Betreff
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
V-KT/342/2021
Aktenzeichen
011.131
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Main-Tauber-Kreis mit Wirkung zum 1. Januar 2022.

 

 

1. Sachverhalt

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg in Kraft (vgl. Drucksache 16/9715 des Landtages Baden-Württemberg).

 

Die Änderung erfordert ebenso eine Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Main-Tauber-Kreis, da § 6 der Satzung in Bezug auf zu gewährende Reisekosten auf das Landesreisekostengesetz verweist.

 

Für die Entschädigungsregelung im Main-Tauber-Kreis wirkt sich die Neufassung des Landesreisekostengesetzes auf mit dem Fahrrad zurückgelegte Wegstrecken aus. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden außerdem grundsätzlich nur noch die Kosten für eine Fahrt der 2. Klasse erstattet.

 

Des Weiteren wurden lediglich redaktionelle Änderungen an der Satzung vorgenommen. Die Änderungen im Detail entnehmen Sie der beigefügten Synopse (Anlage 2). Die neue Fassung der Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Erhöhung der im Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg festgelegten Wegstreckenentschädigung für Fahrten, die mit einem Fahrrad zurückgelegt werden. Es werden, statt bisher zwei Cent je Kilometer, ab 1. Januar 2022 25 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

Die stärkere Berücksichtigung von mit dem Fahrrad zurückgelegten Strecken kann zur CO2-Einsparung und damit zum Klimaschutz beitragen.

 

 

Verfasser/-in: Julia Pfaff

Bereich/Amt: Büro des Landrats

Büroleitung: Markus Moll 

Anlagen: 2