Beschlussantrag:
- Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird genehmigt.
- Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wird genehmigt.
1. Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2017 wurde von der Verwaltung am 26.10.2016 eingebracht. Er wurde im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 23.11.2016 und im Sozial- und Kulturausschuss am 30.11.2016 sowie im Kreistag am 07.12.2016 vorberaten.
Es ergibt sich nun folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 153.698.050 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von -
151.038.050 €
Ordentliches
Ergebnis 2.660.000 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
Sonderergebnis 0
€
Gesamtergebnis 2.660.000 €
2. im Gesamtfinanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 152.419.650 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 146.144.350 €
Zahlungsmittelüberschuss
des Ergebnishaushalts 6.275.300 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.520.700 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 17.663.800 €
Zahlungsmittelbedarf
aus Investitionstätigkeit -
10.143.100 €
Finanzierungsmittelüberschuss
(+) / Finanzierungsmittelbedarf (-)
- 3.867.800 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 888.000 €
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit 2.112.000 €
Saldo
des Finanzhaushalts -
1.755.800 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf 3.000.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf 17.926.600 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000.000 €
§ 5
Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 wird auf 32,0 v. H.
der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen
Gemeinden festgesetzt.
2. Änderungen seit der
Haushaltseinbringung
2.1 Ergebnishaushalt
2.1.1 Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG
Zur Haushaltseinbringung wurden unter anderem die Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG entsprechend der Empfehlung des Landkreistages mit einem Kopfbetrag von 633 € pro Einwohner gerechnet. Mit dem Haushaltserlass vom 18.11.2016 wurde dieser nun auf 664 € pro Einwohner festgesetzt. Resultierend daraus ergeben sich bei den Schlüsselzuweisungen Mehrerträge in Höhe von ca. 2,9 Mio. € gegenüber der eingebrachten Planung.
2.1.2 Zuweisungen nach dem
Verwaltungsstrukturreformgesetz
Bei den Zuweisungen nach dem Verwaltungsstrukturreformgesetz (§ 11 Abs. 5 FAG) führt eine Aufstockung der pauschalen Zuweisungen ebenfalls zu Mehrerträgen von rund 0,6 Mio. €.
2.1.3 Sachkostenbeiträge für Schulen
Auch die Sachkostenbeiträge für die Schulen (§ 17 FAG) werden mit dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Schullastenverordnung voraussichtlich um 609.000 € steigen.
2.1.4 Soziallastenausgleich
Des Weiteren erhöhen sich die Zahlungen für den Soziallastenausgleich nach § 22 FAG gegenüber der früheren Planung um 216.000 €.
2.1.5 Beschlussfassungen der Ausschüsse am 23.11.16 u. 30.11.16
Auf der Aufwandsseite wurde auf Antrag des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 23.11.2016 eine Kürzung der Aufwendungen um 400.000 € beschlossen.
Zudem wurde der vom Kernhaushalt zu tragende Jahresverlust des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach auf Antrag des Sozial- und Kulturausschusses vom 30.11.2016 um 100.000 € gesenkt.
2.2 Finanzhaushalt
2.2.1 Straßenbau
Im Finanzhaushalt führen durch die Straßenbaukommission beschlossene Änderungen im Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zu Mehrauszahlungen von 300.000 €.
2.2.2 Breitband
Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Verschiebung der Einzahlung des Landeszuschusses für den Breitbandausbau. Gemäß Förderbescheid wird der Landeszuschuss erst am Ende der Baumaßnahme in einer Summe ausbezahlt, also frühestens 2019. Da im Finanzhaushalt das Kassenwirksamkeitsprinzip gilt, muss die im Jahr 2017 und im Jahr 2018 veranschlagte Einzahlung in Höhe von jeweils 1.842.800 € in das Jahr 2019 verschoben werden.
Resultierend
aus den Änderungen im Finanzhausalt steigt der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 8.000.300 € auf
10.143.100 €.
2.2.3 Kredite
Bedingt durch die erheblichen Mehrerträge im Ergebnishaushalt konnte auch die zur Einbringung geplante Kreditaufnahme im Jahr 2017 von 7 Mio. € auf 3 Mio. € gesenkt werden.
2.3 Mittelfristige Finanzplanung
Die für das Jahr 2017 erläuterten positiven Auswirkungen nach Bekanntgabe des Haushaltserlasses setzen sich auch in der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2020 fort.
Der Haushaltserlass prognostiziert für die mittelfristige Planung einen weiteren stetigen Anstieg der Steuerkraftsummen der Gemeinden. So wird für das Jahr 2018 eine Steigerung um 5%, für das Jahr 2019 um 9 % sowie für das Jahr 2020 um 13% gegenüber dem Jahr 2017 prognostiziert. Dies hat auch ein wachsendes Kreisumlageaufkommen zur Folge.
Im Finanzhaushalt wirken sich die Änderungen im Straßenbauprogramm und die verzögerte Zahlung der Zuwendung des Landes für den Breitbandausbau aus. Im Jahr 2018 werden im Straßenbauprogramm zunächst 400.000 € mehr benötigt als bisher vorgesehen. Demgegenüber kann der Ansatz in den Jahren 2019 und 2020 allerding um insgesamt ca. 1,6 Mio. €. gesenkt werden.
Auch die zunächst geplante Einzahlung aus der Zuwendung Breitbandförderung des Landes für 2018 wurde aus aktuellem Anlass nun im Jahr 2019 eingeplant. Diese Verschiebung führt zur Ausweisung einer negativen Liquidität in der Liquiditätsplanung zum Ende des Haushaltsjahres 2018.
Von den ehemals geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von 12,5 Mio. € in den Jahren 2018 bis 2020 sind nach Einarbeitung der Veränderungen schlussendlich nur 1,5 Mio. € notwendig.
Der Verlustausgleich bezüglich des Hallenbades im Haus Heimberg wurde für die kommenden Jahre entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages am 07.12.2016 angepasst. Zudem ergaben sich nach Überarbeitung des Wirtschafsplans des Kloster Bronnbach beim Jahresverlust und investivem Defizit auch in der mittelfristigen Finanzplanung kleine positive Änderungen. Diese wurden entsprechend im Haushaltsplan eingepflegt.
Alle Veränderungen einschließlich der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Liquidität können der Anlage 1 entnommen werden.