Beschlussantrag:
a) Für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgesetzt:
- Im
Erfolgsplan
Erträge in Höhe
von 769.500
Euro
Aufwendungen in
Höhe von 1.994.500
Euro
- Im
Vermögensplan
Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von jeweils 3.400.000
Euro
- Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen
in Höhe von 1.094.000
Euro
- Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0
Euro
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.800.000
Euro
b) Die Ansätze für den Umbau der Orangerie (Vermögensplan Nr. 1.4 und 2.5) in Höhe von
225.000 Euro werden mit einem Sperrvermerk versehen, vorbehaltlich einer Entscheidung
durch die Gremien.
c) Der Finanzplan nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017
wird genehmigt.
1. Sachverhalt:
Die Betriebsleitung
hat für den Eigenbetrieb Kloster Bronnbach den Entwurf des Wirtschaftsplanes
für das Wirtschaftsjahr 2017 erstellt.
Der Wirtschaftsplan
2017 wurde am 26.10.2016 in den Kreistag eingebracht.
In der Sitzung des
Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 30.11.2016 wurde
folgender Beschluss gefasst:
- der Erfolgsplan wird um 100.000 € gekürzt
- der Vermögensplan wird auf 3.400.000 €
gekürzt
- die eingestellten Mittel für die Orangerie in
Höhe von 225.000 € werden mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Ansätze im
Wirtschaftsplan 2017 wurden entsprechend überarbeitet und der Beschlussfassung
angepasst.
Die Änderungen
wurden wie folgt eingearbeitet:
a)
Erfolgsplan
2017
b)
Vermögensplan
2017
Die Erläuterungen
zur Situation des Eigenbetriebes Kloster Bronnbach sowie zu den wichtigsten
Ansätzen des Erfolgs- und Vermögensplanes sind im Vorbericht zum
Wirtschaftsplan aufgeführt.
Die Finanzplanung
der Jahre 2017 bis 2020 wurde sowohl für den Erfolgs- als auch den
Vermögensplan erstellt.
Gemäß § 2 Abs. 2 der
Eigenbetriebsverordnung ist der Vermögensplan nach
Formblatt 6 im
Wirtschaftsplan abzubilden. Es ändern sich keine Ansätze, es ändert sich
dadurch auch nicht die Darstellung des Vermögensplans auf Seite 10.
Der Wirtschaftsplan 2017 wird um dieses Formblatt lediglich ergänzt.
Das Formblatt 6 wird bereits als Anlage zu dieser Beschlussvorlage mitgeschickt.
Der Wirtschaftsplan 2017 wird entsprechend überarbeitet.