Beschlussantrag:
Herr Landrat Christoph Schauder wird mit Beginn seiner Amtszeit in Besoldungsgruppe B 7 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes eingewiesen.
1.
Vorbemerkung
Die
Angelegenheit wurde bereits durch den Kreistag am 12.05.2021 in nicht
öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen. Herr Landrat Schauder wurde
daher mit Beginn seiner Amtszeit in Besoldungsgruppe B 7 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes
eingewiesen. Zwischenzeitlich gibt es neue Handlungsempfehlungen des
Regierungspräsidiums. Darin werden die Landkreise gebeten, diese
Angelegenheit in öffentlicher Sitzung beschließen zu lassen, weshalb
nunmehr ein öffentlicher Beschluss nachgeholt wird.
2.
Sachverhalt
Landrätinnen und Landräte sind nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen. Nach § 2 Landeskommunalbesoldungsgesetz in der Fassung vom 21.10.2014, ist das Amt des Landrats in Landkreisen bis zu 175.000 Einwohnern den Besoldungsgruppen B 6 / B 7 zugeordnet (vor der Gesetzesänderung im Jahr 2014 nach B 5 / B 6).
In der Vergangenheit wurde das Amt des Landrats der jeweils höheren Besoldungsgruppe zugeordnet, womit der Größe des Landkreises sowie dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad des Amtes Rechnung getragen wurde.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Die Stelle ist im Stellenplan in Besoldungsgruppe B 7 ausgewiesen und finanziert.
5. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Torsten Hauck
Bereich/Amt: Amt für Personal und Zentrale Dienste
Dezernatsleitung: Torsten Hauck