Betreff
Festsetzung der Dienstbezüge des Landrats
Vorlage
KT/259/2021/a
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Herr Landrat Christoph Schauder wird mit Beginn seiner Amtszeit in Besoldungsgruppe B 7 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes eingewiesen.

 

 

 

 

1. Vorbemerkung

Die Angelegenheit wurde bereits durch den Kreistag am 12.05.2021 in nicht öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen. Herr Landrat Schauder wurde daher mit Beginn seiner Amtszeit in Besoldungsgruppe B 7 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes eingewiesen. Zwischenzeitlich gibt es neue Handlungsempfehlungen des Regierungspräsidiums. Darin werden die Landkreise gebeten, diese Angelegenheit in öffentlicher Sitzung beschließen zu lassen, weshalb nunmehr ein öffentlicher Beschluss nachgeholt wird.

 

 

2. Sachverhalt

Landrätinnen und Landräte sind nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen. Nach § 2 Landeskommunalbesoldungsgesetz in der Fassung vom 21.10.2014, ist das Amt des Landrats in Landkreisen bis zu 175.000 Einwohnern den Besoldungsgruppen B 6 / B 7 zugeordnet (vor der Gesetzesänderung im Jahr 2014 nach B 5 / B 6).

 

In der Vergangenheit wurde das Amt des Landrats der jeweils höheren Besoldungsgruppe zugeordnet, womit der Größe des Landkreises sowie dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad des Amtes Rechnung getragen wurde.

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Stelle ist im Stellenplan in Besoldungsgruppe B 7 ausgewiesen und finanziert.

 

 

5. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Torsten Hauck

Bereich/Amt: Amt für Personal und Zentrale Dienste

Dezernatsleitung: Torsten Hauck