Betreff
Verlagerung des Recyclinghofes Tauberbischofsheim in den Industriepark A 81 - Pacht- und Dienstleistungsvertrag zwischen Fa. INAST, Mosbach und Abfallwirtschaftsbetrieb
Vorlage
V-KT/385/2022
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Verlagerung des Recyclinghofes Tauberbischofsheim in den Industriepark A 81 sowie dem Pacht- und Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma INAST Abfallbeseitigungs GmbH aus Mosbach und dem Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) wird zugestimmt.

 

1. Sachverhalt

Der bestehende Recyclinghof an der Kläranlage in Tauberbischofsheim genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Er ist schlecht erschlossen, zu klein und kann am bisherigen Standort nicht erweitert werden. Auf Grund der starken Frequentierung ergeben sich immer wieder Kapazitätsprobleme (Stau, volle Container etc.). Die Suche nach einem neuen Standort war bisher nicht erfolgreich.

 

Durch die Umsiedlung der Firma INAST von Königshofen in den Industriepark A 81 ergibt sich nun die einmalige Möglichkeit, den Recyclinghof am neuen Standort der Firma INAST zu betreiben. Der neue Recyclinghof soll auf einer Teilfläche des Betriebsgeländes der Firma INAST im Industriepark A 81, Ernst-Bauer-Str. 4, 97941 Tauberbischofsheim errichtet werden (siehe Anlage). Hierzu soll ein Pacht- und Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma INAST und dem AWMT abgeschlossen werden (siehe Anlage). Die Fertigstellung und die Inbetriebnahme des Recyclinghofes sind für Ende 2022/Anfang 2023 vorgesehen.

 

Die Firma INAST stellt die für den Betrieb des Recyclinghofes notwendige Infrastruktur, insbesondere die baulichen Voraussetzungen, Container, Personal (zwei Mitarbeitende) und Personalräume zur Verfügung. Den Umschlag und die Entsorgung/Verwertung der im Recyclinghof anfallenden Stoffströme übernimmt die Firma INAST im Auftrag des AWMT.

 

Folgende, deutlich verbesserte Öffnungszeiten für private und gewerbliche Kleinanlieferer sind vorgesehen:

Bisher:                                                                                                Neu:

Di.          14:00 bis 17:00 Uhr                                                       Mo. bis Sa.            8:30 bis 12:00 Uhr

Do.         14:00 bis 17:00 Uhr                                                       Mo. bis Fr.          14:00 bis 16:30 Uhr

Sa.            9:00 bis 14:00 Uhr                                                       Mo. und Do.                 bis 18:00 Uhr

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für die Erbringung der Leistung zahlt der AWMT ein monatliches Entgelt von 13.503,75 Euro zuzüglich MwSt. Eine Preisanpassung der Vergütung erfolgt alle zwölf Monate anhand der vom Landkreistag Baden-Württemberg veröffentlichten Preisanpassungsklausel. Der Preisanpassung unterliegen 77 Prozent der Vergütung. Die restlichen 23 Prozent sind Fixkosten, die für die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben. Der Pacht- und Dienstleistungsvertrag ist beidseitig mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende kündbar.

 

Gegenüber der bisherigen Lösung mit Personal- und Betriebskosten von ca. 30.000 Euro pro Jahr entstehen zukünftig Kosten in Höhe von ca. 193.000 Euro pro Jahr. Diese Mehrkosten sind jedoch durch folgende Vorteile gerechtfertigt:

·         Bau und Unterhaltung eines neuen Recyclinghofes entfällt

·         stark erweiterte Öffnungszeiten

·         gute Verkehrsanbindung

·         besserer Kundenservice

·         keine Kapazitätsprobleme

·         kein eigenes Personalmanagement

 

Die entsprechenden Mittel werden im Wirtschaftsplan 2023 eingeplant. Für 2022 ist, wenn überhaupt, nur ein geringer Mittelbedarf nötig, der aus dem Wirtschaftsplan 2022 finanziert werden kann.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine x

negativ

 

 

Verfasser/-in: Dr. Walter Scheckenbach

Bereich/Amt: AWMT

Dezernatsleitung: Werner Rüger

Anlagen: 2