Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen Amt für Pflege und Versorgung 2021
Vorlage
KT/356/2021
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget des Amtes für Pflege und Versorgung in Höhe von 290.000 Euro für das Jahr 2021 werden genehmigt.

 

2.    Die Finanzierung ist durch höhere Erträge von 50.000 Euro im Budget des Amtes für Pflege und Versorgung sowie darüber hinaus mit 240.000 Euro durch Minderaufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende beim Jobcenter Main-Tauber vollständig sichergestellt.

 

 

1. Sachverhalt

Das Amt für Pflege und Versorgung ist unter anderem zuständig für die Gewährung von ambulanten wie auch stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Daneben werden unter anderem Anträge auf Blindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz sowie dem Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII) und Anträge auf Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer sowie für Opfer einer Gewalttat auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) bearbeitet.

 

Im Haushaltsjahr 2021 werden höhere Aufwendungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erforderlich. Für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen stehen insgesamt 5.990.700 Euro zur Verfügung. Es kommt voraussichtlich zu Mehraufwendungen von 450.000 Euro.

 

Begründet sind diese höheren Aufwendungen zum einen in einer weiterhin steigenden Anzahl an Leistungsberechtigten (375 Leistungsberechtigte im Oktober 2021 gegenüber 354 Leistungsberechtigten im Oktober 2020, 2021 monatlich 17 Neuanträge im Durchschnitt), zum anderen in einer deutlichen Erhöhung der Entgelte der Pflegeheime, bedingt durch Tarifabschlüsse bzw. die Annäherung der nicht tarifgebundenen Häuser an eine tarifliche Bezahlung. Die höheren Vergütungen schlagen voll auf die Leistungsberechtigten bzw. die Hilfe zur Pflege durch, weil die Leistungen der Pflegekasse entsprechend einer „Teilkaskoversicherung“ bei einer Erhöhung der Entgelte der Pflegeheime nicht steigen.

 

Den höheren Aufwendungen stehen Einsparungen bzw. Minderaufwendungen von insgesamt 160.000 Euro bei den Fürsorgeleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Profitcenter 3150) mit 115.000 Euro sowie bei der Landesblindenhilfe (31100402) mit 45.000 Euro gegenüber. Unter Berücksichtigung dieser Minderaufwendungen werden somit voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen von 290.000 Euro im Amtsbudget entstehen.

 

Ein Hinweis auf entstehende überplanmäßige Aufwendungen erfolgte bereits im Rahmen des Finanzzwischenberichtes.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen ist durch höhere Erträge in Höhe von 50.000 Euro im Bereich der Hilfe zur Pflege im Budget des Amtes für Pflege und Versorgung und Minderaufwendungen von 240.000 Euro im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) beim Jobcenter Main-Tauber sichergestellt. Es kommt im Vergleich zur Planung zu keiner Mehrbelastung des Kreishaushalts.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Nicole Schwarz

Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlage: 1