsche Telekom auf die bestehende Zweckbindungsfrist von sieben Jahren aus dem Basiskonzept (Stufe 1) beharrt. Zudem müssen Grundstückseigentümer in schwer erschließbaren Einzellagen (400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt) einen Eigenbeitrag für einen gigabitfähigen Anschluss leisten.

 

Ein sofortiges Förderverfahren für die Anschlüsse bis 100 Mbit/s wird als zu aufwendig angesehen (nur 25 % der Anschlüsse), es birgt die Gefahr von Doppelgrabungen und die Ausbauattraktivität für Bieter sinkt.

 

Eine Kostenschätzung geht von Erschließungskosten von 250 Mio. Euro aus. Selbst bei einer 90 %-Förderung verbliebe ein Kofinanzierungsanteil von 25 Mio. Euro.

 

Sollte die Vorvermarktungsquote nicht erreicht werden, würde immer noch der Weg für ein gefördertes Verfahren offenstehen.

 

 

Zusammenfassung

 

Die Breitbandversorgung Deutschland GmbH stellt ihr Ausbaukonzept bereits in den Gemeinderatssitzungen bei den Städten und Gemeinden vor. In der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 30. Juni 2021 ist das Unternehmen vor Ort und wird die Umsetzung präsentieren.

 

Grundlage der Zusammenarbeit soll ein Kooperationsvertrag (Anlage 2) bilden, der zwischen der Breitbandversorgung Deutschland GmbH, den Städten und Gemeinden sowie dem Main-Tauber-Kreis abgeschlossen werden soll. In diesem sind insbesondere das Ziel, die Umsetzungsphasen sowie die bauliche Durchführung festgehalten.

 

Die Landkreisverwaltung empfiehlt, dass sich der Kreistag der geplanten Vorgehensweise zum innerörtlichen Breitbandausbau anschließt und Landrat Christoph Schauder bevollmächtigt, den Kooperationsvertrag mit der Breitbandversorgung Deutschland GmbH zu unterzeichnen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Es fallen keine zusätzlichen monetären Mittel an.

 

Der Main-Tauber-Kreis bringt sich personell über die Wirtschaftsförderung im Rahmen der entsprechenden Aufgaben ein. Darüber hinaus wird der Breitbandausbau eng durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes begleitet.

 

 

 

Verfasser/-in: Dezernentin Ursula Mühleck / Amtsleiter Rico Neubert

Bereich/Amt: Amt für Wirtschaftsförderung, Energie und Tourismus

Dezernatsleitung: Dezernentin Ursula Mühleck

Anlagen: 2