Beschlussantrag:
1. Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021 wird genehmigt.
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Mit dem
Nachtragshaushaltspan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlung wie folgt festgesetzt:
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher 6.000.000 EUR
auf
6.840.000 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird von bisher 34.065.000 EUR
auf
64.892.000 EUR
festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der
festgesetzte Höchstbetrag
der Kassenkredite wird nicht verändert.
§ 5 Hebesatz der Kreisumlage
Der
Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird nicht geändert.
2. Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Nachtragshaushalts-planes für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt.
1.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2021 wurde am 09.12.2020 in den Kreistag eingebracht und am 20.01.2021 beschlossen. Da sich seit der Verabschiedung des Haushalts die Gesamtkosten für maßgebliche Bauprojekte (Generalsanierung Berufliches Schulzentrum Wertheim sowie Straßenmeisterei Külsheim) erhöht haben und die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen nicht ausreichen, um die im Jahr 2021 noch ausstehenden Vergaben rechtskonform auszuschreiben und zu vergeben, ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltes geboten. Darüber hinaus wurden die aktuellen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt eingearbeitet.
Nach der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 30.06.2021 wurde nochmals, wie mündlich im Ausschuss vorgetragen, die Kreditermächtigung für das Jahr 2021 geändert. Eigentlich sollte diese im Entwurf des Nachtragshaushaltes um 0,5 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro vermindert werden. Nachdem jedoch neue Bestimmungen beim KfW-Tilgungszuschuss eine erhöhte Förderung für das BSZ Wertheim möglich machen, ist es sinnvoll, die Kreditermächtigung für 2021 nicht zu senken, sondern um 0,84 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsansatz 2021 (6,0 Mio. Euro) zu erhöhen. Somit besteht die Möglichkeit, unter Einbeziehung der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2020 (5,5 Mio. Euro), einen Kredit in Höhe von 12,34 Mio. Euro aufzunehmen. Hiermit bleibt die Chance auf einen höheren Tilgungszuschuss gewahrt. Über die tatsächliche Höhe der Kreditaufnahmen und somit auch des Tilgungszuschusses entscheidet schlussendlich die KfW im Rahmen des Antragsverfahrens. Die Gesamtkreditaufnahmen im Planungszeitraum 2021 bis 2024 ändern sich gegenüber dem im Ausschuss vorgestellten Entwurf nicht, da im Gegenzug die Kreditaufnahme im Jahr 2022 um 1,34 Mio. Euro von 9,0 Mio. Euro auf 7,66 Mio. Euro gesenkt wird. Somit beschränken sich die Änderungen nach dem Verwaltungs- und Finanzausschuss lediglich auf die Kreditaufnahmen im Jahr 2021 und 2022 sowie die Tilgungszahlungen im Jahr 2022.
Nach diesen geringfügigen Anpassungen stellt sich der Nachtragshaushalt 2021 wie folgt dar.
1.1 Ergebnishaushalt 2021
Das ordentliche Ergebnis verschlechtert
sich um 262.800 Euro von 3.460.400
Euro auf 3.723.200 Euro. Dabei
stehen den Mehraufwendungen in Höhe
von 1.621.800 Euro Mehrerträge in
Höhe von 1.359.000 Euro gegenüber.
1.1.1 Entwicklung der
Erträge
1.1.2 Entwicklung der
Aufwendungen
1.2 Finanzhaushalt 2021
Im Finanzhaushalt wurden im Wesentlichen die Bauprojekte Berufliches Schulzentrum Wertheim sowie Straßenmeisterei Külsheim neu veranschlagt.
1.3
Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich im Nachtragshaushalt von 34.065.000 Euro auf 64.892.000 Euro wie
folgt:
1.4 Mittelfristige
Finanzplanung
1.4.1 Entwicklung des
ordentlichen Ergebnisses
Zur Abdeckung der leicht gestiegenen Defizite des Ergebnishaushaltes (Gründe sind unter anderem Nachträge im Bauunterhalt, Einnahmeausfälle aufgrund Corona, Veranschlagung von Containermieten zur Auslagerung von Schulklassen im Rahmen der Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim) in den Jahren 2021 bis 2024 wird die (auch liquide) vorhandene Rücklage in Höhe von rund 17,94 Mio. Euro (Stand 31.12.2020) eingesetzt.
1.4.2 Entwicklung
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
1.4.3 Entwicklung
Kreditaufnahmen und Tilgung
Der Kernhaushalt des Main-Tauber-Kreis hat seit 2011 keine Kredite mehr aufgenommen. Für die Jahre 2021 bis 2024 sind nun aber im Nachtrag 2021 Kreditaufnahmen von 46,5 Mio. Euro geplant. Dies sind 9,0 Mio. Euro mehr als im Haushalt 2021 veranschlagt.
Dies liegt vor allem an der Verschiebung der großen und wichtigen Bauprojekte wie der Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim und der Straßenmeisterei Külsheim. Die Mittel werden nach aktueller Planung nun früher gebraucht als im Haushalt 2021 geplant, weshalb sich auch die Finanzierung nach vorne verlagert. Zudem soll die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 5,5 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Dies führt dazu, dass wir nach aktuellem Planungsstand zum Ende des Jahres 2024 einen Schuldenstand von 60,20 Mio. Euro hätten (Plan 2021: 46,5 Mio. Euro).
1.4.4 Entwicklung
Liquidität
Der hohe Liquiditätsstand in den
Jahren 2021 bis 2023 ist unter anderem auf die Aufnahme von Krediten
zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines KFW-Darlehens für
die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums in Wertheim stehen.
1.5 Verschuldung
4. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ausführungen unter 1.
Sachverhalt.
Verfasser/-in: Philipp Freitag
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlage:
Eckpunkte Nachtragshaushalt 2021