Beschlussantrag:
Der Kommanditanteil des Main-Tauber-Kreises an der Erneuerbare Energien Tauberbischofsheim GmbH & Co. KG (EET) in Höhe von 1.000 Euro wird gemäß beigefügtem Vertrag an die Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH (EA) übertragen.
1.
Sachverhalt
Der
Main-Tauber-Kreis hat sich im Jahr 2020 zur Errichtung einer
Freiflächensolaranlage auf der Übergangsdeponie Tauberbischofsheim, Gewann
Fichtengrund, an der Gesellschaft Erneuerbare Energien Tauberbischofsheim GmbH
& Co. KG (EET) beteiligt. Der Kommanditanteil des Landkreises beträgt 1.000
Euro (1 Prozent des Kommanditkapitals). Weitere Kommanditisten sind die Stadt
Tauberbischofsheim (1 Prozent des Kommanditkapitals) und die ZEAG Energie AG
(98 Prozent des Kommanditkapitals).
Diese
Beteiligung stellt derzeit einen körperschaftsteuerpflichtigen
„Mitunternehmer“-Betrieb gewerblicher Art (BgA) dar. Der Landkreis muss in der
derzeitigen Konstellation seinen Anteil am Jahresüberschuss der EET und die
Nutzungsentschädigung für den zur Verfügung gestellten Grund und Boden
versteuern. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent zzgl. des
Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 5.000 Euro
pro Jahr.
Um zukünftige Steuerlasten zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Kommanditanteil an der EET an die Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH (Eigengesellschaft des Landkreises) zu übertragen. Zur Übertragung wird eine Kaufpreiszahlung in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Die Einzelheiten sind in dem beigefügten Vertrag geregelt. Die beiden weiteren Kommanditisten sind mit der Übertragung einverstanden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Nutzungsentschädigung verbleibt beim Main-Tauber-Kreis und ist im Rahmen der Vermögensverwaltung körperschaftsteuerfrei. Der Anteil am Jahresüberschuss der EET fließt in das Jahresergebnis der EA. Somit kann ein mögliches positives Ergebnis mit den derzeitigen jährlichen Verlusten (derzeit ca. 20.000 Euro pro Jahr) und den bestehenden Verlusten (derzeit 501.123 Euro) der EA verrechnet werden. Eine Steuerbelastung lässt sich so aus heutiger Sicht vermeiden.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Peter Häußlein
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlage: 1