Betreff
K2858, Sanierung der Vorbachbrücke in Weikersheim: Nachtrag 1 - der Höhe nach
Vorlage
V/338/2021
Aktenzeichen
681.2858
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Dem Nachtrag Nr. 1 „Verstärkung des Überbaus“ in Höhe von 103.592,08 Euro (brutto) zzgl. Planungskosten in Höhe von ca. 10.000 Euro (brutto) wird der Höhe nach zugestimmt.

 

1. Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 28.04.2021 (V/265/2021) wurde dem Nachtrag Nr. 1 zur Verstärkung des Überbaus der Vorbachbrücke in Weikersheim dem Grunde nach zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten des Nachtrages wurden zum damaligen Zeitpunkt mit ca. 110.000 Euro (brutto) beziffert, davon ca. 100.000 Euro für die Bauleistung und ca. 10.000 Euro für Planungsleistungen.

 

Genehmigung der Höhe nach:

Nach Ausführung der Nachtragsleistungen lässt sich nun der tatsächliche Aufwand für die Nachtragsleistung unter Verwendung der Kalkulationsansätze des Hauptvertrages beziffern. Somit kann der Nachtrag der Höhe nach genehmigt werden. Die Gesamtkosten liegen mit 103.592,08 Euro (brutto) geringfügig über dem erwarteten Kostenrahmen. Zusätzlich sind Planungsleistungen zum Preis von ca. 10.000 Euro (brutto) angefallen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Teilhaushalt 5 unter Produktgruppe 5420 „Kreisstraßen“ aus dem Investitionsauftrag I 5420 000000 9 „Straßenausbauprogramm investiv“. Die Mittel für den Nachtrag Nr. 1 zur Verstärkung des Überbaus des Bauwerks bis zur Höhe von 110.000 Euro (brutto) wurden bereits mit V/265/2021 bewilligt.

 

Die geringfügigen Mehrkosten für den Nachtrag Nr. 1 in Höhe von ca. 3.600 Euro (brutto) können ebenfalls aus dem I Auftrag I 5420 0000 009 im Jahr 2021 finanziert werden. Auf diesem I-Auftrag waren im Haushaltsjahr 2020 2,06 Mio. Euro eingeplant, die vollständig in das Jahr 2021 übertragen wurden. Beim Planansatz für die Ertüchtigung der Tauberbrücke Archshofen im Zuge der K2869 (2021: 300.000 Euro) bestehen noch Restmittel in Höhe von 43.000 Euro. Die Tauberbrücke Archshofen kann aufgrund ihrer Förderfähigkeit erst im Jahr 2022 ertüchtigt werden, eine entsprechende Etatisierung wurde daher für das Jahr 2022 neu beantragt. Somit stehen ausreichende Mittel zur Finanzierung des Nachtrages zur Verfügung.

 

Für die Maßnahme wird ein Zuschuss nach dem LGVFG in Höhe von mindestens 180.000 Euro erwartet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den vorzeitigen Baubeginn zugelassen und angekündigt, dass die Bewilligung noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die tatsächliche Förderung wird voraussichtlich höher ausfallen als ursprünglich angenommen.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Reinhold Ernst / Sabrina Rohnacher

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger