Betreff
Anpassung der Förderung der Schulsozialarbeit durch den Main-Tauber-Kreis
Vorlage
JHA/112/2022
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Förderung der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zu.

 

2.    Die angepassten Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit treten zum 01.01.2022 in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Förderregelungen vom 01.01.2017.

 

 

1. Sachverhalt

Das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - verpflichtet das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

Die Aktivitäten der Jugendarbeit werden von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe organisiert und angeboten. Angebote der Jugendsozialarbeit und insbesondere der Schulsozialarbeit werden von freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Schulträger vorgehalten.

 

Auf Grundlage dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Main-Tauber-Kreis Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gem. §§ 11 bis 13 SGB VIII erarbeitet, die zuletzt zum 01.01.2017 geändert wurden.

 

Eine Anpassung ist aktuell im Förderbereich 4., Förderung der Schulsozialarbeit erforderlich.

 

Zunächst einmal bedarf es einer Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 10.06.2021 und dem neuen § 13a SGB VIII hat der Gesetzgeber diese Form der Jugendsozialarbeit in einer gesonderten Bestimmung geregelt und damit die Wichtigkeit dieses Unterstützungsangebots für junge Menschen hervorgehoben.

 

Eine Erhöhung der Förderung der Schulsozialarbeit ist angezeigt, um die Angebote für die Zukunft abzusichern. Es erscheint dabei sinnvoll, die Landkreisförderung weiterhin an die finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg zu koppeln bzw. in gleichem Umfang zu gewähren. Die Landesförderung wurde befristet im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ auf 17.800 Euro je Vollzeitstelle für eine Fachkraft aufgestockt, siehe Anlage 2. Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, den Personalkostenzuschuss je Vollzeitstelle ebenfalls von 16.700 Euro auf 17.800 Euro anzuheben; die Aufstockung des Landkreises soll allerdings unbefristet erfolgen. Sollte es in den kommenden Jahren zu einer weiteren Anhebung des Förderbetrags durch das Land kommen, wird eine entsprechende Anpassung für die Landkreisförderung zu prüfen sein.

 

Des Weiteren erfolgen redaktionelle Änderungen sowie die Festlegung eines früheren Antragszeitpunkts, um die Meldungen für die Haushaltsplanung des Folgejahres zu Grunde legen zu können.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es wird landkreisweit von insgesamt 25,25 zu fördernden Fachkraftstellen (Planungsstand 01.01.2022) in der Schulsozialarbeit ausgegangen. Die Mehraufwendungen für die Förderung der Schulsozialarbeit betragen 28.000 Euro und sind in der Gesamtplanung für die Produktgruppe 362002, Jugendsozialarbeit, mit insgesamt 610.000 Euro berücksichtigt.

 

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug

Anlagen: 2