Beschlussantrag:
1. Die vom Kirchlichen Kita-Netzwerk im Main-Tauber-Kreis erarbeiteten „Empfehlungen zur Sicherung der Qualität der Kita-Arbeit“ werden den Städten und Gemeinden im Landkreis als Anregung und Diskussionsgrundlage für die weitere Ausgestaltung der Angebote zur Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt
die Verwaltung, die Empfehlungen des „Kirchlichen Kita-Netzwerks im
Main-Tauber-Kreis“ im Rahmen der Jugendhilfeplanung angemessen zu berücksichtigen.
1. Sachverhalt
Die Kindertagesbetreuung mit ihren vielfältigen Angebotsformen ist heute ein unerlässlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge, der Förderung der Entwicklung sowie der Bildung von Kindern. Angemessene Betreuungsangebote sind darüber hinaus eine unabdingbare Voraussetzung für junge Familien, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
Die Zuständigkeit für die Betreuungsangebote in Krippen, klassischen Kindergärten und den Horteinrichtungen liegt dabei in der Verantwortung der Städte und Gemeinden, während die Landkreise die Leistungszuständigkeit für Kindertagespflege innehaben, vgl. Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetz des Landes sowie des Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe.
Die Betreuung in Einrichtungen ist dabei landesweit sehr unterschiedlich organisiert. Im Main-Tauber-Kreis kooperieren die Kommunen für ihre Bedarfsplanung regelmäßig umfangreich mit den Trägern der evangelischen oder katholischen Kirche oder haben ihnen diese Aufgabe vollständig zur Ausführung übertragen.
Von den insgesamt 125 Einrichtungen im Landkreis befinden sich 88 in kirchlicher Trägerschaft. Zehn Städte und Gemeinden betreiben insgesamt 29 kommunale Angebote und ergänzen so die konfessionell getragene Betreuung. In fünf Kommunen werden zusätzlich freie Träger der Jugendhilfe beauftragt. Bei diesen weiteren acht Kitas freier Träger handelt es sich vor allem um Waldkindergärten.
Im „Kirchlichen Kita-Netzwerk im Main-Tauber-Kreis“ haben sich die Träger beider Konfessionen zusammengeschlossen, um die aktuellen Entwicklungen in den verschiedenen Angebotsformen zu begleiten. Mitglieder des kirchlichen Kita-Netzwerks sind die kirchlichen Fachberaterinnen und Fachberater, die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der evangelischen und katholischen Kindertagesstätten, Trägervertreter der evangelischen und katholischen Dekanate sowie der Caritasverband und das Diakonische Werk im Main-Tauber-Kreis.
Das Netzwerk hat dem Main-Tauber-Kreis zu Beginn des Jahres „Empfehlungen zur Sicherung der Qualität der Kita-Arbeit“ zukommen lassen und um Befassung im Jugendhilfeausschuss gebeten.
Die Empfehlungen beinhalten Aussagen zu den
Themen:
1.
Leitungszeit
2.
Herausforderungen im
Kita-Alltag heute
3.
Hauswirtschaftliche Kräfte
4.
Praxisintegrierte
Ausbildung – keine Anrechnung auf den Mindestpersonal-schlüssel
5.
Eingliederungshilfe
Ein Vertreter des kirchlichen Kita-Netzwerks wird die verschiedenen Anliegen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vortragen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 1