Betreff
Übernahme einer Bürgschaft für die Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH
Vorlage
V-KT/376/2021
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Main-Tauber-Kreis übernimmt eine Ausfallbürgschaft für die Aufnahme eines Darlehens bei der Sparkasse Tauberfranken durch die Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH für den Kauf der Liegenschaft in der Johann-Hammer-Straße 24 - 26 in Bad Mergentheim in Höhe von maximal 1.512.000 Euro.

 

 

1. Sachverhalt

Die Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH beabsichtigt den Kauf der Liegenschaft in der Johann-Hammer-Straße 24 - 26 in Bad Mergentheim. Bisherige Eigentümerin des Gebäudes ist die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung. Die Kosten für den Erwerb belaufen sich auf 5.400.000 Euro. Die Kaufnebenkosten liegen schätzungsweise bei 400.000 Euro. Des Weiteren sollen rund 500.000 Euro für dringend notwendige Instandsetzungen eingeplant werden.

 

Die Gesellschafterversammlung der Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH hat in ihrer Sitzung am 10.02.2022 dem Kauf der Liegenschaft und der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.300.000 Euro bei der Sparkasse Tauberfranken zugestimmt. Für einen anteiligen Darlehensbetrag werden von der Sparkasse Sicherheiten benötigt. Diese Sicherheiten sollen durch Kommunalbürgschaften des Main-Tauber-Kreises und der Stadt Bad Mergentheim gewährleistet werden.

 

Beide Bürgen sind die Hauptgesellschafter der Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH. So hält der Main-Tauber-Kreis 30 Prozent und die Stadt Bad Mergentheim 24 Prozent der Geschäftsanteile des Unternehmens.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Regionalförderung durch Unterstützung der mittelständischen Industrie, des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungsbereichs und der Landwirtschaft im Main-Tauber-Kreis. Dies geschieht durch Beratung, Schulung, Bereitstellung von Räumlichkeiten und Einrichtungen, Vermittlung von Leistungen Dritter sowie durch alle sonstigen Maßnahmen, die zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Region geeignet sind.

 

Für ihre Tätigkeit hat die Gesellschaft bisher das o.g. Gebäude von der Steinbeis-Stiftung angemietet. Institutionen, Bildungseinrichtungen, Dienstleistern und mittelständischen Unternehmen stehen rund 8.000 m² flexibel nutzbare Gewerbeflächen zur Verfügung. Darunter nehmen Gründer und Jungunternehmer, die ihre Existenz aufbauen bzw. festigen wollen, einen besonderen Stellenwert ein.

 

Gemäß § 48 Landkreisordnung (LKrO) i. V. m. § 88 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) darf der Landkreis Bürgschaften nur zur Erfüllung seiner Aufgaben übernehmen. Zudem bedürfen diese der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, also des Regierungspräsidiums Stuttgart. Auf Voranfrage seitens der Verwaltung hält das Regierungspräsidium die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme nach § 88 Abs. 2 GemO als mittelbare Wirtschaftsförderung für zulässig. Allerdings ist die Höhe der Bürgschaft durch beihilferechtliche Regelungen bei einer Darlehensaufnahme von 6.300.000 Euro auf 1.512.000 Euro begrenzt.

 

Zudem erhält die Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH durch die Sicherheit der kommunalen Bürgschaft auch günstigere Darlehenskonditionen. Die Sparkasse Tauberfranken beziffert den Zinsvorteil auf 0,25 Prozent. Damit der Landkreis durch seine Bürgschaft nicht den Wettbewerb verfälscht, hat er das in Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte Beihilfeverbot zu beachten. Dies bedeutet, dass der Bürgschaftsempfänger für die Übernahme der Bürgschaft ein angemessenes Entgelt (Avalprovision) an den Landkreis zahlen muss. Dieses bemisst sich üblicherweise an dem Zinsvorteil (hier 0,25 Prozent), welcher dem Darlehensnehmer durch die Kommunalbürgschaft entsteht. Die Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH hat somit schlussendlich keine Zinsersparnis, weil diese durch die Avalprovision vom Landkreis abgeschöpft werden muss.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt des Main-Tauber-Kreises gibt es keine negativen finanziellen Auswirkungen, es sei denn der Bürgschaftsfall tritt ein. Dann tritt der Landkreis an die Stelle der Mittelstandszentrum Tauberfranken GmbH und übernimmt deren Darlehensverpflichtungen in Höhe der Bürgschaft.

 

Für die Übernahme der Bürgschaft erhält der Main-Tauber-Kreis Erträge durch die Avalprovision in Höhe von 3.780 Euro pro Jahr (1.512.000 Euro x 0,25 Prozent). Diese Erträge vermindern sich entsprechend dem Stand der Bürgschaftshöhe, weil diese mit der Darlehenstilgung abnimmt.

 

 

 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck