Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Vorlage
S-V-KT/347/2021/a
Aktenzeichen
902.31
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird genehmigt.

 

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.   im Gesamtergebnishaushalt mit dem

      Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                                                              185.545.800 €

      Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                                            - 191.301.200 €

      Ordentliches Ergebnis                                                                                                                                           - 5.755.400

      Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                                                         0 €

      Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                                                         0 €

      Sonderergebnis                                                                                                                                                                            0 €

      Gesamtergebnis                                                                                                                                                       - 5.755.400

 

2.   im Gesamtfinanzhaushalt mit dem

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                      182.068.900 €

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                  - 179.613.900 €

      Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts                                                                                       2.455.000 €

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                       10.356.200 €

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                    - 23.627.700 €

      Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                                                                                       - 13.271.500

      Finanzierungsmittelüberschuss (+) / Finanzierungsmittelbedarf (-)                                                - 10.816.500

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                                     5.500.000 €

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                                  - 1.817.500 €

      Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                                                                         3.682.500

      Änderung des Finanzierungsmittelbestandes                                                                                             - 7.134.000

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

auf                                                                                                                                                                                          5.500.000 €

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf                                                                                                       53.750.100 €

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                             25.000.000 €

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird auf                                                                 29,5 v. H.

der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden festgesetzt.

 

2.    Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wird genehmigt.

 

 


1. Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2022 wurde am 27.10.2021 in den Kreistag eingebracht. Er wurde daraufhin im Jugendhilfeausschuss am 16.11.2021, dem Verwaltungs- und Finanzausschuss am 17.11.2021, dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 24.11.2021 und der Kreistagssitzung am 01.12.2021 vorberaten. Seit Einbringung des Haushaltes 2022 kam es zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen.

 

 

1.1  Ergebnishaushalt

 

1.1.1       Minderertrag bei der Kreisumlage

Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen vereinbart, den Hebesatz der Kreisumlage von 30 v.H. um 0,5 v.H. auf 29,5 v.H. zu senken. Hiermit sollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entlastet werden. Für den Landkreis bedeutet dies einen Minderertrag von 1.034.000 €. Das Kreisumlageaufkommen für 2022 beträgt nun noch 61.007.200 €.

 

1.1.2    Mehrertrag bei den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG

Die November-Steuerschätzung verspricht Steuermehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen in Milliardenhöhe. Laut Mitteilung des Landkreistages Baden-Württemberg ist aber derzeit noch keine Aussage über die Änderung des Kopfbetrages möglich. Die Landkreisverwaltung hat sich nach Rücksprache mit dem Landkreistag dennoch dafür entschieden, die November-Steuerschätzung in den Haushalt 2022 einzupreisen. Es wird daher eine Steigerung des Kopfbetrages von 10 € auf nunmehr 787 € angenommen. Dies führt zu einem Mehrertrag bei den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG von 949.400 €. Diese steigen somit auf 27.226.900 € an.

 

1.1.3    Aufnahme der Stelle eines Energiemanagers

Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Landkreisverwaltung ist die Schaffung eines Energiemanagements ein erster wichtiger Schritt. Dieses konzentriert sich vor allem auf mögliche Einsparpotentiale in den landkreiseignen Liegenschaften. Die dadurch entstehenden Kosten sind vor allem Personalkosten, weshalb der Bund über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle für das Energiemanagement mit 80% fördert. Infolgedessen wurden in den Haushalt 2022 Personalkosten für einen Energiemanager in Höhe von 60.000 € aufgenommen. Dagegen stehen auch Personalkostenerstattungen in Höhe von 48.000 €.

 

 

1.1.4    Aufnahme einer Stelle für den Digitalfunk

Die Umstellung auf den Digitalfunk ist ein Meilenstein im Bereich des Katastrophenschutzes, in dem der Main-Tauber-Kreis auch weiterhin eine Führungsrolle einnehmen will. Für die Einführung und Betreuung ist die Stelle eines Digitalfunkers sinnvoll, welche nun nachträglich mit Personalkosten in Höhe von 60.000 € im Haushalt 2022 veranschlagt wurde. Eine Förderung hierfür gibt es jedoch nicht.

 

1.1.5    Aufnahme der Stelle eines E-Government-Koordinators

Mit Schreiben vom 28.11.2021 teilte der Landkreistag mit, dass das Land für die gemeinsame Aufgabe „OZG-Umstellung“ (Onlinezugangsgesetz) insgesamt 41,50 Mio. € zur Verfügung stellt. Hiervon sollen mit 8,00 Mio. € die befristete Anstellung von E-Government-Koordinatoren bei den Landkreisen für die Jahre 2022 und 2023 finanziert werden. Im Haushalt 2022 wurde deshalb die Stelle eines E-Government-Koordinators mit Personalkosten von 80.000 € aufgenommen. Dementgegen stehen Personalkostenerstattungen in Höhe von ebenfalls 80.000 €.

 

1.1.6    Mehraufwand für Sachkosten des Energiemanagers

Für die Sachkosten des Energiemanagers kann eine Förderung von Bund und Land beantragt werden. So wurden die Rechts- und Beratungskosten im Bereich Klimaschutz (z.B. für Seminare und Tagungen) von 16.000 € um 13.600 € auf nun 29.600 € erhöht. 5.600 € davon werden vom Land mit 75% gefördert, absolut somit 4.200 €. Für die restlichen 8.000 € kann eine Förderung des Bundes beantragt werden, welche mit 5.600 € (70-prozentige Förderung) neu im Haushalt 2022 veranschlagt worden ist. Insgesamt betragen die Förderungen für die Sachkosten des Energiemanagers somit 9.800 €.

 

1.1.7    Steigende Asylaufwendungen

Die aktuell stetig steigende Zahl an Zuweisungen von geflüchteten Menschen stellt die Landkreisverwaltung vor neue Herausforderungen. So müssen die in den letzten Jahren kontinuierlich abgebauten Unterbringungskapazitäten wieder hochgefahren werden. Hierbei werden auch Containerstandorte wieder eine wichtige Rolle spielen. Zudem sind Hausmeister und Integrationsmanager notwendig. Deshalb wurden im Haushalt 2022 die Aufwendungen für die Asylunterbringung um 1.500.000 € (Sach- und Personalkosten) aufgestockt. Im Gegenzug sind jedoch Erträge in gleicher Höhe eingeplant, da die Landkreisverwaltung von einer Kostenerstattung des Landes in voller Höhe ausgeht.

 

1.1.8    Mehraufwand bei den Aufwendungen für Gas

Am 05.10.2021 wurde dem Landkreis seitens seines Gaslieferanten mitgeteilt, dass die Gaslieferungen eingestellt wurden. Der Widerspruch der Landkreisverwaltung wurde vom Lieferanten mit der Begründung der Unzumutbarkeit der Verträge zurückgewiesen. Um zu verhindern, dass der Landkreis in der sehr teuren Grundversorgung verbleibt, hat sich die Verwaltung um die Abschlüsse von neuen Lieferverträgen bemüht. Die durch die neue Ausschreibung erzielten Preise sind jedoch trotzdem um das 4,5-fache höher als die des bisherigen Lieferanten und gelten bis Ende des Jahres 2022. Da die Ansätze des eingebrachten Haushaltes 2022 auf Grundlage der alten Preise hochgerechnet waren, sind diese in ihrer Höhe nicht mehr ausreichend. Aufgrund dessen mussten nun die Aufwendungen für Gas im Jahr 2022 um 1.000.000 € erhöht werden.

 

1.1.9    Minderaufwand bei der Hilfe zur Pflege durch das Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz

Das kürzlich vom Bund erlassene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung soll für eine Tarifbezahlung für Pflegekräfte und zugleich Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen sorgen. Diese zusätzliche Bezuschussung des Bundes wirkt sich auch auf die Aufwendungen des Landkreises bei der Hilfe zur Pflege positiv aus. Die damit einhergehende Entlastung des Kreishaushaltes kann jedoch im Moment nicht genau beziffert werden. Die Verwaltung geht jedoch von einem Minderaufwand in Höhe von 300.000 € bei der Hilfe zur Pflege aus. Dies wurde für das Jahr 2022 entsprechend veranschlagt.

 

1.1.10  Aufstockung der Beratungsarbeit in der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen

Mit Antrag vom 22.10.2021 bittet der Verein Frauen helfen Frauen um eine Aufstockung der Zuwendung seitens des Landkreises. Auf dem entsprechenden Produkt 314009 stehen bisher 14.000 € zur Verfügung. Durch die Umschichtung von 6.000 € vom Produkt 316001 (bisheriger Ansatz 33.600 €, u.a. für Tafelläden, Kreisseniorenrat etc.) kann diese erhöhte Zuwendung ergebnisneutral im Haushalt umgesetzt werden. Der neue Ansatz beträgt somit 20.000 € auf dem Produkt 314009 und 27.600 € auf dem Produkt 316001.

 

1.1.11  Mehraufwand für Zuschüsse zur Förderung des Sports

Aus gegebenem Anlass wurden die Zuschüsse zur Förderung des Sports gegenüber dem eingebrachten Haushalt um 3.000 € auf nun 78.000 € erhöht.

 

1.1.12  Mehraufwand für Grippeimpfungen durch den BAD

Im Bereich Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin wurde für das Haushaltsjahr 2022 ein Ansatz in Höhe von 4.000 € für Erstattungen an den BAD nachgemeldet. Der Planansatz für das Jahr 2022 beträgt damit nun 79.000 €. Mit diesen zusätzlichen Geldern sollen im nächsten Jahr Grippeimpfungen für die Mitarbeiter des Landratsamtes durch den BAD angeboten werden, um damit ein niederschwelliges Angebot für die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter zu schaffen.

1.1.13 Corona

Im eingebrachten Haushalt 2022 ist ein Ansatz in Höhe von 50.000 € für das Corona-Budget vorgesehen. Dieses steht zur Deckung coronabedingter Aufwendungen (z.B. Beschaffung Eigentests, Mund-Nasenschutz, Desinfizierungen etc. zur Verfügung). Aufgrund der aktuell dramatischen Entwicklung der Corona-Lage hat die Verwaltung sich dazu entschieden, einen weiteren Corona-Puffer im Jahr 2022 vorzusehen, um hiermit u.a. den neu hinzukommenden Regionalen Impfstützpunkt (RIS) finanzieren zu können. Das Corona-Budget wird deshalb nochmals um 3.000.000 € (Sach- und Personalkosten) erhöht. Daraus resultierend wurden entsprechende Erstattungen in Höhe von 3.000.000 € eingeplant.

 

1.1.14  Geschwindigkeitsmessungen

Da die Lieferung der im Jahr 2022 neu zu beschaffenden kreiseigenen Geschwindigkeits-messanlage zeitlich noch nicht eingeordnet werden kann, sollen die bis zur Lieferung notwendigen Messungen an die Firma Radarrent vergeben werden. Im eingebrachten Haushalt steht hierfür ein Ansatz von 20.000 € zur Verfügung. Um jedoch mindestens fünf Messtage im Monat abdecken und evtl. auch in den Sommermonaten öfter messen zu können, wurde der Ansatz um 25.000 € auf nun 45.000 € erhöht. Damit einhergehend werden auch Mehrerträge bei den Bußgeldern für Geschwindigkeitsverstöße erwartet. Der Ansatz für Erträge aus Ordnungswidrigkeiten wurde deshalb gegenüber der ursprünglichen Planung um 25.000 € erhöht.

 

1.1.15  Minderaufwand bei den Kreditzinsen

Aufgrund der Verschiebung der Aufnahme des geplanten KFW-Darlehens von Ende 2021 in das erste Halbjahr 2022 fallen für das Jahr 2022 somit auch nur die Hälfte der geplanten Zinsaufwendungen an. Dies führt zu Einsparungen von 77.100 € gegenüber dem ursprünglich geplanten Ansatz von 154.300 €.

 

1.1.16  Ordentliches Ergebnis

Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich aufgrund der Änderungen im Ergebnishaushalt gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan von - 4.965.100 € um 790.300 € auf - 5.755.400 €.

 

 

1.2      Finanzhaushalt

 

1.2.1    Veranschlagung weiterer Auszahlungen für die Generalsanierung des BSZ Bad Mergentheim

Für die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten, Honorarforderungen der Fachplaner sowie Rechnungen zur Fertigstellung der Außenanlage müssen im Jahr 2022 beim Beruflichen Schulzentrum Bad Mergentheim nochmals Auszahlungen in Höhe von 210.000 € veranschlagt werden.

 

1.2.2    Mehrauszahlungen für die Generalsanierung der GU Bad Mergentheim

Bei der Generalsanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Mergentheim kommt es aufgrund der Anpassung an die aktuellen Baupreise und notwendige nachträgliche Plananpassungen zu einer Erhöhung der Baukosten. Deshalb musste der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 um 465.300 € erhöht werden und beträgt nun 1.210.400 €.

 

1.2.3    Mehrauszahlungen für den Neubau der Straßenmeisterei Külsheim

Auch für den Neubau der Straßenmeisterei in Külsheim ist gegenüber dem eingebrachten Haushalt eine Anpassung des Haushaltsansatzes 2022 notwendig. Nach der aktuellen Kostenberechnung liegen die Baukosten um 677.400 € höher als ursprünglich geplant. Aufgrund dessen wurde der Plansatz im Jahr 2022 von 4.068.000 € auf 4.745.400 € erhöht.

 

1.2.4    Verschiebung eines Teilbetrages der Auszahlungen für das Bursariat II von 2022 in das Jahr 2025

Beim Umbau des Bursariats II wurde der Haushaltsansatz 2022 von 2.500.900 € um 1.000.000 € gekürzt. Für 2022 steht somit noch ein Ansatz von 1.500.900 € zur Verfügung.

 

1.2.5    Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2022 beträgt nach den oben beschriebenen Änderungen bei den Investitionen nun 13.271.500 €. Dies entspricht gegenüber der ursprünglichen Planung einer Verschlechterung von 352.700 €, welche mit den vorhandenen liquiden Mitteln aufgefangen werden soll.

 

1.2.6    Kreditaufnahmen und Tilgungen

Im eingebrachten Haushalt war für das Jahr 2022 keine Kreditermächtigung vorgesehen, da für die Aufnahme des KFW-Darlehens die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2020 in Anspruch genommen werden sollte. Dies ändert sich jedoch durch die Verschiebung der Aufnahme des Darlehens, da die Kreditermächtigung für das Jahr 2020 nach Erlass der Haushaltssatzung 2022 verfällt. Deshalb wurde nun für das Jahr 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von 5.500.000 € veranschlagt. Mit der im Jahr 2022 noch gültigen Kreditermächtigung aus 2021 von 6.840.000 € steht somit wieder eine ausreichend hohe Ermächtigung für die Aufnahme des KFW-Darlehens zur Verfügung.

 

 

Zudem sinken durch die verzögerte Aufnahme des Darlehens die Tilgungszahlungen des Jahres 2022 von 2.023.100 € auf 1.817.500 € (- 205.600 €). Durch den erst zum zweiten Halbjahr 2022 geplanten Tilgungsbeginn des KFW-Darlehens muss im Jahr 2022 entsprechend weniger getilgt werden als im eingebrachten Haushalt angenommen.

 

1.2.7    Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

Resultierend aus den Änderungen bei der Kreditermächtigung und den Tilgungen wird aus dem eingebrachten Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit von 2.023.100 € im endgültigen Haushalt ein Finanzierungsmittelüberschuss (= Nettoneuverschuldung) in Höhe von 3.682.500 €.

 

1.2.8    Liquidität

Der im eingebrachten Haushalt prognostizierte Anfangsbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 18.186.935 € wird so nicht eintreten, da die Aufnahme des KFW-Darlehens nach 2022 verschoben wurde. Stattdessen wird nun von einem Anfangsbestand 2022 in Höhe von 7.162.935 € ausgegangen. Auf Basis des Finanzzwischenberichtes 2021 wurden hier zudem die angekündigten Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und die überplanmäßigen Aufwendungen für die Gasversorgung des Jahres 2021 berücksichtigt. Durch Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus 2021 wird sich der Stand der liquiden Mittel im Jahr 2022 weiter erhöhen, sodass für Ende des Jahres ein Endbestand von liquiden Mittel in Höhe von 6.868.935 € geplant ist.

 

 

1.3      Mittelfristige Finanzplanung

 

1.3.1    Ergebnishaushalt

Im Jahr 2024 der mittelfristigen Finanzplanung wirken sich die im Jahr 2022 höher angesetzten Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG negativ auf die an das Land zu zahlende FAG-Umlage aus, weil sich die Höhe dieser an der Summe der Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer aus dem zweitvorangegangenen Jahr orientiert. Der Ansatz wurde deshalb um 209.800 € auf 7.561.100 € erhöht.

 

Ansonsten schlagen sich im Ergebnishaushalt die unter Punkt 1.1 erläuterten Veränderungen im Zusammenhang mit den neu aufgenommenen Personalstellen inkl. Erstattungen auch in der mittelfristigen Finanzplanung nieder. Ebenso kommt es bei den Zinsaufwendungen aufgrund der Verschiebung der Darlehensaufnahmen zu geringfügigen Änderungen.

 

1.3.2    Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt mussten bei den Investitionen für die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten, Honorarforderungen der Fachplaner sowie Rechnung zur Fertigstellung der Außenanlage beim BSZ Bad Mergentheim in den Jahren 2023 und 2024 nochmals 20.000 € bzw. 14.000 € veranschlagt werden.

 

Des Weiteren finden sich im Jahr 2025 die aus dem Jahr 2022 verschobenen Gelder für den Umbau des Bursariats II in Höhe von 1.000.000 € wieder, die mittels einer in entsprechender Höhe eingeplanten Verpflichtungsermächtigung neu veranschlagt wurden.

 

Im Bereich des Straßenbaus kam es bei den Zuweisungen für die Radwege Apfelbach-Markelsheim (- 78.500 €) und Werbach-Böttigheim (- 74.000 €) zu einer nachträglichen Korrektur der Haushaltsansätze, da hier versehentlich höhere Zuschüsse eingeplant waren.

 

 

Alle Veränderungen einschließlich ihrer Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Liquidität können der beigefügten Veränderungsliste (Anlage 1) entnommen werden.

 

 

1.4      Sonstige Änderungen

 

Stellenplan

Im Stelleplan wurden nachträglich die folgenden Stellen aufgenommen:

-       Stelle Energiemanagement in Besoldungsgruppe A11

-       Stelle Digitalfunk in Besoldungsgruppe A9

-       Stelle E-Government-Koordination in Besoldungsgruppe A11

 

 

2. Alternativen

Keine.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Siehe oben und in der Anlage 1.

 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung Klimarelevanz

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck

 

Anlage:

- Veränderungsliste Haushalt 2022

- Haushaltsplan 2022 (Einbringung)