Betreff
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021
Vorlage
V-KT/271/2021/a
Aktenzeichen
902.31
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021 wird genehmigt.

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltspan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung wie folgt festgesetzt:

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher      6.000.000 EUR

auf                                                                                                                    6.840.000 EUR

festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird von bisher                                                                                                34.065.000 EUR

auf                                                                                                                   64.892.000 EUR

festgesetzt.

§ 4 Kassenkredite

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.

 

 

 

§ 5 Hebesatz der Kreisumlage

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird nicht geändert.

 

 

2.    Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Nachtragshaushalts-planes für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt.

 


1. Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2021 wurde am 09.12.2020 in den Kreistag eingebracht und am 20.01.2021 beschlossen. Da sich seit der Verabschiedung des Haushalts die Gesamtkosten für maßgebliche Bauprojekte (Generalsanierung Berufliches Schulzentrum Wertheim sowie Straßenmeisterei Külsheim) erhöht haben und die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen nicht ausreichen, um die im Jahr 2021 noch ausstehenden Vergaben rechtskonform auszuschreiben und zu vergeben, ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltes geboten. Darüber hinaus wurden die aktuellen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt eingearbeitet.

 

Nach der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 30.06.2021 wurde nochmals, wie mündlich im Ausschuss vorgetragen, die Kreditermächtigung für das Jahr 2021 geändert. Eigentlich sollte diese im Entwurf des Nachtragshaushaltes um 0,5 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro vermindert werden. Nachdem jedoch neue Bestimmungen beim KfW-Tilgungszuschuss eine erhöhte Förderung für das BSZ Wertheim möglich machen, ist es sinnvoll, die Kreditermächtigung für 2021 nicht zu senken, sondern um 0,84 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsansatz 2021 (6,0 Mio. Euro) zu erhöhen. Somit besteht die Möglichkeit, unter Einbeziehung der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2020 (5,5 Mio. Euro), einen Kredit in Höhe von 12,34 Mio. Euro aufzunehmen. Hiermit bleibt die Chance auf einen höheren Tilgungszuschuss gewahrt. Über die tatsächliche Höhe der Kreditaufnahmen und somit auch des Tilgungszuschusses entscheidet schlussendlich die KfW im Rahmen des Antragsverfahrens.  Die Gesamtkreditaufnahmen im Planungszeitraum 2021 bis 2024 ändern sich gegenüber dem im Ausschuss vorgestellten Entwurf nicht, da im Gegenzug die Kreditaufnahme im Jahr 2022 um 1,34 Mio. Euro von 9,0 Mio. Euro auf 7,66 Mio. Euro gesenkt wird. Somit beschränken sich die Änderungen nach dem Verwaltungs- und Finanzausschuss lediglich auf die Kreditaufnahmen im Jahr 2021 und 2022 sowie die Tilgungszahlungen im Jahr 2022.

 

Nach diesen geringfügigen Anpassungen stellt sich der Nachtragshaushalt 2021 wie folgt dar.

 

 

1.1 Ergebnishaushalt 2021

Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich um 262.800 Euro von 3.460.400 Euro auf 3.723.200 Euro. Dabei stehen den Mehraufwendungen in Höhe von 1.621.800 Euro Mehrerträge in Höhe von 1.359.000 Euro gegenüber.

 

 

1.1.1 Entwicklung der Erträge

 

1.1.2 Entwicklung der Aufwendungen

 

 

1.2 Finanzhaushalt 2021

Im Finanzhaushalt wurden im Wesentlichen die Bauprojekte Berufliches Schulzentrum Wertheim sowie Straßenmeisterei Külsheim neu veranschlagt.

 

 

 

1.3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich im Nachtragshaushalt von 34.065.000 Euro auf 64.892.000 Euro wie folgt:

 

 

1.4 Mittelfristige Finanzplanung

 

1.4.1 Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses

 

Zur Abdeckung der leicht gestiegenen Defizite des Ergebnishaushaltes (Gründe sind unter anderem Nachträge im Bauunterhalt, Einnahmeausfälle aufgrund Corona, Veranschlagung von Containermieten zur Auslagerung von Schulklassen im Rahmen der Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim) in den Jahren 2021 bis 2024 wird die (auch liquide) vorhandene Rücklage in Höhe von rund 17,94 Mio. Euro (Stand 31.12.2020) eingesetzt.

 

1.4.2 Entwicklung Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

 

1.4.3 Entwicklung Kreditaufnahmen und Tilgung

 

 

Der Kernhaushalt des Main-Tauber-Kreis hat seit 2011 keine Kredite mehr aufgenommen. Für die Jahre 2021 bis 2024 sind nun aber im Nachtrag 2021 Kreditaufnahmen von 46,5 Mio. Euro geplant. Dies sind 9,0 Mio. Euro mehr als im Haushalt 2021 veranschlagt.

 

Dies liegt vor allem an der Verschiebung der großen und wichtigen Bauprojekte wie der Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim und der Straßenmeisterei Külsheim. Die Mittel werden nach aktueller Planung nun früher gebraucht als im Haushalt 2021 geplant, weshalb sich auch die Finanzierung nach vorne verlagert. Zudem soll die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 5,5 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Dies führt dazu, dass wir nach aktuellem Planungsstand zum Ende des Jahres 2024 einen Schuldenstand von 60,20 Mio. Euro hätten (Plan 2021: 46,5 Mio. Euro).

 

 

1.4.4 Entwicklung Liquidität

 

Der hohe Liquiditätsstand in den Jahren 2021 bis 2023 ist unter anderem auf die Aufnahme von Krediten zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines KFW-Darlehens für die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums in Wertheim stehen.

 

 

 

 

 

 

1.5 Verschuldung

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Siehe Ausführungen unter 1. Sachverhalt.

 

 

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck

Anlage:

Eckpunkte Nachtragshaushalt 2021